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Chronik Wilster

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Erste urkundliche Erwähnung des Namens Wilster (Wilstria) in einer Gerichtsakte

Genannt ist am 10.01.1221 Otto de Wilstria
Siedlung Wilster erhält vom Grafen Gerhard II. von Holstein und Schauenburg am 08. August 1282 das Stadtrecht; der Ritter Marquard von Wilster unterschreibt als erster der Zeugen

Zuvor hatten Itzehoe (1238) und Krempe (1260) das Stadtrecht erhalten.
Ritter Marquard von Wilster war königlicher Vogt in Itzehoe; in der Stadt Wilster erinnert heute die Marquardstraße an ihn.
Folgende Objekte haben einen Zusammenhang mit diesem Beitrag
Stadt Wilster wird bei Gerichtsverhandlungen von Consules (Ratsherrn) vertreten

Der erste namentlich genannte Ratsherr ist "Oddo de Dodencupe"; er kam aus dem Gebiet des Dodenkopper Rechts - dem von holländischen Kolonisten erschlossenen und urbar gemachten Gebiet.
Die Steinburg (bei der späteren Ortschaft Steinburg) wird als Sitz des Amtmannes errichtet

Der Sitz des Amtmannes gibt auch heute noch dem Landkreis seinen Namen, obwohl bereits 1640 der Sitz nach Glückstadt und danach nach Itzehoe verlegt wurde
Bürgermeister der Stadt Wilster wird urkundlich erwähnt

Das "Alte Ratsbuch" von Wilster wird angelegt

Mit dem heute noch im Stadtarchiv vorhandenen Alten Ratsbuch verfügt Wilster über ein hervorragendes und beeindruckendes Zeugnis aus alter Zeit
Als Versicherung auf Gegenseitigkeit wird die Fronleichnamsgilde gegründet

Die in der Nachfolge der "Schützenbrüderschaft vom Heiligen Leichnam" stehende heutige Bürger-Schützen-Gilde Wilster widmet sich heute ausschließlich des bürgerlichen Zusammenhalts, der Geselligkeit und der Bewahrung von Traditionen
Die "Unserer Frauen Gilde" wird im alten Ratsbuch genannt

Die Gilde hatte und unterhielt einen besonderen Marien-Altar in der Kirche
Hovedlude und Landtschwaren der Marsch schließen einen Vertrag mit dem jenseits der Elbe gelegenen Land Kehdingen

Die Bauern der Wilstermarsch saßen auf eigener Scholle und hatten als Obrigkeit nur den Landesherrn über sich
Sankt Nikolaus Brüderschaft wird im Alten Ratsbuch genannt

Es handelte sich um eine Bruderschaft der Schiffer (St. Nikolaus ist der Schutzheilige der Schiffer). Die Bruderschaft unterhielt in der Kirche den Altar "sunte Nycolaus lichte", wobei sie den diesem zugeordneten Geistlichen bezahlte.
Erste Satzung der Gilde "Schützenbruderschaft vom Heiligen Leichnam" wird errichtet

Nur in der Stadt ansässige Bürger (Personen mit Grundeigentum und/oder selbständige Handwerksmeister) waren gildefähig und konnten Mitgliedschaft erlangen.
Urkundlich bezeugt steht dem Rat der Stadt Wilster ein Bürgermeister vor

Der Bürgermeister lenkte die Geschicke der Stadt und war Vorsitzender der Ratsversammlung.
Erste der städtischen Verordnungen der "Burspraken" (Bürgerverordnung) wird verfasst.

Die Städtischen Gesetze (Bürgerverordnung) regelten das Zusammenleben in der Stadt
Mit dem Vertrag von Ripen / Ribe wird der dänische König als Herzog von Schleswig und Graf von Holstein-Stormarn der Landesherr von Wilster

Die dänischen Könige waren danach in der Folge ihrer über 400 Jahre in Personalunion ausgeübten Grafen-/bzw. Herzogswürde über Holstein zugleich auch Deutsche Reichsfürsten
Die Sankt Ewaldsgilde wird im Alten Ratsbuch genannt

Die Gilde war Eigentümerin einiger Grundstücke in der Stadt
Der in Schulden verstrickte Dänische König Christian I. verpfändet das Amt Steinburg an Hamburg

Der Pfandvertrag wurde 1485 wieder engelöst
Die Aberkennung des Hollischen Rechts und die Einführung des Holsten-Rechts durch den dänischen König führt zu Aufständen in der Wilstermarsch

Der gescheiterte Aufstand wurde von dem Marschen-Hauptmann Henneke Wulf geführt; dieser wurde nach seiner Flucht nach Dithmarschen dort erschlagen.
Holstein wird zum Herzogtum erhoben

Der jeweilige Dänische König wird danach zugleich auch Herzog von Holstein
Errichtung des Bäckeramt

Die selbständigen Handwerksmeister schlossen sich zu Ämtern bzw. Zünften zusammen, um die gemeinsamen Interessen zu regeln.
Große Stadtschule In Wilster besteht als reine Knabenschule für das gesamte Kirchspiel

Mädchen werden, wenn überhaupt, privat oder in Nebenschulen unterrichtet

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