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1922 - Gerichtsstube im Alten Rathaus

1922 Gerichtsstube im Alten Rathaus nach der Restaurierung
Nach Abschluß der Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten befand sich das Alte Rathaus wieder in einem ansehnlichen Zustand.
In der Gerichtsstube sind zu den aufgefundenen ornamentalen Malereien auch Texte aus der Bursprake der Stadt dargestellt.
Aus dem Statutum der Stadt Wilster vom 12. Februar Anno 1587 heißt es eingangs :
Thom Ersten
Gebüet ein Ehrbahr Radt, dat nemand
jegen und wedder de Buersprake streven
noch dorwedder spreken schall, und woferne
jemandt darjegen dede, de schall verlahren hebben
Lieff und Gudt. .....

Die Bursprake war im Spätmittelalter in der Stadt Wilster die von ihren Bürgern (Bur = Bürger) im Rahmen ihrer Selbstverwaltung beschlossene Sammlung von Vorschriften und Anweisungen.
Sie wurde zumeist vom Rat der Stadt vorgeschlagen und anläßlich der alljährlichen Bürgerversammlungen abgestimmt und vorgetragen. Um ein gedeihliches Zusammenleben der Einwohnerschaft zu gewährleisten, waren die Bestimmungen in Ihrer Konsequenz vielfach drastisch.

Bildrechte: Ludwig Behning, Wilster
Anmerkung: Das Foto stammt aus der Sammlung Werner Behning, Wilster, und wurde hieraus freundlicherweise zur Verfügung gestellt.

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