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1946 - Fahrradbenutzungskarte

1946 Fahrradbenutzungskarte - ohne Benutzungskarte keine Erlaubnis zum Radfahren.
In den Jahren nach dem II. Weltkrieg durfte man in Wilster - so wie wahrscheinlich im gesamten heutigen Bundesland - nicht ohne behördliche Genehmigung ein Fahrrad benutzen, denn dafür benötigte man eine kostenpflichtige Genehmigung.
Diese bei der Verwaltung der Stadt zu erwerbende "Fahrradbenutzungskarte" hatte nicht die Bedeutung eines Führerscheins als Nachweis für die Beherrschung von Fahrrad und Verkehrsregeln, sie war lediglich ein Nachweis für die erfolgte Gebührenzahlung.
Ob die skurrile Regelung dazu diente, den Diebstahl von Fahrrädern zu erschweren oder um dem städtischen Gebührenhaushalt zu dienen, mag dahin stehen. Jedenfalls mußte der Benutzer eines Fahrrades zwingend die zum Fahrad gehörende Fahrradbenutzungskarte mit sich führen. Verstöße hiergegen wurden durch Kontollen seitens der Polizei festgestellt und durch Bußgeld oder strafrechtlich geahndet.
Ob die Vorschrift bezüglich der Fahrradbenutzungskarte von der seinerzeitigen Besatzungsbehörde vorgegeben war oder ein Produkt der (eingeschränkten) gemeindlichen Selbstverwaltung war, konnte von mir noch nicht geklärt werden - auch ist nicht bekannt, bis zu welchem Zeitpunkt ein solcher Schein für das Führen von Fahrrädern vorgeschrieben war.

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