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1894 - Medaille - 40 Jahre Schleswig-Holstein Lied

1894 Medaille - herausgegeben aus Anlass 40 Jahre Schleswig-Holstein Lied
Das Lied "Wanke nicht, mein Vaterland" ist die inoffiziellen Hymne des Landes Schleswig-Holstein. Sie wurde zu einer Zeit, als noch der König von Dänemark Landesherr der Herzogtümer war, im Jahr 1844 beim Schleswiger Sängerfest vorgestellt.
Das Lied ist auch unter dem Titel "Schleswig-Holstein meerumschlungen" oder als "Schleswig-Holstein Lied" bekannt.
Die Melodie stammt von Carl Gottlieb Bellmann (1772–1862), dem Kantor des St.-Johannis-Klosters bei Schleswig.
Der ursprüngliche von dem Berliner Rechtsanwalt Karl Friedrich Straß (1803–1864) geschriebene Text wurde vor dem Sängerfest von dem Schlewiger Rechtsanwalt Matthäus Friedrich Chemnitz (1815–1870) umgeschrieben. In den sieben Strophen des Liedes wird der Wunsch nach einem geeinten, unabhängigen und deutschen Schleswig-Holstein deutlich. Das Absingen des Liedes wurde von der dänischen Obrigkeit verfolgt; es wurde zu einem Symbol der im Jahr 1848 erfolgten Erhebung der deutsch gesinnten Schleswig-Holsteiner gegen Dänemark.
Der Text des Liedes kann in der unten aufrufbaren Datei nachgelesen werden.
Die mit einer Öse versehene Medaille besteht aus einem mit Messing überzogenen Eisenkern; sie hat einen Durchmesser von 33 mm und ist 15,5 g schwer.
Vorderseite:
Die Umschrift lautet:
* 50 jähriges Jubelfest des Schleswig-Holsteinliedes* 1844 * 1894
mittig die Doppeleiche als Symbol für die Zusammengehörigkeit der Herzogtümer
mit der Umschrift : SCHLESWIG-HOLSTEIN MEERUMSCHLUNGEN * WANKE NICHT, MEIN VATERLAND!
Im Fahnenband die Namen BELLMANN und CHEMNITZ für den Komponisten und den Verfasser des Textes.
Rückseite:
Die Umschrift lautet:
XII. Niedersächsisches Sänger-Bundesfest zu Schleswig, 21. : 23. Juli
mittig das Wappen der Stadt Schleswig
umkränzt von zusammengebundenen Zweigen von Lorbeer- und Eiche

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1935 Medaille - Opferschießen des Winterhilfswerkes (WHW) am 24. März 1935 in Wilster

1935 Medaille - Opferschießen des Winterhilfswerkes (WHW) am 24. März 1935
Das in der Zeit der Herrschaft des Nationalsozialismus bestehende Winterhilfswerk des Deutschen Volkes ( WHW) führte im Winterhalbjahr Sammlungen und Veranstaltungen durch, in denen Geld für Bedürftige gesammelt wurde. Die dabei eingenommenen Mittel wurden nur zur Hilfe von Menschen verwendet, welche nach der wahnhaften Rassenideologie der Nazis zur Volksgemeinschaft gehörten.
In Wilster wurde am 24. März 1935 vom WHW an mehreren Ständen ein sogenanntes "Opferschießen" durchgeführt, dessen Erlöse dem Winterhilfswerk zugute kam.
Die Erstplatzierten an den jeweiligen Schießständen erhielten Medaillen.
Vorgestellt ist die für den Zweitplatzierten am Wehrmann-Stand überreichte Medaille. Die Bezeichnung "Wehrmann" war seinerzeit vielfach gebräuchlich für "Soldat".
Anzumerken ist, dass bei dem Opferschießen die anläßlich des in der Stadt Wilster im Jahr 1933 durchgeführten 53. Norddeutschen Bundes-Schiessen der Norddeutschen Schützenbundes herausgegebene Medaille aus Silber Verwendung fand. Über die geprägte Inschrift zu dieser Veranstaltung ist auf der Medaille eine dünne silberne Platte aufgesetzt, auf welcher die neue Verwendung eingraviert ist.
Die an einer Öse tragbare originale Medaille aus Silber ist 22,5 g schwer und hat einen Durchmesser von 40,5 mm.
Die Medaille zeigt auf einer Seite das Alte Rathaus von 1585
und auf der anderen Seite eine Schützenscheibe im Eichenlaub sowie darüber auf einer aufgesetzten Platte den eingravierten Hinweis auf die Veranstaltung des WHW.

Anmerkung: Die Abbildungen wurden zur Verfügung gestellt von Udo Urban, Wilster
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1864 - Medaille - herausgegeben aus Anlass der Loslösung Schleswig-Holsteins von Dänemark

1864 Medaille- herausgegeben aus Anlass der Loslösung Schleswig-Holsteins von Dänemark
Die Medaille wurde herausgegeben nach dem Sieg der zu der Zeit noch im Krieg gegen Dänemark verbündeten Preussen und Österreich, im welchem die Loslösung der Herzogtümer Schleswig und Holstein von Dänemark erreicht wurde.
Die leider etwas verbeulte und unfachmännisch gelochte Medaille besteht aus Zinn, hat einen Durchmesser von 4,23 cm und ist 21,51 g schwer.
Die von dem Künstler Albert Werner entworfene Medaille zeigt auf der
Vorderseite:
In einem Linienkreis die Inschrift UP EWIG UNGEDEELT unter dem geteilten schleswig-holsteinischen Wappenschild mit den zwei schleswiger Löwen und dem holsteinischen Nesselblatt; darüber zwei aus Wolken einander greifende Hände.
Darunter die Inschrift: FÜR ALLE - ZEITEN / BLEIBEN VERBUNDEN IMMERDAR / NESSELBLATT UND LÖWENPAAR
Am Rand der Medaille die Umschrift:
ZUM ANDENKEN A: D: BEFREIUNG SCHLESWIG-HOLSTEINS D: PRS: U: ÖST: 1864 *
Rückseite:
vierzeilig:
DREI HELDEN : IM KAMPFE - FÜR - GERECHTE SACHE - RETTETEN
unten herum zweizeilig:
DEUTSCHE - EHRE, SITTE U. SPRACHE.
Dazwischen jeweils im Oval drei Brustbilder mit der Darstellung von
Prinz Friedrich Carl, Graf Wrangel und Feldmarschall-Leutnant v. Gablenz.
Am unteren Rand zusammengebundene Zweige von Lorbeer- und Eiche;
darüber spiegelbildlich geschrieben der Name des Medailleurs WERNER

