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Chronik Wilster

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Die Wilstra oder Wilstera (Wilsterau) wird erstmals urkundlich erwähnt

A oder Aa oder Au oder Aue oder Ahe oder Ohe oder Ahre bezeichnet einen kleinen Fluß
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Siedlung an der Wilstra (Wilster Au) erstmalig urkundlich erwähnt

Mit Sicherheit existierte die auf einem höheren Uferbereich und einer aufgeschütteten Warft gelegene Siedlung bereits vorher.
Wilster bezeichnet in Niederländischer Sprache den Regenpfeifer - diese Vögel werden in der feuchten und von vielen Blänken durchzogenen Marsch sehr häufig gewesen sein; sie sind vermutlich Namensgeber für den Fluß Wilster und die Wilstermarsch.
Siedlung an der Wilstra (Wilster Au) erstmalig urkundlich erwähnt

Mit Sicherheit existierte die auf einem höheren Uferbereich und einer aufgeschütteten Warft gelegene Siedlung bereits vorher.
Wilster bezeichnet in Niederländischer Sprache den Regenpfeifer - diese Vögel werden in der feuchten und von vielen Blänken durchzogenen Marsch sehr häufig gewesen sein; sie sind vermutlich Namensgeber für den Fluß Wilster und die Wilstermarsch.
Bau einer Brücke über die Wilsterau

Die Siedlung Wilster hat sich über die Wilster Au auf die "Neue Seite" ausgedehnt.
Bei der Brücke wird es sich um eine im Verlauf der heutigen "Op de Göten" (vormaligen Marktstraße) gelegene handeln.
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Bau einer Brücke über die Wilsterau

Die Siedlung Wilster hat sich über die Wilster Au auf die "Neue Seite" ausgedehnt.
Bei der Brücke wird es sich um eine im Verlauf der heutigen "Op de Göten" (vormaligen Marktstraße) gelegene handeln.
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An Straßen bestehen außer derjenigen bei den Häusern am Kirchplatz nur die "Kehdinger Straße" (heutige Deichstraße) und die "Hafer Straße" (ehemalige "Achterstraat", heutige Burger Straße) sowie eine Verbindungsstraße hinter den östlichen Häusern am Kirchplatz

Vermutlich war nur die südliche und die östliche Seite des Kirchplatzes mit Häusern bebaut
Erste urkundliche Erwähnung des Namens Wilster (Wilstria) in einer Gerichtsakte

Genannt ist am 10.01.1221 Otto de Wilstria
Stadt Itzehoe erwirkt für sich ein Stapelrecht für alle von Schiffern aus Wilster auf der Stör transportierten Waren; auch Hamburg erwirkt für sich ein Stapelrecht

Wilster hat sich für seine größeren Nachbarn in manchen Bereichen des Handels zur Konkurrentin entwickelt
Stadt Itzehoe erwirkt für sich ein Stapelrecht für alle von Schiffern aus Wilster auf der Stör transportierten Waren; auch Hamburg erwirkt für sich ein Stapelrecht

Wilster hat sich für seine größeren Nachbarn in manchen Bereichen des Handels zur Konkurrentin entwickelt
Stadt Itzehoe erwirkt für sich ein Stapelrecht für alle von Schiffern aus Wilster auf der Stör transportierten Waren; auch Hamburg erwirkt für sich ein Stapelrecht

Wilster hat sich für seine größeren Nachbarn in manchen Bereichen des Handels zur Konkurrentin entwickelt
Siedlung Wilster erhält vom Grafen Gerhard II. von Holstein und Schauenburg am 08. August 1282 das Stadtrecht; der Ritter Marquard von Wilster unterschreibt als erster der Zeugen

