Fränkische Reichs-Annalen nennen den Ort Badenflioth. Heiligenstedten ist der Ort, mit dem unsere Gegend erstmals urkundlich eindeutig belegt in das Licht der Geschichte tritt.
In Badenflioth trafen Gesandte Karl des Großen mit Gesandten des Dänen-König Göttrik zusammen - es handelt sich bei dem Ort vermutlich jedoch nicht um Beidenfleth an der Stör. In den Fränkischen Reichsannalen des Einhard ist geschrieben, dass Kaiser Karl (der Große) im Jahr 809 in Nordalbingien (Gebiet der nordelbischen Sachsen) auf dem Esesfelth (bei der späteren Oldenburgskuhle bei Heiligenstedten) eine Burg errichten ließ, welche bereits im Jahre 817 sich erfolgreich dem Ansturm der Dänen und Abodriten erwehren konnte. Lange Zeit vermute man fälschlich, der Standort der Burg würde in Itzehoe liegen.
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Kirchdorf Wilster als Wilstria in einer Urkunde des Klosters Neumünster genannt
Die Kirche stand auf dem noch heute so genannten und genutzten Kirchplatz auf einer künstlichen Wurt links der Wilster Au (auf der "Alten Seite"); die Siedlung wurde vom Burggraben umschlossen
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Wilster breitet sich über die Wilsterau aus auf die vom Bäckerstraßenfleth begrenzte "Neue Seite".
Die Stadt hat 4 Ausgänge: das Nesstor oder Kehdinger Tor und das Biskopper Tor auf der "Alten Seite"; Diekdorfer Tor und Dammflether Tor auf der "Neuen Seite"
Es entstanden neue Straßen; eine führte zu einem dem Kloster Neumünster gehörenden Bauernhof - daher "Klosterhof Straße" (Klosterhof). Außerdem die Diekdorfer Straße (Schmiedestraße), die "Lange Straße" (später Bäckerstraße, heute Rathausstraße), Verlängerung der Kehdinger Straße (Deichstraße), die Haferstraße auch Achterstraße (Burgerstraße)
Die Steinburg (bei der späteren Ortschaft Steinburg) wird als Sitz des Amtmannes errichtet
Der Sitz des Amtmannes gibt auch heute noch dem Landkreis seinen Namen, obwohl bereits 1640 der Sitz nach Glückstadt und danach nach Itzehoe verlegt wurde
Bürgermeister der Stadt Wilster wird urkundlich erwähnt
Das "Alte Ratsbuch" von Wilster wird angelegt
Mit dem heute noch im Stadtarchiv vorhandenen Alten Ratsbuch verfügt Wilster über ein hervorragendes und beeindruckendes Zeugnis aus alter Zeit
Papst erlaubt dem Augustiner-Orden, in der Stadt Wilster ein Kloster zu errichten
die tatsächliche Realisierung der Gründung eines Klosters in Wilster ist zweifelhaft und nicht belegt
Die "Unserer Frauen Gilde" wird im alten Ratsbuch genannt
Die Gilde hatte und unterhielt einen besonderen Marien-Altar in der Kirche
Hovedlude und Landtschwaren der Marsch schließen einen Vertrag mit dem jenseits der Elbe gelegenen Land Kehdingen
Die Bauern der Wilstermarsch saßen auf eigener Scholle und hatten als Obrigkeit nur den Landesherrn über sich
Hovedlude und Landtschwaren der Marsch schließen einen Vertrag mit dem jenseits der Elbe gelegenen Land Kehdingen
Die Bauern der Wilstermarsch saßen auf eigener Scholle und hatten als Obrigkeit nur den Landesherrn über sich
Sankt Nikolaus Brüderschaft wird im Alten Ratsbuch genannt
Es handelte sich um eine Bruderschaft der Schiffer (St. Nikolaus ist der Schutzheilige der Schiffer). Die Bruderschaft unterhielt in der Kirche den Altar "sunte Nycolaus lichte", wobei sie den diesem zugeordneten Geistlichen bezahlte.
Erste Satzung der Gilde "Schützenbruderschaft vom Heiligen Leichnam" wird errichtet
Nur in der Stadt ansässige Bürger (Personen mit Grundeigentum und/oder selbständige Handwerksmeister) waren gildefähig und konnten Mitgliedschaft erlangen.
Urkundlich bezeugt steht dem Rat der Stadt Wilster ein Bürgermeister vor
Der Bürgermeister lenkte die Geschicke der Stadt und war Vorsitzender der Ratsversammlung.
Bevölkerung der Stadt Wilster umfaßt etwa 400 Personen
Bei der Bevölkerung wurde unterschieden zwischen Bürgern (Personen mit Grundbesitz) und Einwohnern.
Erste der städtischen Verordnungen der "Burspraken" (Bürgerverordnung) wird verfasst.
Die Städtischen Gesetze (Bürgerverordnung) regelten das Zusammenleben in der Stadt
Mit dem Vertrag von Ripen / Ribe wird der dänische König als Herzog von Schleswig und Graf von Holstein-Stormarn der Landesherr von Wilster
Die dänischen Könige waren danach in der Folge ihrer über 400 Jahre in Personalunion ausgeübten Grafen-/bzw. Herzogswürde über Holstein zugleich auch Deutsche Reichsfürsten
Der in Schulden verstrickte Dänische König Christian I. verpfändet das Amt Steinburg an Hamburg
Der Pfandvertrag wurde 1485 wieder engelöst
Die Aberkennung des Hollischen Rechts und die Einführung des Holsten-Rechts durch den dänischen König führt zu Aufständen in der Wilstermarsch
Der gescheiterte Aufstand wurde von dem Marschen-Hauptmann Henneke Wulf geführt; dieser wurde nach seiner Flucht nach Dithmarschen dort erschlagen.
Holstein wird zum Herzogtum erhoben
Der jeweilige Dänische König wird danach zugleich auch Herzog von Holstein