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1933 - Medaille - Bundesschießen vom 25 bis 28 Juni 1933 in Wilster

1933 Medaille - Bundesschießen vom 25 bis 28 Juni in Wilster.
Anläßlich des in der Stadt Wilster durchgeführten 53. Norddeutschen Bundes-Schiessen der Norddeutschen Schützenbundes herausgegebene Medaille aus Silber.
Die an einer Öse tragbare Medaille aus Silber ist 22,5 g schwer und hat einen Durchmesser von 40,5 mm.
Die Medaille zeigt auf einer Seite das Alte Rathaus von 1585
und auf der anderen Seite eine Schützenscheibe im Eichenlaub sowie darüber den Hinweis auf die Veranstaltung.

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1898 - Schleswig-Holsteinische Erhebung 1848 Theures Land, du Doppeleiche

Schleswig-Holsteinische Erhebung 1848 - Theures Land, du Doppeleiche
Bis zum preußisch-österreichisch-dänischen Krieg von 1865 gehörten Schleswig, Holstein und Lauenburg zum dänischen Gesamtstaat.
Die deutschsprachigen Schleswig-Holsteiner hatten sich zuvor 1848 in einem Bürgerkrieg – der Schleswig-Holsteinischen Erhebung - erfolglos gegen den dänischen Gesamtstaat erhoben. Entzündet hatte sich die Erhebung an dem Sprachenstreit und der Interpretation des Vertrages von Ripen 1460 „Op ewich ungedeelt“.
Entsprechend der damals entstandenen Hymne Schleswig-Holsteins, dem Schleswig-Holstein Lied,
wo es u.a. heißt: „Ob auch wild die Brandung tose“, wird der unverbrüchliche Zusammenhalt der als Doppel-Eiche dargestellten Herzogtümer auf der Abbildung dargestellt.
Mit der Flagge Schwarz-Rot-Gold des Deutschen Bundes und der neu kreierten Flagge Blau-Weiß-Rot der Herzogtümer stellen sich Männer der drohenden und Spaltung bergenden Gefahr.
50 Jahre nach Beginn der Erhebung wurde dieses Ereignis festlich begangen; so schreibt der Absender der Karte: „… vom heutigen Jubiläumstage Schleswig-Holsteins herzliche Grüße; selbiges wird hier großartig gefeiert.“

Bildrechte: Verlagsanstalt Richter, Hamburg


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1982 - Medaille "700 Jahre Stadt Wilster"

Medaille "700 Jahre Stadt Wilster"
aus Anlaß des Stadtjubiläums im Jahre 1982 geprägt.
Die Stadt Wilster ist eine der ältesten Städte im heutigen Bundesland Schleswig-Holstein.
Die sehr ansprechend gestaltete Medaille zeigt
zum einen die Umschrift "700 Jahre Stadt Wilster" sowie die Abbildung "Altes "Rathaus"
sowie zum anderen das Wappen der Stadt, die Inschrift "Stadt Wilster" sowie die Jahreszahlen 1282 - 1982

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2007 - silberne Medaille "725 Jahre Stadt Wilster"

Medaille "725 Jahre Stadt Wilster"
aus Anlaß des Stadtjubiläums im Jahre 2007 geprägt.
Die Stadt Wilster ist eine der ältesten Städte im heutigen Bundesland Schleswig-Holstein.
Die in feinsten 999 Silber geprägte und sehr anspruchsvoll und überaus gelungen gestaltete Medaille zeigt
zum einen die Umschrift "725 Jahre Stadt Wilster" sowie die Abbildungen "Altes "Rathaus" und "Neues Rathaus"
sowie zum anderen das Wappen der Stadt und die Jahreszahlen 1282 - 2007

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1888 - Medaille - 300 jähriges Jubiläum der Bürgergilde Wilster 1588 - 1888

1888 Medaille - 300 jähriges Jubiläum der Bürgergilde Wilster 1588 - 1888
Die vorgestellte und zum Jubiläum der Bürger-Schützen-Gilde Wilster herausgegebene Medaille hatte vermutlich ursprünglich keine Öse zum Aufhängen. Die Öse ist recht unfachmännisch angebracht worden.
Im genannten Jahr feierte die Bürger Schützen Gilde genau genommen lediglich die vor dreihundert Jahren erfolgte Wiederbelebung ihrer Gemeinschaft im Jahr 1588. Seinerzeit hatte zuvor eine Zerstrittenheit innerhalb der Gilde eine mehrjährige Unterbrechung ihrer Aktivitäten bewirkt.
Heute führt sich die Gilde mit Stolz und zu Recht zurück auf die bereits 1380 in der Stadt Wilster genannte Fronleichnamsgilde, welche im Alten Ratsbuch bezeichnet ist als "Broderscopp des Hilghen Lichnames der schutten."

Mehr über die Geschichte der Gilde kann nachgelesen werden in der unten aufrufbaren Datei, in welcher ein umfassender Bericht enthalten ist, den 2016 der Wilsteraner Helmut Jacobs verfasst hat.

