Privileg für die Errichtung der Stadtmühle wird begründet, die Mühle wird in der Folge 1545 auf Dammflether Gebiet gebaut.
Dänischer König Christian III. gestattet mit einer Urkunde vom 10. März 1540 seinem Hofmeister Johann Rantzau, wegen des Mangels an Windmühlen in der
Wilstermarsch je eine Windmühle im Kirchspiel St. Margarethen, im
Kirchspiel Beidenfleth und vor Wilster zu bauen. Gleichzeitig
untersagt er, neben diesen Mühlen andere zu bauen.
Folgende Objekte haben einen Zusammenhang mit diesem Beitrag
Privileg für die Errichtung der Stadtmühle wird begründet, die Mühle wird in der Folge 1545 auf Dammflether Gebiet gebaut.
Dänischer König Christian III. gestattet mit einer Urkunde vom 10. März 1540 seinem Hofmeister Johann Rantzau, wegen des Mangels an Windmühlen in der
Wilstermarsch je eine Windmühle im Kirchspiel St. Margarethen, im
Kirchspiel Beidenfleth und vor Wilster zu bauen. Gleichzeitig
untersagt er, neben diesen Mühlen andere zu bauen.
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In Wilster gibt es Bestimmungen über die Goldschmiede
Ein eigenes Amt (Zunft) bestand nicht
In Wilster gibt es Bestimmungen über die Goldschmiede
Ein eigenes Amt (Zunft) bestand nicht
König von Dänemark erteilt in der Folge von kriegerischen Ereignissen das Verbot, Handel mit den Niederlanden, England, Schottland, Frankreich, Portugal und Andalusien zu treiben
Praktisch der gesamte Handel nach Westen wurde den Schiffern und Händlern verwehrt
König von Dänemark erteilt in der Folge von kriegerischen Ereignissen das Verbot, Handel mit den Niederlanden, England, Schottland, Frankreich, Portugal und Andalusien zu treiben
Praktisch der gesamte Handel nach Westen wurde den Schiffern und Händlern verwehrt
König von Dänemark erteilt in der Folge von kriegerischen Ereignissen das Verbot, Handel mit den Niederlanden, England, Schottland, Frankreich, Portugal und Andalusien zu treiben
Praktisch der gesamte Handel nach Westen wurde den Schiffern und Händlern verwehrt
Stadtmühle wird aus der Stadt heraus an den Standort einer alten Mühlenwarft an der Mühlenstraße (im Bereich des Dodenkoper Rechts) vor die Stadt verlegt; die Stadtmühle stand zuvor an der Ecke Blumenstraße und Rathausstraße (vorher Lange Straße oder Bäckerstraße)
Die Bauernschaften Kathen, Dammfleth und Hochfeld hatten die Mühlenwarft verschenkt an Johann Rantzau auf Breitenburg, der die Mühlengerechtsame für die Wilstermarsch erhalten hatte.
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Stadtmühle wird aus der Stadt heraus an den Standort einer alten Mühlenwarft an der Mühlenstraße (im Bereich des Dodenkoper Rechts) vor die Stadt verlegt; die Stadtmühle stand zuvor an der Ecke Blumenstraße und Rathausstraße (vorher Lange Straße oder Bäckerstraße)
Die Bauernschaften Kathen, Dammfleth und Hochfeld hatten die Mühlenwarft verschenkt an Johann Rantzau auf Breitenburg, der die Mühlengerechtsame für die Wilstermarsch erhalten hatte.
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Der spätere berühmte Pädagoge und Didaktiker Wolfgang Ratke (1571 – 1635) wird am 18.10.1571 in Wilster geboren
Seine Geburtsstadt Wilster ehrte ihn in den 1970er Jahren mit der Benennung der Volksschule in "Wolfgang Ratke Schule"
Dänischer König hebt die Handelverbote für den Seehandel auf
das Verbot bestand 31 Jahre
Wilhelm Alard, er nannte sich später latinisiert Guilielmus Alardus (1572 -1645), der spätere bekannte Lyriker, Kirchenliedkomponist und Verfasser von Predigtsammlungen wird in Wilster geboren.
Die Stadt Wilster ließ im Zusammenhang mit anderen Streitigkeiten den Papagoyenbaum der Bauerngilde umschlagen
Die Bauerngilde hatte auf dem außerhalb der Stadt aber unmittelbar vor ihren Grenzen auf der Burgudt genannten Fläche ihre Feste abgehalten. Der König bestimmte, daß die Bauernschaften die Fläche an die Stadt verkaufen mußte.
Die Wassergenossenschaften erheben vor dem Amtmann Klage gegen das von der Stadt Wilster gebaute Schott an der Brücke vor der Neustadt
Es war Absicht, die Wasserstände in der Wilsterau für die Schifffahrt zu optimieren. Hiermit war eine Beeinträchtigung der oberhalb der Stadt gelegenen und auf die Wilsterau entwässernden Flächen verbunden. Zu einer endgültigen Regelung kam es erst 1670