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Chronik Wilster

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Stadt Itzehoe erwirkt für sich ein Stapelrecht für alle von Schiffern aus Wilster auf der Stör transportierten Waren; auch Hamburg erwirkt für sich ein Stapelrecht

Wilster hat sich für seine größeren Nachbarn in manchen Bereichen des Handels zur Konkurrentin entwickelt
Die Steinburg (bei der späteren Ortschaft Steinburg) wird als Sitz des Amtmannes errichtet

Der Sitz des Amtmannes gibt auch heute noch dem Landkreis seinen Namen, obwohl bereits 1640 der Sitz nach Glückstadt und danach nach Itzehoe verlegt wurde
Bürgermeister der Stadt Wilster wird urkundlich erwähnt

Das "Alte Ratsbuch" von Wilster wird angelegt

Mit dem heute noch im Stadtarchiv vorhandenen Alten Ratsbuch verfügt Wilster über ein hervorragendes und beeindruckendes Zeugnis aus alter Zeit
Hovedlude und Landtschwaren der Marsch schließen einen Vertrag mit dem jenseits der Elbe gelegenen Land Kehdingen

Die Bauern der Wilstermarsch saßen auf eigener Scholle und hatten als Obrigkeit nur den Landesherrn über sich
Hovedlude und Landtschwaren der Marsch schließen einen Vertrag mit dem jenseits der Elbe gelegenen Land Kehdingen

Die Bauern der Wilstermarsch saßen auf eigener Scholle und hatten als Obrigkeit nur den Landesherrn über sich
Sankt Nikolaus Brüderschaft wird im Alten Ratsbuch genannt

Es handelte sich um eine Bruderschaft der Schiffer (St. Nikolaus ist der Schutzheilige der Schiffer). Die Bruderschaft unterhielt in der Kirche den Altar "sunte Nycolaus lichte", wobei sie den diesem zugeordneten Geistlichen bezahlte.
Erste Satzung der Gilde "Schützenbruderschaft vom Heiligen Leichnam" wird errichtet

Nur in der Stadt ansässige Bürger (Personen mit Grundeigentum und/oder selbständige Handwerksmeister) waren gildefähig und konnten Mitgliedschaft erlangen.
Urkundlich bezeugt steht dem Rat der Stadt Wilster ein Bürgermeister vor

Der Bürgermeister lenkte die Geschicke der Stadt und war Vorsitzender der Ratsversammlung.
Erste der städtischen Verordnungen der "Burspraken" (Bürgerverordnung) wird verfasst.

Die Städtischen Gesetze (Bürgerverordnung) regelten das Zusammenleben in der Stadt
Mit dem Vertrag von Ripen / Ribe wird der dänische König als Herzog von Schleswig und Graf von Holstein-Stormarn der Landesherr von Wilster

Die dänischen Könige waren danach in der Folge ihrer über 400 Jahre in Personalunion ausgeübten Grafen-/bzw. Herzogswürde über Holstein zugleich auch Deutsche Reichsfürsten
Der in Schulden verstrickte Dänische König Christian I. verpfändet das Amt Steinburg an Hamburg

Der Pfandvertrag wurde 1485 wieder engelöst
Die Aberkennung des Hollischen Rechts und die Einführung des Holsten-Rechts durch den dänischen König führt zu Aufständen in der Wilstermarsch

Der gescheiterte Aufstand wurde von dem Marschen-Hauptmann Henneke Wulf geführt; dieser wurde nach seiner Flucht nach Dithmarschen dort erschlagen.
Holstein wird zum Herzogtum erhoben

Der jeweilige Dänische König wird danach zugleich auch Herzog von Holstein
Errichtung des Bäckeramt

Die selbständigen Handwerksmeister schlossen sich zu Ämtern bzw. Zünften zusammen, um die gemeinsamen Interessen zu regeln.
Große Stadtschule In Wilster besteht als reine Knabenschule für das gesamte Kirchspiel

Mädchen werden, wenn überhaupt, privat oder in Nebenschulen unterrichtet
Errichtung des Amtes der Schmiede – Schmiedeamt

Die selbständigen Handwerksmeister schlossen sich in den meisten Städten zu Ämtern bzw. Zünften zusammen, um die gemeinsamen Interessen zu regeln.
Privileg für die Errichtung der Stadtmühle wird begründet, die Mühle wird in der Folge 1545 auf Dammflether Gebiet gebaut.

Dänischer König Christian III. gestattet mit einer Urkunde vom 10. März 1540 seinem Hofmeister Johann Rantzau, wegen des Mangels an Windmühlen in der Wilstermarsch je eine Windmühle im Kirchspiel St. Margarethen, im Kirchspiel Beidenfleth und vor Wilster zu bauen. Gleichzeitig untersagt er, neben diesen Mühlen andere zu bauen.
Folgende Objekte haben einen Zusammenhang mit diesem Beitrag
In Wilster gibt es Bestimmungen über die Goldschmiede

Ein eigenes Amt (Zunft) bestand nicht
König von Dänemark erteilt in der Folge von kriegerischen Ereignissen das Verbot, Handel mit den Niederlanden, England, Schottland, Frankreich, Portugal und Andalusien zu treiben

Praktisch der gesamte Handel nach Westen wurde den Schiffern und Händlern verwehrt

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