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1898 - Schleswig-Holsteinische Erhebung 1848.03.24. Provisorische Regierung b

1898 Erinnerung an die Schleswig-Holsteinische Erhebung.
Schleswig-Holstein wurde 1848 für kurze Zeit ein selbständiger Staat!
Bis zum preußisch-österreichisch-dänischen Krieg von 1865 gehörten Schleswig, Holstein und Lauenburg zum dänischen Gesamtstaat. Die deutschsprachigen Schleswig-Holsteiner hatten sich 1848 in einem Bürgerkrieg – der Schleswig-Holsteinischen Erhebung – zunächst erfolglos gegen den dänischen Gesamtstaat erhoben. Entzündet hatte sich die Erhebung an dem Sprachenstreit und der Interpretation des Vertrages von Ripen 1460 „Op ewich ungedeelt“.
In der Nacht vom 23. März auf den 24. März 1848 wurde in Kiel eine provisorische Regierung für die Herzogtümer gebildet. Die Regierung bestand aus sechs führenden Persönlichkeiten der schleswig-holsteinischen Bewegung; sie sollte die Bildung eines selbständigen Staates Schleswig-Holsteins mit eigener demokratische Verfassung bewirken. Die Mitglieder der Regierung sind mittig auf der Karte abgebildet.
In der Regierung waren Exponenten verschiedener politischen Richtungen vertreten: Die beiden Rechtanwälte Wilhelm Beseler und Jürgen Bremer vertraten die nationalliberale schleswig-holsteinische Bewegung. Der konservative Graf Reventlow-Preetz vertrat den Adel und wandte sich gegen liberale Reformen, so wie auch der als Prinz von Noer bekannte Prinz Frederik von Augustenburg. Letzterer war der jüngere Bruder des Herzogs von Augustenburg und galt als militärischer Fachmann der Regierung.
Martin Thorsen Schmidt war ein Liberaler; er stand der Bürgerbewegung in Kiel vor.
Der links abgebildete Uwe Jens Lornsen, er wurde 1830 Landvogt auf Sylt, hatte durch seine Schrift "Über das Verfassungswerk in Schleswigholstein" den Anstoß gegeben für das Bestreben für ein vereintes und von Dänemark weniger abhängiges Schleswig-Holstein.
Mit den rechts abgebildeten Porträts werden die Schöpfer des „Schleswig-Holstein Liedes“ geehrt. Komponist des Liedes, welches erstmals am 24. Juli 1844 auf dem Schleswiger Sängerfest gesungen wurde, war der Schleswiger Kantor Carl Gottlieb Bellmann; Dichter des Liedertextes war der Jurist Matthäus Friedrich Chemnitz. Das Lied war Ausdruck des Bestrebens nach einem unabhängigen deutschen Vaterland, womit aber nicht das gesamte Deutschland, sondern die Herzogtümer Schleswig und Holstein gemeint waren.
Das unten abgebildete Denkmal bei Idstedt erinnert an die dortige Schlacht am 25.07.1850, welche die Auseinandersetzung zu Gunsten von Dänemark wendete. Die zunächst von Preußen und dem Deutschen Bund unterstützten Schleswig-Holsteiner waren von ihren Verbündeten auf Druck Europäischer Großmächte im Stich gelassen worden. Sie wurden überdies durch den Abzug von Offizieren auch in ihrer militärischen Führung nachhaltig geschwächt.

Bildrechte: Verlag G.J. Koch, Schleswig; Druck Knackstedt & Näther, Hamburg

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1910 - Denkmal für den Dichter des Schleswig-Holstein Liedes

1910 Denkmal für den Dichter des Schleswig-Holstein Liedes
Die AK zeigt das in der Stadt Schleswig zu Ehren des Dichters und Komponisten des Schleswig-Holstein Liedes, des Schleswiger Kantors Carl Gottlieb Bellmann, errichtete Denkmal und den Text des Liedes.
Der gesamte Liedertext kann in der unten aufrufbaren Datei eingesehen werden.
Das Lied wurde erstmals am 24. Juli 1844 auf dem Schleswiger Sängerfest gesungen. Es war Ausdruck des Bestrebens nach einem unabhängigen deutschen Vaterland, womit aber nicht das gesamte Deutschland, sondern die Herzogtümer Schleswig und Holstein gemeint waren.

Bildrechte: Postkarten-Vereinigung, Schleswig

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1898 - Schleswig-Holsteinische Erhebung 1850.10.04. versuchte Erstürmung von Friedrichstadt - b

1898 Erinnerung an die Schleswig-Holsteinische Erhebung,
versuchte Erstürmung von Friedrichstadt am 04.10.1850

Die Abbildung zeigt die Erstürmung der Bockmühlenschanze und das Aufpflanzen der Regimentsfahne durch den Gefreiten Selig Nathan Oppenheim, einen schleswig-holsteinischen Patrioten jüdischen Glaubens. Der bei der Aktion verwundete Oppenheim hatte sich bereits bei den Kämpfen bei Helligbeck, Idstedt und Missunde durch Tapferkeit ausgezeichnet. Er wurde mit der goldenen Medaille dekoriert, eine Auszeichnung, die neben ihm nur vier weitere Kämpfer erhielten.
In der letzten Phase der fehlgeschlagenen Schleswig-Holsteinischen Erhebung versuchten die von den Truppen des Deutschen Bundes im Stich gelassenen Schleswig-Holsteiner nach der Niederlage in der Schlacht von Idstedt das Geschehen doch noch zu ihren Gunsten zu wenden. Sie belagerten und beschossen ab dem 29. September 1950 das von den Dänen besetzte Friedrichstadt. Das Ergebnis war tragisch - die überwiegend die Unabhängigkeit Schleswig-Holsteins befürwortenden Bewohner der Stadt hatten besonders unter den Angriffen zu leiden. 137 Gebäude, darunter das Rathaus und die Remonstranten-Kirche brannten ab, 285 Häuser wurden beschädigt. Menschen kamen zu Schaden und viele verloren ihren gesamten Besitz. Der am 4. Oktober 1850 erfolgte Versuch der Erstürmung von Friedrichstadt war die letzte große Schlacht des Krieges; es gelang nicht, die Dänen zu vertreiben. Preußen und Österreich forderten eine Beendigung des Krieges, der selbstständige Staat Schleswig-Holstein existierte am Ende des Krieges am 1. Februar 1851 nicht mehr und wurde wieder Teil des Dänischen Gesamtstaates.

