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Abgrenzung der Wilstermarsch

01 - Vorbemerkung Wilstermarsch und Wilsterau

Wilstermarsch und Wilsterau
Da auf dieser Heimat-Seite neben Objekten aus der Stadt Wilster auch solche aus der Wilstermarsch vorgestellt werden, sollen hier die Begrenzungen des betrachteten Gebietes beschrieben werden. Gemeint sind nicht die Grenzen von politischen Verwaltungseinheiten, sondern die des Landschaftsraumes Wilstermarsch (Bild 1).
Dessen Grenzen sind hier wie folgt definiert:
im Süden: von der Elbe;
im Osten: von der Stör (von deren Mündung bis Itzehoe);
im Norden: von Itzehoe dem Geestrand folgend über Oldendorf, Kleve, Nutteln, bis Vaale; von dort etwa entlang der L327 bis nach Hochdonn (also unter Einbeziehung des Vaaler Moores);
im Westen: unter Einbeziehung des Burger Feld entlang dem Fuß des Geestrandes bei Burg bis nach Kuden, von dort einer gedachten Linie in südlicher Richtung folgend bis zur Elbe.
Es wird also nicht der Nord- Ostsee Kanal, sondern vielmehr der Fuß der Dithmarscher Geest als Grenze betrachtet. Auf diese Weise wird es unter anderem auch möglich, hier thematisch die historischen Verbindungen zwischen Wilster und Burg aufzuzeigen, die insbesondere durch die längst aufgegebene und vielfach bereits in Vergessenheit geratene Schifffahrt auf Wilsterau, Burger Au (Walburgsau) und Holstenau geprägt wurden. Auch die von Büttel (Elbe) über den Kudenseer Kanal und den Kudensee zur Burger Au verlaufende Schifffahrtverbindung kann so dargestellt werden.
Für Flüsse ist es typisch, daß sie jeweils eine Quelle und eine Mündung haben. Bei der Wilsterau (Bild 2) ist dieses anders – auch deshalb ist sie ein ganz besonderer Fluß. Die "Wilsterau" hat keine eigene Quelle, denn der Fluß trägt von jeher diesen Namen erst ab dem Zusammenfluß von Burger Au (Walburgsau) und Holstenau (dem Quellfluß der Wilsterau). Von beiden Flüssen wurde die Wilsterau in der Folge der Erstellung des Kaiser-Wilhelm–Kanal (Nord-Ostsee Kanal) abgetrennt, wobei die Verbindung zur Burger Au bereits ab 1870 durch die Schleuse Bebek zumeist unterbrochen war.
Seither hat die Wilsterau an jedem ihrer Endpunkte eine Mündung. Zum einen die durch die Schleuse am Kasenort verlaufende Ausmündung in die Stör, zum anderen die durch das Entlastungsschöpfwerk (Bild 3) beim Vaaler Feld gebildete Mündung. Bild 4 zeigt die Wilsterau vor dem Schöpfwerk (dieses entwässert auch den Vaalermoor Kanal).

Bildrechte
Bilder 1 und 2: google maps
Bilder 3 und 4: Rudolf Böckmann, Burg in Dithmarschen

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1651 Wilstermarsch u. Wilsterau - Holstenau auf der "Landcarte von Dithmarschen Anno 1651"

1651 Wilstermarsch und Wilsterau - Holstenau
auf der "Landcarte von Dithmarschen Anno 1651"
von
Johannes Mejer (1606 - 1674), Matthias Petersen und Nicolaus Petersen
Topografische Karte
Format: 40 cm x 30 cm
Die alte Karte zeigt sehr eindrucksvoll das System des Flusses Wilsterau - Holstenau
und widerlegt allein schon dadurch die absurde These, wonach die ursprüngliche Quelle der Wilsterau in der Nähe von St. Michaelisdonn gelegen habe.


Die gesamte Karte kann durch Anklicken des nachfolgenden Link aufgerufen und in besserer Auflösung vergrößert werden!

