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Chronik Wilster

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Bevölkerung der Stadt Wilster umfaßt etwa 400 Personen

Bei der Bevölkerung wurde unterschieden zwischen Bürgern (Personen mit Grundbesitz) und Einwohnern.
Erste der städtischen Verordnungen der "Burspraken" (Bürgerverordnung) wird verfasst.

Die Städtischen Gesetze (Bürgerverordnung) regelten das Zusammenleben in der Stadt
Mit dem Vertrag von Ripen / Ribe wird der dänische König als Herzog von Schleswig und Graf von Holstein-Stormarn der Landesherr von Wilster

Die dänischen Könige waren danach in der Folge ihrer über 400 Jahre in Personalunion ausgeübten Grafen-/bzw. Herzogswürde über Holstein zugleich auch Deutsche Reichsfürsten
Der in Schulden verstrickte Dänische König Christian I. verpfändet das Amt Steinburg an Hamburg

Der Pfandvertrag wurde 1485 wieder engelöst
Die Aberkennung des Hollischen Rechts und die Einführung des Holsten-Rechts durch den dänischen König führt zu Aufständen in der Wilstermarsch

Der gescheiterte Aufstand wurde von dem Marschen-Hauptmann Henneke Wulf geführt; dieser wurde nach seiner Flucht nach Dithmarschen dort erschlagen.
Holstein wird zum Herzogtum erhoben

Der jeweilige Dänische König wird danach zugleich auch Herzog von Holstein
Sielwettern am Audeich wird gegraben; sie verbindet die Wilsterau zwischen dem Helgenland und dem Großen Brook.

Das neue Gewässer verkürzt die Fließstrecke der Wilsterau; der in einem großen Mäander durch die Stadt führende Verlauf verliert Bedeutung für die Entwässerung der oberhalb der Stadt gelegenen Flächen.
Die insbesondere zur Verbesserung der Entwässerung der im Ecklaker und Neuendorfer Gebiet gelegenen Marschen gegrabenen „Sielwettern“ (heute Teilstrecke der Wilsterau am "Audeich") lag seinerzeit außerhalb der Stadtgrenzen.
Die Sielwettern verschlechterte die Möglichkeiten für die Schiffahrt im Stadtarm der Au, weshalb Ende des 16. Jahrhunderts zum Aufstauen des Wassers das Schott (an der Schottbrücke) gebaut wurde.
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Errichtung des Bäckeramt

Die selbständigen Handwerksmeister schlossen sich zu Ämtern bzw. Zünften zusammen, um die gemeinsamen Interessen zu regeln.
Große Stadtschule In Wilster besteht als reine Knabenschule für das gesamte Kirchspiel

Mädchen werden, wenn überhaupt, privat oder in Nebenschulen unterrichtet
Errichtung des Amtes der Schmiede – Schmiedeamt

Die selbständigen Handwerksmeister schlossen sich in den meisten Städten zu Ämtern bzw. Zünften zusammen, um die gemeinsamen Interessen zu regeln.
Privileg für die Errichtung der Stadtmühle wird begründet, die Mühle wird in der Folge 1545 auf Dammflether Gebiet gebaut.

Dänischer König Christian III. gestattet mit einer Urkunde vom 10. März 1540 seinem Hofmeister Johann Rantzau, wegen des Mangels an Windmühlen in der Wilstermarsch je eine Windmühle im Kirchspiel St. Margarethen, im Kirchspiel Beidenfleth und vor Wilster zu bauen. Gleichzeitig untersagt er, neben diesen Mühlen andere zu bauen.
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In Wilster gibt es Bestimmungen über die Goldschmiede

Ein eigenes Amt (Zunft) bestand nicht
König von Dänemark erteilt in der Folge von kriegerischen Ereignissen das Verbot, Handel mit den Niederlanden, England, Schottland, Frankreich, Portugal und Andalusien zu treiben

Praktisch der gesamte Handel nach Westen wurde den Schiffern und Händlern verwehrt
König von Dänemark erteilt in der Folge von kriegerischen Ereignissen das Verbot, Handel mit den Niederlanden, England, Schottland, Frankreich, Portugal und Andalusien zu treiben

Praktisch der gesamte Handel nach Westen wurde den Schiffern und Händlern verwehrt
König von Dänemark erteilt in der Folge von kriegerischen Ereignissen das Verbot, Handel mit den Niederlanden, England, Schottland, Frankreich, Portugal und Andalusien zu treiben

Praktisch der gesamte Handel nach Westen wurde den Schiffern und Händlern verwehrt
Stadtmühle wird aus der Stadt heraus an den Standort einer alten Mühlenwarft an der Mühlenstraße (im Bereich des Dodenkoper Rechts) vor die Stadt verlegt; die Stadtmühle stand zuvor an der Ecke Blumenstraße und Rathausstraße (vorher Lange Straße oder Bäckerstraße)

Die Bauernschaften Kathen, Dammfleth und Hochfeld hatten die Mühlenwarft verschenkt an Johann Rantzau auf Breitenburg, der die Mühlengerechtsame für die Wilstermarsch erhalten hatte.
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Stadtmühle wird aus der Stadt heraus an den Standort einer alten Mühlenwarft an der Mühlenstraße (im Bereich des Dodenkoper Rechts) vor die Stadt verlegt; die Stadtmühle stand zuvor an der Ecke Blumenstraße und Rathausstraße (vorher Lange Straße oder Bäckerstraße)

Die Bauernschaften Kathen, Dammfleth und Hochfeld hatten die Mühlenwarft verschenkt an Johann Rantzau auf Breitenburg, der die Mühlengerechtsame für die Wilstermarsch erhalten hatte.
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Mit Balthasar Wallye läßt sich erstmals ein Arzt in Wilster nieder

Die ärztliche Tätigkeit war seinerzeit noch mit denen des Barbiers verbunden.
Stadt Wilster verpachtet ihren Festplatz Rosengarten mit der Auflage, dass der Pächter dorthin eine befestigte Straße anzulegen hat

In der Folge des Straßenbaues erfolgt die Besiedlung und Bebauung in der "Neustadt"
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Stadt Wilster verpachtet ihren Festplatz Rosengarten mit der Auflage, dass der Pächter dorthin eine befestigte Straße anzulegen hat

In der Folge des Straßenbaues erfolgt die Besiedlung und Bebauung in der "Neustadt"
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