Bildrechte: nicht bekannt

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1968 - Traditionen der Bürger-Schützen-Gilde - Ehrungen, Auszeichnungen, Funktionen

1968 Traditionen der Bürger-Schützen-Gilde Wilster (Bürgergilde)
Es gehört zu den guten Traditionen der Bürger-Schützen-Gilde, alljährlich herausgehobene Personen und Mitglieder auszuzeichnen, die sich um das Wohl der Gilde und das der Stadt Wilster verdient gemacht haben.
Diese Handhabung stärkt die Gemeinschaft der Gilde nach Innen und die Bereitschaft, sich für die Belange der Gilde und die der Stadt Wilster einzusetzen. Gerade letzteres zu befördern, ist heute neben der Traditionspflege eine der Hauptaufgaben der Gilde.
Daneben ist es Usus, alljährlich im Rahmen des Königs-Balles die für den Zeitraum des folgenden Jahres bestimmten Funktionsträger - die Gilde-Beamten - zu benannen.
Bild 1: Es wurden im Jahr 1968 für ihre Verdienste um die Gilde mit der bronzenen Gilde-Medaille ausgezeichnet: von links Hans Behrens als Rosenmeister, Hans Schlüter als Adlerträger, Uwe Goldmann als Fahnenschwenker, Peter Ramm
Bild 2 und 3: Es wurden 1966 zu Gilde-Beamten ernannt bzw. ausgezeichnet: von links Bruno Wilckens, Alfred Spiess, Hans Schlüter, Hans Wilhelm Weingardt, Arthur Steinhövel
Bild 4: Am Hauptmanns Frühstück nehmen neben den Funktionsträgern der Gilde die Etatsrätin Doos (hier dargestellt von Karla Lammers) und Ehrengäste teil. Auf dem Bild aus dem Jahre 1967 sind sitzend von links zu erkennen: Pastor Lohse aus Wewelsfleth, Gustavus Witt aus der Schweiz, Alfred Spiess, Hans Schlüter, Richard Huusmann (als Bürgermeister Wichmann), Hubert Holm, Karla Lammers (als Etatsrätin Doos), Bruno Wilckens

Bildrechte: nicht bekannt

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1897-1903 Georg Zülch - Bürgermeister der Stadt Wilster

1897-1903 Georg Zülch - Bürgermeister der Stadt Wilster
Karl Georg Heinrich Friedrich Wilhelm Otto Fürchtegott Zülch, geb. 19.7.1870 in Karlshafen a.d. Weser (Hannover) als Sohn des Zigarrenfabrikanten Karl Zülch, besuchte das Gymnasium in Höxter (Westf.) und bestand dort 1888 die Reifeprüfung. Er studierte in Marburg und Greifswald die Rechtswissenschaften, Volkswirtschaft und Philosophie und bestand 1891 in Stettin die Referendarprüfung.
Als Referendar war Georg Zülch darauf im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle tätig und bestand 1897 die große Staatsprüfung, worauf er sich in Northeim (Hannover) als Rechtsanwalt niederließ.
Im August 1897 wurde er in Wilster mit großer Mehrheit zum Bürgermeister gewählt und am 23.10.1897 durch den Landrat in sein Amt eingeführt.
Georg Zülch war seit 1901 verheiratet mit Karoline von Brincken, Tochter des verstorbenen Stadtrats von Brincken in Hadersleben; das Ehepaar hatte vier Töchter und drei Söhne.
Am 29.10.1902 wurde er einstimmig zum 2. Bürgermeister der Stadt Allenstein (Ostpreußen) gewählt und legte am 20.1.1903 sein Amt in Wilster nieder.
Am 25.1.1903 wurde Georg Zülch in sein neues Amt eingeführt und im Juni 1908 einstimmig zum1.Bürgermeister der inzwischen Regierungs-Hauptstadt gewordenen Stadt Allenstein gewählt, welches Amt er am 2.11. 1908 antrat. 1920 wurde er wiedergewählt.
Am 25.8.1910 verlieh ihm S.M. König Wilhelm II. den Titel "Oberbürgermeister".
Im August 1914 wurde die Stadt Allenstein im Verlauf der Schlacht bei Tannenberg von den Russen besetzt, die mit Plünderung und Inbrandsetzung der Stadt drohten. Nach sehr aufregenden Verhandlungen und durch Lieferung von Lebensmitteln, deren Beschaffung deshalb außerordentlich schwierig war, weil ein großer Teil der Einwohnerschaft geflohen war, gelang es Zülch, die Einäscherung der Stadt zu verhindern. Für sein mutiges Verhalten erhielt er das Eiserne Kreuz am schwarz-weißen Bande vom König verliehen.
Auch sonstige Auszeichnungen wurden ihm später noch zuteil (Verdienstkreuz für Kriegshilfe, Rote-Kreuz-Medaille, Feuerwehr-Ehrenzeichen).
Während der Besetzung des süd-ostpreußischen Abstimmungsgebietes durch die "Interalliierte Kommission" wurde Zülch aus dem Abstimmunggebiet ausgewiesen, weil er die Belange der deutschen Bevölkerung gegenüber dem polnischen Generalkonsul mit Nachdruck vertreten hatte. So leitete er während der Ausweisung als staatlich bestellter Kommissar in Pillau die Einreise derjenigen Abstimmungsberechtigten, die zur See in das Abstimmungsgebiet kamen; nach der Abstimmung ging er nach Allenstein zurück, wo er sein Amt bis 1932 ausübte.
Bei der Reichstagswahl im November 1932 kandidierte Georg Zülch für die Deutschnationale Volkspartei (DNVP) und wurde in den Deutsche Reichstag gewählt, dem er nur kurz bis März 1933 angehörte.
Er hatte seinen Wohnsitz in Berlin-Schlachtensee genommen. Georg Zülch starb am 31. August 1942 in Groß Grabow.

