Kirchdorf Wilster als Wilstria in einer Urkunde des Klosters Neumünster genannt
Die Kirche stand auf dem noch heute so genannten und genutzten Kirchplatz auf einer künstlichen Wurt links der Wilster Au (auf der "Alten Seite"); die Siedlung wurde vom Burggraben umschlossen
Folgende Objekte haben einen Zusammenhang mit diesem Beitrag
Erste urkundliche Erwähnung des Namens Wilster (Wilstria) in einer Gerichtsakte
Genannt ist am 10.01.1221 Otto de Wilstria
Stadt Itzehoe erwirkt für sich ein Stapelrecht für alle von Schiffern aus Wilster auf der Stör transportierten Waren; auch Hamburg erwirkt für sich ein Stapelrecht
Wilster hat sich für seine größeren Nachbarn in manchen Bereichen des Handels zur Konkurrentin entwickelt
Siedlung Wilster erhält vom Grafen Gerhard II. von Holstein und Schauenburg am 08. August 1282 das Stadtrecht; der Ritter Marquard von Wilster unterschreibt als erster der Zeugen
Zuvor hatten Itzehoe (1238) und Krempe (1260) das Stadtrecht erhalten. Ritter Marquard von Wilster war königlicher Vogt in Itzehoe; in der Stadt Wilster erinnert heute die Marquardstraße an ihn.
Folgende Objekte haben einen Zusammenhang mit diesem Beitrag
Stadt Wilster wird bei Gerichtsverhandlungen von Consules (Ratsherrn) vertreten
Der erste namentlich genannte Ratsherr ist "Oddo de Dodencupe"; er kam aus dem Gebiet des Dodenkopper Rechts - dem von holländischen Kolonisten erschlossenen und urbar gemachten Gebiet.
Papst erlaubt dem Augustiner-Orden, in der Stadt Wilster ein Kloster zu errichten
die tatsächliche Realisierung der Gründung eines Klosters in Wilster ist zweifelhaft und nicht belegt
Die "Unserer Frauen Gilde" wird im alten Ratsbuch genannt
Die Gilde hatte und unterhielt einen besonderen Marien-Altar in der Kirche
Hovedlude und Landtschwaren der Marsch schließen einen Vertrag mit dem jenseits der Elbe gelegenen Land Kehdingen
Die Bauern der Wilstermarsch saßen auf eigener Scholle und hatten als Obrigkeit nur den Landesherrn über sich
Sankt Nikolaus Brüderschaft wird im Alten Ratsbuch genannt
Es handelte sich um eine Bruderschaft der Schiffer (St. Nikolaus ist der Schutzheilige der Schiffer). Die Bruderschaft unterhielt in der Kirche den Altar "sunte Nycolaus lichte", wobei sie den diesem zugeordneten Geistlichen bezahlte.
Sankt Nikolaus Brüderschaft wird im Alten Ratsbuch genannt
Es handelte sich um eine Bruderschaft der Schiffer (St. Nikolaus ist der Schutzheilige der Schiffer). Die Bruderschaft unterhielt in der Kirche den Altar "sunte Nycolaus lichte", wobei sie den diesem zugeordneten Geistlichen bezahlte.
Erste Satzung der Gilde "Schützenbruderschaft vom Heiligen Leichnam" wird errichtet
Nur in der Stadt ansässige Bürger (Personen mit Grundeigentum und/oder selbständige Handwerksmeister) waren gildefähig und konnten Mitgliedschaft erlangen.
Erste Satzung der Gilde "Schützenbruderschaft vom Heiligen Leichnam" wird errichtet
Nur in der Stadt ansässige Bürger (Personen mit Grundeigentum und/oder selbständige Handwerksmeister) waren gildefähig und konnten Mitgliedschaft erlangen.
Errichtung des Bäckeramt
Die selbständigen Handwerksmeister schlossen sich zu Ämtern bzw. Zünften zusammen, um die gemeinsamen Interessen zu regeln.
Erstmalige Predigt nach lutherscher Art in Wilster durch Johann Sina
Johann Sina wurde danach jedoch von den katholischen Pfaffen und Bürgern vertrieben. Im Jahre 1526 wurde Wilster unter Joachimus Francke dauerhaft protestantisch
Erstmalige Predigt nach lutherscher Art in Wilster durch Johann Sina
Johann Sina wurde danach jedoch von den katholischen Pfaffen und Bürgern vertrieben. Im Jahre 1526 wurde Wilster unter Joachimus Francke dauerhaft protestantisch
Die Kirchenhauptleute veräußern den im Eigentum der Wilsteraner Kirche befindlichen Schweinebrook an die Stadt
In der Folge der Reformation trennt sich die Protestantisch gewordene Kirchengemeinde Wilster von vielen Besitzungen
Errichtung des Amtes der Schmiede – Schmiedeamt
Die selbständigen Handwerksmeister schlossen sich in den meisten Städten zu Ämtern bzw. Zünften zusammen, um die gemeinsamen Interessen zu regeln.
Privileg für die Errichtung der Stadtmühle wird begründet, die Mühle wird in der Folge 1545 auf Dammflether Gebiet gebaut.
Dänischer König Christian III. gestattet mit einer Urkunde vom 10. März 1540 seinem Hofmeister Johann Rantzau, wegen des Mangels an Windmühlen in der
Wilstermarsch je eine Windmühle im Kirchspiel St. Margarethen, im
Kirchspiel Beidenfleth und vor Wilster zu bauen. Gleichzeitig
untersagt er, neben diesen Mühlen andere zu bauen.
Folgende Objekte haben einen Zusammenhang mit diesem Beitrag
In Wilster gibt es Bestimmungen über die Goldschmiede
Ein eigenes Amt (Zunft) bestand nicht
König von Dänemark erteilt in der Folge von kriegerischen Ereignissen das Verbot, Handel mit den Niederlanden, England, Schottland, Frankreich, Portugal und Andalusien zu treiben
Praktisch der gesamte Handel nach Westen wurde den Schiffern und Händlern verwehrt