Kirchdorf Wilster als Wilstria in einer Urkunde des Klosters Neumünster genannt
Die Kirche stand auf dem noch heute so genannten und genutzten Kirchplatz auf einer künstlichen Wurt links der Wilster Au (auf der "Alten Seite"); die Siedlung wurde vom Burggraben umschlossen
Folgende Objekte haben einen Zusammenhang mit diesem Beitrag
An Straßen bestehen außer derjenigen bei den Häusern am Kirchplatz nur die "Kehdinger Straße" (heutige Deichstraße) und die "Hafer Straße" (ehemalige "Achterstraat", heutige Burger Straße) sowie eine Verbindungsstraße hinter den östlichen Häusern am Kirchplatz
Vermutlich war nur die südliche und die östliche Seite des Kirchplatzes mit Häusern bebaut
Erste urkundliche Erwähnung des Namens Wilster (Wilstria) in einer Gerichtsakte
Genannt ist am 10.01.1221 Otto de Wilstria
Stadt Itzehoe erwirkt für sich ein Stapelrecht für alle von Schiffern aus Wilster auf der Stör transportierten Waren; auch Hamburg erwirkt für sich ein Stapelrecht
Wilster hat sich für seine größeren Nachbarn in manchen Bereichen des Handels zur Konkurrentin entwickelt
Siedlung Wilster erhält vom Grafen Gerhard II. von Holstein und Schauenburg am 08. August 1282 das Stadtrecht; der Ritter Marquard von Wilster unterschreibt als erster der Zeugen
Zuvor hatten Itzehoe (1238) und Krempe (1260) das Stadtrecht erhalten. Ritter Marquard von Wilster war königlicher Vogt in Itzehoe; in der Stadt Wilster erinnert heute die Marquardstraße an ihn.
Folgende Objekte haben einen Zusammenhang mit diesem Beitrag
Stadt Wilster wird bei Gerichtsverhandlungen von Consules (Ratsherrn) vertreten
Der erste namentlich genannte Ratsherr ist "Oddo de Dodencupe"; er kam aus dem Gebiet des Dodenkopper Rechts - dem von holländischen Kolonisten erschlossenen und urbar gemachten Gebiet.
Die Steinburg (bei der späteren Ortschaft Steinburg) wird als Sitz des Amtmannes errichtet
Der Sitz des Amtmannes gibt auch heute noch dem Landkreis seinen Namen, obwohl bereits 1640 der Sitz nach Glückstadt und danach nach Itzehoe verlegt wurde
Bürgermeister der Stadt Wilster wird urkundlich erwähnt
Das "Alte Ratsbuch" von Wilster wird angelegt
Mit dem heute noch im Stadtarchiv vorhandenen Alten Ratsbuch verfügt Wilster über ein hervorragendes und beeindruckendes Zeugnis aus alter Zeit
Als Versicherung auf Gegenseitigkeit wird die Fronleichnamsgilde gegründet
Die in der Nachfolge der "Schützenbrüderschaft vom Heiligen Leichnam" stehende heutige Bürger-Schützen-Gilde Wilster widmet sich heute ausschließlich des bürgerlichen Zusammenhalts, der Geselligkeit und der Bewahrung von Traditionen
Papst erlaubt dem Augustiner-Orden, in der Stadt Wilster ein Kloster zu errichten
die tatsächliche Realisierung der Gründung eines Klosters in Wilster ist zweifelhaft und nicht belegt
Die "Unserer Frauen Gilde" wird im alten Ratsbuch genannt
Die Gilde hatte und unterhielt einen besonderen Marien-Altar in der Kirche
Die "Unserer Frauen Gilde" wird im alten Ratsbuch genannt
Die Gilde hatte und unterhielt einen besonderen Marien-Altar in der Kirche
Hovedlude und Landtschwaren der Marsch schließen einen Vertrag mit dem jenseits der Elbe gelegenen Land Kehdingen
Die Bauern der Wilstermarsch saßen auf eigener Scholle und hatten als Obrigkeit nur den Landesherrn über sich
Hovedlude und Landtschwaren der Marsch schließen einen Vertrag mit dem jenseits der Elbe gelegenen Land Kehdingen
Die Bauern der Wilstermarsch saßen auf eigener Scholle und hatten als Obrigkeit nur den Landesherrn über sich
Sankt Nikolaus Brüderschaft wird im Alten Ratsbuch genannt
Es handelte sich um eine Bruderschaft der Schiffer (St. Nikolaus ist der Schutzheilige der Schiffer). Die Bruderschaft unterhielt in der Kirche den Altar "sunte Nycolaus lichte", wobei sie den diesem zugeordneten Geistlichen bezahlte.
Sankt Nikolaus Brüderschaft wird im Alten Ratsbuch genannt
Es handelte sich um eine Bruderschaft der Schiffer (St. Nikolaus ist der Schutzheilige der Schiffer). Die Bruderschaft unterhielt in der Kirche den Altar "sunte Nycolaus lichte", wobei sie den diesem zugeordneten Geistlichen bezahlte.
Sankt Nikolaus Brüderschaft wird im Alten Ratsbuch genannt
Es handelte sich um eine Bruderschaft der Schiffer (St. Nikolaus ist der Schutzheilige der Schiffer). Die Bruderschaft unterhielt in der Kirche den Altar "sunte Nycolaus lichte", wobei sie den diesem zugeordneten Geistlichen bezahlte.
Erste Satzung der Gilde "Schützenbruderschaft vom Heiligen Leichnam" wird errichtet
Nur in der Stadt ansässige Bürger (Personen mit Grundeigentum und/oder selbständige Handwerksmeister) waren gildefähig und konnten Mitgliedschaft erlangen.
Erste Satzung der Gilde "Schützenbruderschaft vom Heiligen Leichnam" wird errichtet
Nur in der Stadt ansässige Bürger (Personen mit Grundeigentum und/oder selbständige Handwerksmeister) waren gildefähig und konnten Mitgliedschaft erlangen.