Bildrechte: nicht bekannt

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02 Unvergessene Erinnerung an die Schleswig-Holsteinische Erhebung 1848 gegen Dänemark

Unvergessene Erinnerung an die Schleswig-Holsteinische Erhebung im Jahr 1848 gegen Dänemark.
2008 - Ein Denkmal am Mississippi erinnert an das Geschehen - neu aufgestellter Gedenkstein


Über Jahrhunderte hinweg war der dänische König Landesherr über die Herzogtümer Schleswig und Holstein gewesen. Am 24. März 1848 erhoben sich die deutsch sprechenden Schleswig-Holsteiner gegen Dänemark. Entzündet hatte sich die Erhebung an dem Sprachenstreit und der Interpretation des Vertrages von Ripen 1460 „Op ewich ungedeelt“, dem Anspruch einer untrennbaren Zusammengehörigkeit der Herzogtümer Schleswig und Holstein. Als nach dem Tode des letzten Schauenburgers es zur Wahl König Christians I. von Dänemark zum Landesherrn von Schleswig und Holstein gekommen war, hatte sich dieser in dem Ripener Freiheitsbrief mit den genannte Worten für sich und seine Erben verpflichten müssen, die Unteilbarkeit beider Landesteile anzuerkennen.
Es heißt dort: Wy lawen dat Schleswigk u. Holsten bliewen ewich tosamende ungedelt 1460
(in heutiger Schreibweise: Wir geloben daß Schleswig und Holstein bleiben ewig zusammen ungeteilt.)
Als dieses von Dänemark in Frage gestellt wurde, bewirkte das im Jahr 1848 die Erhebung der deutsch gesinnten Schleswig-Holsteiner. Die sogenanten Eiderdänen hatten am 11. März 1848 in Kopenhagen die Einverleibung Schleswigs in den dänischen Staat verlangt, wodurch sich der Gegensatz der deutschsprachigen Schleswig-Holsteiner zu Dänemark verschärfte. Es kam zur Erhebung!
Über die Dauer von annähernd drei Jahren - in der Zeit von 24.03.1848 bis zum Ende der Erhebung am 01.02.1851 – war Schleswig-Holstein ein selbständiger Staat.
Den bald von Truppen des Deutschen Bundes unterstützen Schleswig-Holsteinern waren zunächst erhebliche militärische Erfolge gelungen. Doch auf Druck der damaligen europäischen Großmächte zogen Preußen und der Deutsche Bund ihre Truppen wieder ab und veranlaßten sogar in der Schleswig-Holsteinischen Armee dienende Offiziere, ihren Dienst zu quittieren. Ein schändliches Geschehen! Preußen hatte am 10. Juli 1849 einen Waffenstillstand und im Namen des Deutschen Bundes am 2. Juli 1850 einen Sonderfrieden mit Dänemark geschlossen - die Truppen rückten wieder ab. In der Folge konnten die im Stich gelassenen und auf sich selbst gestellten Schleswig-Holsteiner den militärisch überlegenen Dänen nicht stand halten. Die Herzogtümer gelangten wieder unter dänische Kontrolle.
Die gescheiterte Erhebung hatte zur Folge, dass an der Erhebung beteiligte Personen als Rebellen und Aufrührer verfolgt wurden und viele daher ihre Heimat verlassen mußten. Viele Veteranen wanderten in die Vereinigten Staaten von Nordamerika aus. Bei ihnen blieb die Erinnerung an das tragische Geschehen und an die verlassene Heimat unvergessen.
Die Feier der fünfzigsten Wiederkehr des Tages der Erhebung konnte 1898 auch in Schleswig-Holstein begangen werden; dieses war möglich geworden, nachdem in der Folge des Krieges von 1865 zwischen Dänemark, Preußen und Österreich die preußische Provinz Schleswig-Holstein entstanden war, welche danach Teil des Deutschen Reiches wurde.
An sehr vielen Orten Schleswig-Holsteins wurden in einer Welle vaterländischer Gefühle Denkmale zur Erinnerung an die Erhebung errichtet und Doppeleichen als Symbol für die Zusammengehörigkeit der Landesteile gepflanzt.
Die Mehrzahl der alten Denkmale wurden in dem Jahrzehnt nach dem II. Weltkrieg dem herrschenden Zeitgeist entsprechend wieder beseitigt. Patriotismus war vielen Menschen obsolet. Auch in Wilster wurde das in der Mitte des Friedhofs in Bischof stehende Denkmal in den 1950er Jahren beseitigt. Dieser Schritt missachtete die Geschichte des eigenen Bundeslandes und verleugnete ein herausragendes Ereignis seiner Historie.

Insbesondere bei den Nachkommen der aus ihrer Heimat vertriebenen Veteranen der Erhebung – der 48er - blieb dieses Ereignis jedoch im Gedächtnis.
Am 30. März 2008 wurde in der im US amerikanischen Staat Iowa am Mississippi gelegenen Stadt Davenport
ein Denkmal an die unvergessenen „48er – Freiheitskämpfer“ gesetzt.
Quelle: HIER Onlinemagazin für Lübeck und Umgebung am 24. März 2008
Dort wird zitiert aus dem Holsteinbuch (USA) Dr. Reppmann:
„Das Ziel war damals: Dem dänischen Despotismus in Bezug auf den jahrelangen Konflikt um die staatliche Zugehörigkeit der damaligen Elbherzogtümer Schleswig und Holstein zu entkommen. Wie festgestellt – ohne Erfolg. Viele dieser „48er“ von Schleswig-Holstein wanderten ins Exil und machten die Mississippistadt Davenport (Iowa, USA) – westlich von Chicago – zu ihrer neuen Wahlheimat. Zum 160. Jahrestag der demokratischen Revolution von 1848 wird dort am 30. März 2008 nun ein großes Denkmal eingeweiht.
Bereits am 24. März 1898 wurde der 50. Jahrestag der Eroberung der dänischen Festungsanlagen im schleswig-holsteinischen Rendsburg gefeiert. Auch im nordamerikanischen Davenport zogen damals rund 1200 Menschen durch die Straßen, um anschließend an der Einweihung eines Gedenksteins teilzunehmen.
Zwei sich kreuzende Eichenzweige umrahmten die in Stein gemeißelte Inschrift:
„Schleswig-Holstein Kampfgenossen 1848 – 49 – 50.
This stone was erected march 24.1898"
(Dieser Stein wurde am 24. März 1898 aufgestellt).
Dieses Denkmal sollte einst die ewige Verbindung zwischen Schleswig und Holstein symbolisieren.
Anfang des 20. Jahrhunderts galt Davenport als „deutscheste Stadt“ im gesamten Mittleren Westen. Nur knapp 20 Jahre später, mit Amerikas Beteiligung am Ersten Weltkrieg, wendete sich das Blatt. In der anti-deutschen Hysterie des Krieges wurde der Stein gelb angemalt, umgestoßen und verschwand eines Tages spurlos auf Nimmerwiedersehen, – wahrscheinlich im Mississippi.
Am Sonntag, 30. März 2008, wird zu Ehren der nie vergessenen „48er - Freiheitskämpfer“ in Davenport ein neues Denkmal gesetzt. Den Festvortrag der feierlichen Zeremonie hält der 1848er-Forscher Dr. Joachim Reppmann.
„Mit der Denkmalseinweihung geht für mich ein Traum in Erfüllung“, sagt der Historiker, der in Flensburg und Northfield, Minnesota (USA) lebt.
Initiatoren der Denkmalssetzung sind die „American/Schleswig-Holstein Heritage Society“ und die „Davenport Schützenpark Gilde“