Zuvor hatten Itzehoe (1238) und Krempe (1260) das Stadtrecht erhalten.
Ritter Marquard von Wilster war königlicher Vogt in Itzehoe; in der Stadt Wilster erinnert heute die Marquardstraße an ihn.
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Wilster breitet sich über die Wilsterau aus auf die vom Bäckerstraßenfleth begrenzte "Neue Seite". Die Stadt hat 4 Ausgänge: das Nesstor oder Kehdinger Tor und das Biskopper Tor auf der "Alten Seite"; Diekdorfer Tor und Dammflether Tor auf der "Neuen Seite"

Es entstanden neue Straßen; eine führte zu einem dem Kloster Neumünster gehörenden Bauernhof - daher "Klosterhof Straße" (Klosterhof). Außerdem die Diekdorfer Straße (Schmiedestraße), die "Lange Straße" (später Bäckerstraße, heute Rathausstraße), Verlängerung der Kehdinger Straße (Deichstraße), die Haferstraße auch Achterstraße (Burgerstraße)
Wilster breitet sich über die Wilsterau aus auf die vom Bäckerstraßenfleth begrenzte "Neue Seite". Die Stadt hat 4 Ausgänge: das Nesstor oder Kehdinger Tor und das Biskopper Tor auf der "Alten Seite"; Diekdorfer Tor und Dammflether Tor auf der "Neuen Seite"

Es entstanden neue Straßen; eine führte zu einem dem Kloster Neumünster gehörenden Bauernhof - daher "Klosterhof Straße" (Klosterhof). Außerdem die Diekdorfer Straße (Schmiedestraße), die "Lange Straße" (später Bäckerstraße, heute Rathausstraße), Verlängerung der Kehdinger Straße (Deichstraße), die Haferstraße auch Achterstraße (Burgerstraße)
das Wilster verliehene Stadtrecht wird in einer Urkunde vom 10.04.1283 präzisiert: Lübisches Recht

Das Lübische Recht gilt in allen holsteinischen Städten, z.B. in Lübeck und Hamburg
Stadt Wilster wird bei Gerichtsverhandlungen von Consules (Ratsherrn) vertreten

Der erste namentlich genannte Ratsherr ist "Oddo de Dodencupe"; er kam aus dem Gebiet des Dodenkopper Rechts - dem von holländischen Kolonisten erschlossenen und urbar gemachten Gebiet.
Die Steinburg (bei der späteren Ortschaft Steinburg) wird als Sitz des Amtmannes errichtet

Der Sitz des Amtmannes gibt auch heute noch dem Landkreis seinen Namen, obwohl bereits 1640 der Sitz nach Glückstadt und danach nach Itzehoe verlegt wurde
Das "Alte Ratsbuch" von Wilster wird angelegt

Mit dem heute noch im Stadtarchiv vorhandenen Alten Ratsbuch verfügt Wilster über ein hervorragendes und beeindruckendes Zeugnis aus alter Zeit
Als Versicherung auf Gegenseitigkeit wird die Fronleichnamsgilde gegründet

Die in der Nachfolge der "Schützenbrüderschaft vom Heiligen Leichnam" stehende heutige Bürger-Schützen-Gilde Wilster widmet sich heute ausschließlich des bürgerlichen Zusammenhalts, der Geselligkeit und der Bewahrung von Traditionen
Sankt Nikolaus Brüderschaft wird im Alten Ratsbuch genannt

Es handelte sich um eine Bruderschaft der Schiffer (St. Nikolaus ist der Schutzheilige der Schiffer). Die Bruderschaft unterhielt in der Kirche den Altar "sunte Nycolaus lichte", wobei sie den diesem zugeordneten Geistlichen bezahlte.
Sankt Nikolaus Brüderschaft wird im Alten Ratsbuch genannt

Es handelte sich um eine Bruderschaft der Schiffer (St. Nikolaus ist der Schutzheilige der Schiffer). Die Bruderschaft unterhielt in der Kirche den Altar "sunte Nycolaus lichte", wobei sie den diesem zugeordneten Geistlichen bezahlte.

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