Erste urkundliche Erwähnung des Namens Wilster (Wilstria) in einer Gerichtsakte
Genannt ist am 10.01.1221 Otto de Wilstria
Siedlung Wilster erhält vom Grafen Gerhard II. von Holstein und Schauenburg am 08. August 1282 das Stadtrecht; der Ritter Marquard von Wilster unterschreibt als erster der Zeugen
Zuvor hatten Itzehoe (1238) und Krempe (1260) das Stadtrecht erhalten. Ritter Marquard von Wilster war königlicher Vogt in Itzehoe; in der Stadt Wilster erinnert heute die Marquardstraße an ihn.
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Stadt Wilster wird bei Gerichtsverhandlungen von Consules (Ratsherrn) vertreten
Der erste namentlich genannte Ratsherr ist "Oddo de Dodencupe"; er kam aus dem Gebiet des Dodenkopper Rechts - dem von holländischen Kolonisten erschlossenen und urbar gemachten Gebiet.
Die Steinburg (bei der späteren Ortschaft Steinburg) wird als Sitz des Amtmannes errichtet
Der Sitz des Amtmannes gibt auch heute noch dem Landkreis seinen Namen, obwohl bereits 1640 der Sitz nach Glückstadt und danach nach Itzehoe verlegt wurde
Bürgermeister der Stadt Wilster wird urkundlich erwähnt
Das "Alte Ratsbuch" von Wilster wird angelegt
Mit dem heute noch im Stadtarchiv vorhandenen Alten Ratsbuch verfügt Wilster über ein hervorragendes und beeindruckendes Zeugnis aus alter Zeit
Hovedlude und Landtschwaren der Marsch schließen einen Vertrag mit dem jenseits der Elbe gelegenen Land Kehdingen
Die Bauern der Wilstermarsch saßen auf eigener Scholle und hatten als Obrigkeit nur den Landesherrn über sich
Urkundlich bezeugt steht dem Rat der Stadt Wilster ein Bürgermeister vor
Der Bürgermeister lenkte die Geschicke der Stadt und war Vorsitzender der Ratsversammlung.
Erste der städtischen Verordnungen der "Burspraken" (Bürgerverordnung) wird verfasst.
Die Städtischen Gesetze (Bürgerverordnung) regelten das Zusammenleben in der Stadt
Mit dem Vertrag von Ripen / Ribe wird der dänische König als Herzog von Schleswig und Graf von Holstein-Stormarn der Landesherr von Wilster
Die dänischen Könige waren danach in der Folge ihrer über 400 Jahre in Personalunion ausgeübten Grafen-/bzw. Herzogswürde über Holstein zugleich auch Deutsche Reichsfürsten
Der in Schulden verstrickte Dänische König Christian I. verpfändet das Amt Steinburg an Hamburg
Der Pfandvertrag wurde 1485 wieder engelöst
Die Aberkennung des Hollischen Rechts und die Einführung des Holsten-Rechts durch den dänischen König führt zu Aufständen in der Wilstermarsch
Der gescheiterte Aufstand wurde von dem Marschen-Hauptmann Henneke Wulf geführt; dieser wurde nach seiner Flucht nach Dithmarschen dort erschlagen.
Holstein wird zum Herzogtum erhoben
Der jeweilige Dänische König wird danach zugleich auch Herzog von Holstein
Große Stadtschule In Wilster besteht als reine Knabenschule für das gesamte Kirchspiel
Mädchen werden, wenn überhaupt, privat oder in Nebenschulen unterrichtet
Erstmalige Predigt nach lutherscher Art in Wilster durch Johann Sina
Johann Sina wurde danach jedoch von den katholischen Pfaffen und Bürgern vertrieben. Im Jahre 1526 wurde Wilster unter Joachimus Francke dauerhaft protestantisch
König von Dänemark erteilt in der Folge von kriegerischen Ereignissen das Verbot, Handel mit den Niederlanden, England, Schottland, Frankreich, Portugal und Andalusien zu treiben
Praktisch der gesamte Handel nach Westen wurde den Schiffern und Händlern verwehrt
Stadtmühle wird aus der Stadt heraus an den Standort einer alten Mühlenwarft an der Mühlenstraße (im Bereich des Dodenkoper Rechts) vor die Stadt verlegt; die Stadtmühle stand zuvor an der Ecke Blumenstraße und Rathausstraße (vorher Lange Straße oder Bäckerstraße)
Die Bauernschaften Kathen, Dammfleth und Hochfeld hatten die Mühlenwarft verschenkt an Johann Rantzau auf Breitenburg, der die Mühlengerechtsame für die Wilstermarsch erhalten hatte.
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