Ein im Jahr 1898 in einem zeitgenössischen Journal erschienener Artikel (sh. Bild 3) über die Aufstellung des 1898 aufgestellten Denkstein in Davenport kann in der unten aufrufbaren Datei nachgelesen werden.

Bildrechte Bild 4: Dr. Reppmann, Flensburg

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1898 - Erinnerung an die Schleswig-Holsteinische Erhebung 1848

1898 Erinnerung an die Schleswig-Holsteinische Erhebung 1848
Über Jahrhunderte hinweg war der dänische König Landesherr über die Herzogtümer Schleswig und Holstein. Am 24. März 1848 hatten sich die deutsch sprechenden Schleswig-Holsteiner gegen Dänemark erhoben. Über die Dauer von annähernd drei Jahren - in der Zeit von 24.03.1848 bis zum Ende der Erhebung am 01.02.1851 – war Schleswig-Holstein ein selbständiger Staat.
Die Feier der fünfzigsten Wiederkehr des Tages der Erhebung wurde 1898 begangen.
Die Karte zeigt:
- die Losung "Up ewig ungedeelt" entsprechend der Interpretation des Vertrages von Ripen 1460 und des dem Dänischen König abverlangten Schwurs.
- die Flagge Schleswig-Holsteins.
Die Flagge ist 1848 zur Zeit der Erhebung unter Verwendung der Farben aus den Wappen der Herzogtümer als Trikolore gestaltet; dieses unter Verzicht auf das Gold (gelb) des Herzogtums Schleswig.
- den goldenen Prägedruck eines Wappen.
Es handelt sich um das Wappen des Hauses Schleswig-Holstein-Gottorf aus den Jahren um 1616 - 1659
Blasonierung (heraldische Beschreibung, Seitenbezeichnung aus der Sicht des Schildträgers.
Oben rechts: Norwegen
Auf rotem Feld ein nach links steigender goldener gekrönter Löwe mit angehobener Tatze und ausgestreckter Zunge, der in den Vordertatzen eine angehobene Streitaxt mit goldenem Schaft und einem Blatt aus Silber hält- über dem Schild eine königliche Krone.
(Anmerkung: der Löwe im norwegischen Wappen schreitet nach rechts)
Oben links: Schleswig
Auf goldenem Feld zwei blaue, nach innen gewandte, rot bewehrte, übereinander schreitende Löwen.
Anmerkung: Die Schleswigschen Löwen sind dem Dänischen Wappen mit den drei Löwen und 9 roten Herzen entnommen, wobei für das Herzogtum eine Reduzierung auf zwei Löwen vorgenommen wurde
Mittig rechts: Holstein
Auf rotem Feld ein silbernes Nesselblatt
Mittig links: Stormarn
Auf rotem Feld ein nach rechts schreitender silberner Schwan mit erhobenen Flügeln und einer goldenen Krone um den Hals.
Unten: Dithmarschen
Auf rotem Feld auf silbernem galoppierenden Pferd mit goldenem Sattel, goldenem Zaumzeug und blauer Satteldecke ein golden gerüsteter, ein silbernes Schwert über dem Kopf schwingender Reiter mit silbernem Helmbusch.
Herzschild: Großherzogtum Oldenburg
Gevierter Schild; 1 und 4 in Gold zwei rote waagerechte Balken; 2 und 3 in Blau ein goldenes Nagelspitzkreuz

Es handelt sich um das Wappen der Herzöge von Gottorf (aus der Zeit Friedrichs III.; dieser war von 1616 bis 1659 Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorf). Friedrich III war somit Landesherr verschiedener über das heutige Schleswig-Holstein verteilter Territorien – Wilster und die Wilstermarsch gehörten nicht dazu.
Das Wappen entspricht in seiner Zusammensetzung dem Titel des Herzogs:
Erbe zu Norwegen [Löwe], Herzog zu Schleswig [zwei Löwen], Holstein [Nesselblatt], Stormarn [Schwan] und der Dithmarschen [Reiter], Graf zu Oldenburg und Delmenhorst [Herzschild mit Balken und Kreuz]

Bildrechte: nicht bekannt

Anmerkung: Für einen Liberalen - wie Peter von Holdt als dem Begründer dieser Heimat-Seite - war es amüsant zu lesen, was der englischsprachige Absender der Karte schreibt über die Meinung eines strammen Konservativen zu den Liberalen insgesamt. Da hat sich, so scheint es, in den vergangenen einhundertzwanzig Jahren nicht viel verändert.