Verwahrt in der Dänischen National Bibliothek
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1805 - Taterpfähle an der Grenze zwischen der Wilstermarsch und Dithmarschen

Taterpfähle an der Grenze zwischen der Wilstermarsch und Dithmarschen
Im 18. Jhdt. standen an allen Grenzen der Territorien im damals in viele Kleinstaaten zersplitterten Deutschland sogenannte Taterpfähle.
Die Bezeichnung Tatern wurde früher in Norddeutschland und in Skandinavien für Zigeuner gebraucht - heute bezeichnet man Angehörige dieser Volksgruppe richtigerweise als Roma oder Sinti. Tatern leitete sich von Tataren her, für welche man diese Menschen zeitweilig hielt.
Die Taterpfähle sollten insbesondere die sogenannten Zigeuner abhalten, das Gebiet zu betreten und die Obrigkeit verfolgte diese Menschen allein schon wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit in menschenverachtender Weise.
An der Grenze zwischen der Wilstermarsch und Süder-Dithmarschen befanden sich zwei derartige Taterpfähle, welche in anderen Regionen auch u.a. als Vagabundenpfähle, Heidenstöcke oder Zigeunerpfähle bezeichnet wurden.
An den Pfählen befand sich jeweils eine Hinweistafel, auf welcher mit sehr drastischen Darstellungen angedrohter Strafen vor einem unbefugten Übertreten der Grenze gewarnt wurde. Insbesondere sollte "herrenloses Gesindel" von einem Betreten des Landes abgeschreckt werden. Hierunter verstand man die nicht in einem Territorium als "Untertanen" fest ansässigen Menschen, die regional unterschiedlich als Tatern, Vagabunden, Heiden oder Zigeuner bezeichnet wurden.
An dem an den Zuständigkeitsgrenzen als Taterpfähle aufgestellten Rechtszeichen mußte früher das Landfahrende Volk drei Tage rasten, bis ihm gegebenenfalls von einem Vertreter der Obrigkeit der Weiterzug gestattet wurde.
Zu den an der Grenze zwischen Süder-Dithmarschen und der Wilstermarsch vorhanden gewesenen beiden Standorten, an denen Taterpfähle aufgestellt waren, muss darauf hingewiesen werden, dass seinerzeit Wegeverbindungen zwischen diesen beiden Landschaften nur sehr eingeschränkt bestanden. Das seinerzeit in weiten Teilen noch erhaltene Hochmoor in der Burg-Kudenseer Niederung, die nicht passierbaren Niederungen von Burgerau (Walburgsau) und Wilsterau-Holstenau verhinderten den Verkehr (vgl. Abbildung 3).
Es bestanden neben dem Zugang am Deich der Elbe entlang zum einen nur von Flethsee aus der Weg über das Hohe Moor, um den Averlaker Donn zu erreichen. An dessen Südende war an der Grenze zwischen Dithmarschen und der Wilstermarsch ein Taterpfahl aufgestellt. Noch heute erinnert die dort gebräuchliche Örtlichkeitsbezeichnung daran.
Ein weiterer Zugang bestand auf dem Uferwall der Wilsterau entlang bis zur damaligen Landesgrenze zu Dithmarschen oberhalb von dem Obersten Wehr. Auch hier war ein Taterpfahl aufgestellt.
Die beiden vorgestellten Detailausschnitte (Abbildungen 1 und 2) aus über zwei Jahrhunderte alten Landkarten zeigen die Standorte der Taterpfähle. Zusätzlich sind die ungefähren Standorte in einer alten Übersichtskarte (Abbildung 3) und in einem aktuelleren Luftbild (Abbildung 4, aus google maps) gekennzeichnet.
Ergänzend ist das Original eines historischen Warnschildes aus dem Jahr 1765 vorgestellt (Abbildung 5). 
Es droht "Zugeiner und zusammengerotteter Vagabonten Straffe" an mit der Darstellung von Erhängen, Rädern, Auspeitschen und Zwangsarbeit.

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