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1910 - Denkmale - Erinnerungen an die S-H Erhebung und den Krieg mit Dänemark

1910 Denkmale - Erinnerungen an die Schleswig-Holsteinische Erhebung und die Kriege mit Dänemark
- Dänisches Denkmal.
Das 1910 am Busdorfer Teich in Schleswig im Bereich der ehemaligen Friedrichsschanze errichtete Dänische Denkmal erinnert an die in der Zeit vom 01. August bis 01. Februar 1851 während der Schleswig- Holsteinischen Erhebung gefallenen Dänen.
- Chemnitz Bellmann Denkmal.
Das Denkmal wurde in der Stadt Schleswig errichtet zu Ehren des Komponisten der Melodie des Schleswig-Holstein Liedes, Carl Gottlieb Bellmann, und Matthäus Friedrich Chemnitz als Dichter des Liedertextes "Schleswig-Holstein meerumschlungen"
- Reventow – Beseler Denkmal.
Das 1891 eingeweihte und vor dem Königlichen Amtsgericht in Schleswig errichtete Denkmal erinnert an zwei Exponenten der Provisorischen Regierung Schleswig-Holsteins in der Zeit der Schleswig-Holsteinischen Erhebung.
Der Rechtanwalt Wilhelm Beseler vertrat mit seinem Berufskollegen Jürgen Bremer die nationalliberale schleswig-holsteinische Bewegung, während der konservative Graf Reventlow-Preetz den Adel vertrat und sich gegen liberale Reformen wandte, so wie auch der als Prinz von Noer bekannte Prinz Frederik von Augustenburg.
- Düppel Denkmal.
Nach dem Sieg der Preussen und Österreicher gegen Dänemark im Schleswig-Holsteinischen Krieg wurde bereits 1865 der Grundstein für das Siegesdenkmal bei Düppel gelegt. Erst nach der Reichsgründung erfolgte die Einweihung des Denkmals 30. September 1872. Acht Tage nach dem II. Weltkrieg sprengten Dänen das Denkmal.
- Lornsen Denkmal.
Das Denkmal erinnert an Uwe Jens Lornsen, der 1830 Landvogt auf Sylt wurde und durch seine Schrift "Über das Verfassungswerk in Schleswigholstein" den Anstoß gab für ein Bestreben für ein vereintes und von Dänemark weniger abhängiges Schleswig-Holstein. Es wurde in Rendsburg, der vormals größten Garnison im Dänischen Reich, im Jahre 1878 auf dem Paradeplatz errichtet.
- Denkmal in Wellspang für die gefallenen Österreicher.
Das Österreicher Denkmal in Welspang in der Gemeinde Süderfahrenstedt bei Schleswig erinnert an das von Österreichischen Truppen geführte siegreiche Gefecht am 06. Februar 1864 bei Oeversee gegen die Dänen im Deutsch – Dänischen Krieg.
- Idstedt Denkmal.
Das Denkmal wurde 1869 auf dem ehemaligen Schlachtfeld eingeweiht. Bei der am 25. Juli 1850 geschlagenen Schlacht trafen die 26.000 Mann zählende schleswig-holsteinische Armee auf die die dänische Arme mit 37.000 Soldaten. In der Schlacht starben 1.455 Menschen, mehr als 5.000 wurden verwundet oder verstümmelt. Das Dorf Idstedt brannte fast vollständig nieder. Die Schlacht entschied letztlich das Scheitern der Schleswig-Holsteinischen Erhebung; sie war seit Menschengedenken die größte Schlacht nördlich der Elbe.
- Denkmal Königshügel bei Schleswig.
Auf dem aus der Wikingerzeit stammenden Könighügel am Ortseingang von Selk ist die Gedenkstätte eingerichtet für die bei dem Gefecht am 03. Februar 1864 dort gefallenen österreichischen Soldaten im Schleswig-Holsteinischen Krieg von 1864 zwischen Preussen und Österreich gegen Dänemark von 1864.

Bildrechte: Phot. u. Verlag G. J. Koch, Hofphotograph, Schleswig

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1920 - Plebiszit / Plebiscite - Abstimmungsgebiete in Schleswig

1920 Plebiszit / Plebiscite - Abstimmungsgebiete in Schleswig.
Mit der Volksabstimmung am 10.Februar und 14. März 1920 wurde die Staatsgrenze zwischen Dänemark und Deutschland neu festgelegt - das ehemalige Herzogtum Schleswig wurde geteilt mit der Folge, dass die Staatsgrenze seither nördlich von Flensburg verläuft.
In der Zeit der Schleswig-Holsteinischen Erhebung der Jahre 1848 - 1852 war Schleswig Teil des sich von Dänemark losgesagt habenden Staates Schleswig-Holstein. Nach dem Sieg Dänemarks wurden gemäß dem von den damaligen Großmächten geschlossenen "Londoner Protokoll" v. 08.Mai 1852 die Herzogtümer Schleswig und Holstein in Personalunion als Dänemark zugehörig bestimmt, wobei Schleswig nicht stärker als Holstein an den dänischen Gesamtstaat angebunden werden sollte.
In der Folge des mit der Niederlage Dänemarks endenden Deutsch-Dänischen Krieg von 01.02. bis 30.10.1864 (mit Dänemark auf der einen, sowie Preussen und Österreich auf der anderen Seite) sowie dem anschließenden preußisch-österreichischen Krieg ("Deutscher Krieg") von 1866 wurde Schleswig-Holstein preussische Provinz. Die Grenze zu Dänemark verlief südlich von Kolding.
Nach dem von Deutschland verlorenen I. Weltkrieg wurde gemäß Artikel 109 des Friedensvertrages eine Volksabstimmung zur Festlegung der Grenze festgelegt; die Abgrenzung der beiden Abstimmungszonen gab dabei den Verlauf der späteren Grenze bereits vor - die nördliche 1. Zone (Nord-Schleswig) fiel an Dänemark, die südliche 2. Zone (Mittel-Schleswig) an Deutschland; auf eine zunächst vorgesehene 3. Zone im anschließenden südlichen Schleswig wurde verzichtet.
Die Einteilung der Zonen und die Art der Abstimmung berücksichtigte die Wünsche Dänemarks. In der nördlichen Zone 1 wurde am 10.02.1920 en bloc abgestimmt, damit bei der erwarteten dänischen Gesamtmehrheit grenznahe Mehrheiten für Deutschland keine Berücksichtigung finden konnten. So blieb es auch ohne Folgen, dass in den Städten Tondern, Apenrade und Sonderburg eine Mehrheit für Deutschland stimmte.
In den Gemeinden der südlichen Zone 2, wo eine deutsche Mehrheit erwartet wurde, erfolgte die Abstimmung einen Monat später am 14.03.1920 gemeindeweise, um die Möglichkeit zu nutzen, einzelne Gemeinden mit einer dänischen Mehrheit Dänemark zuzuschlagen.

Bildrechte: Landkartenhandlung Dietrich Reimer (Ernst Vohsen), Berlin

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Wappen von Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1866 - Preußische Provinz

Schleswig Holsteinisches Wappen von 1866 - Preußische Provinz
Die in den 1920/1930er Jahren vom Bilderdienst der Berliner Cigaretten-Fabrik Abdulla & Co. herausgegebene Abbildung des Wappens der Preußischen Provinz Schleswig-Holstein ist sehr ungewöhnlich. In dem Wappen sind entgegen allen bekannten historischen und offiziellen Versionen das Holsteinische Nesselblatt rechts (heraldisch aus der Sicht des Schildträgers) und die Schleswiger Löwen links angeordnet.
Der Vorteil dieser Darstellung der Wappenfiguren ist, daß die Schleswiger Löwen, so wie auch in dem allein stehenden Schleswiger Wappen, nach rechts schreiten und somit hier das Nesselblatt anschauen. Ob diese Anordnung der Wappenfiguren jemals in dieser Weise offiziell so vorgenommen wurde, ist uns nicht bekannt.
Die preußische Provinz Schleswig-Holstein war nach dem Deutschen Krieg 1866 (zwischen Preußen und Österreich) aus dem beiden vormaligen Herzogtümern Schleswig und Holstein zum 12.01.1867 gebildet worden.
Dabei ist das alte Wappen – die Zusammenstellung der beiden Wappenfiguren erschien erstmals 1386 im Wappen von Gerhard VI Graf von Holstein und Herzog von Schleswig – übernommen worden.
Dagegen wurde als Flagge der Provinz Schleswig-Holstein die in den 1830er Jahren im Zuge der sich gegen die dänische Vorherrschaft wendenden Deutschen Bewegung entstandene Trikolore Blau-Weiß-Rot nicht offiziell übernommen; gleichwohl zeigten die Schleswig-Holsteiner zumeist diese Flagge.

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1919 - Wappen Schleswig-Holstein - op ewig ungedeeld

1919 Wappen Schleswig-Holstein - op ewig ungedeeld (up ewich ungedeelt).
Nach dem I. Weltkrieg war die Zusammengehörigkeit der beiden ehemaligen Herzogtümer Schleswig und Holstein wieder bedroht und führte durch das im Versailler Vertrag festgelegte Plébiscite (Volksabstimmung) zur Wiederangliederung Nordschleswigs an Dänemark, während Südschleswig bei Deutschland und somit auch bei Schleswig-Holstein blieb.
Unter Berufung auf das dem Dänischen König im Vertrag von Ripen (Ribe) von den schleswig-Holsteinischen Ständen abverlangten Schwur „Wy lawen dat Schleswigk u. Holsten bliewen ewich tosamende ungedelt“ (Wir geloben, dass Schleswig und Holstein bleiben ewig zusammen ungeteilt), warben vor der Abstimmung die deutsch gesinnten Schleswig-Holsteiner mit der Karte und einer am 25. Mai 1919 in Rendsburg durchgeführten Kundgebung für ein ungeteiltes Schleswig-Holstein.

Bildrechte: Fritz Albers, Rendsburg

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1898 - Schleswig-Holsteinische Erhebung 1848 Wappen a

1898 Wappen Schleswig-Holstein.
Blasonierung: Über dem Wappen zwei sich fassende Hände, darüber eine Großherzogskrone (oder Königskrone).
Das Wappen geviert, darin ein geteilter Herzschild.
Oben links: In Rot das silberne holsteinische Nesselblatt mit drei silbernen Nägeln.
Oben rechts: In Gold übereinander zwei nach außen schreitende rot bewehrte blaue Löwen.
Unten links: In Rot der silberne geharnischte Dithmarscher Reiter (Holsten-Reiter).
Unten rechts: In Rot der nach außen blickende silberne Stormarner Schwan mit goldener Halskrone.
Der geteilte (gespaltene) Herzschild steht für das Großherzogtum Oldenburg;
rechts (heraldisch): Auf Blau ein Ankersteckkreuz oder Tatzenkreuz (Herrschaft Delmenhorst).
links (heraldisch): Auf Gold zwei rote Querbalken (Grafschaft Oldenburg).
In späteren Versionen des Wappens – so auch im aktuellen Schleswig-Holsteinischen Landeswappen – wurden aus heraldischen Gründen der Höflichkeit bei zusammengesetzten (Allianz-) Wappen die Figuren so angeordnet, daß sie einander anblicken (die Löwen also nach links schreiten - heraldisch vom Schildträger aus gesehen).
Auf dem unter dem Wappen befindlichen geschwungenen Spruchband findet sich der Satz:
Wy lawen dat Schleswigk u. Holsten bliewen ewich tosamende ungedelt 1460
In heutiger Schreibweise:
Wir geloben, dass Schleswig und Holstein bleiben ewig zusammen ungeteilt.
Über Jahrhunderte hinweg war der dänische König Landesherr über die Herzogtümer Schleswig und Holstein. Als nach dem Tode des letzten Schauenburgers es zur Wahl König Christians I. von Dänemark zum Landesherrn von Schleswig und Holstein kam, hatte sich dieser in dem Ripener Freiheitsbrief mit den genannte Worten für sich und seine Erben verpflichten müssen, die Unteilbarkeit beider Landesteile anzuerkennen. Als dieses von Dänemark in Frage gestellt wurde, bewirkte das 1848 die Erhebung der deutsch gesinnten Schleswig-Holsteiner.
Am 24. März 1848 haben sich die deutsch sprechenden Schleswig-Holsteiner gegen Dänemark erhoben.
Über die Dauer von annähernd drei Jahren - in der Zeit von 24.03.1848 bis zum Ende der Erhebung am 01.02.1851 – war Schleswig-Holstein ein selbständiger Staat.

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