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Schleswig-Holstein Erhebung 1848 - 1851

01 Schleswig-Holsteinische Erhebung 1848 gegen Dänemark

Schleswig-Holsteinische Erhebung 1848 gegen Dänemark
Schleswig-Holstein hat eine sehr verwirrende und komplizierte Geschichte.
Die vorgestellte Werbekarte warb bei dem für den Landesteil Schleswig durchgeführten Plébiscite (Volksabstimmung) am 14. März 1920 für den Verbleib bei Deutschland.
Die andere vorgestellte Karte zeigt die beiden Zonen der Abstimmungsgebiete im Landesteil Schleswig.
Die Abstimmung erfolgte in zwei zuvor festgelegten Zonen (sh. Karte 2), deren Abgrenzung jedoch die Folge des Ergebnisses der Abstimmung bereits vorgab. Seit der Volksabstimmung gehört der nördliche Teil des ehemaligen Herzogtums Schleswig zu Dänemark, der südliche Teil zu Deutschland; die Staatsgrenze verläuft knapp nördlich der Stadt Flensburg.
Seit dem Vertrag von Ripen im Jahr 1460 war der dänische König als Herzog Landesherr der beiden sich zusammengehörig fühlenden Herzogtümer Schleswig und Holstein gewesen und hatte dabei deren Forderung des „Up ewich ungedeelt“ anerkannt. Es entstand die eigenartige Konstellation, dass der König von Dänemark als Herzog von Schleswig und Holstein zugleich deutscher Reichsfürst war und auf dem Reichstag Sitz und Stimme hatte.
Die 1848 von massgeblichen politischen dänischen Kräften („Eiderdänen“) verfolgte Verlegung der Grenze an die Eider führte zur letzlich gescheiterten Schleswig-Holsteinischen Erhebung.
Erst in der Folge des Deutsch-Dänischen Krieges von 1864 zwischen Preußen, Österreich und Dänemark wurde Schleswig-Holstein als preußische Provinz Teil Deutschlands; die Reichsgrenze verlief knapp südlich von Kolding.
Die Niederlage Deutschlands im I. Weltkrieg bewirkte die Durchführung der Volksabstimmung von 1920 mit der Folge der heute so noch bestehenden Staatsgrenze.
Heute verfolgen Dänemark und Deutschland gemeinsam in Europa einen guten respektvollen und friedlichen Weg des Umgangs mit einander und mit den jeweiligen Minderheiten auf ihrem Staatsgebiet.

Bildrechte:
Karte 1: August Westphalen, Flensburg
Karte 2: Landkartenhandlung Dietrich Reimer (Ernst Vohsen) Berlin

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02 Unvergessene Erinnerung an die Schleswig-Holsteinische Erhebung 1848 gegen Dänemark

Unvergessene Erinnerung an die Schleswig-Holsteinische Erhebung im Jahr 1848 gegen Dänemark.
2008 - Ein Denkmal am Mississippi erinnert an das Geschehen - neu aufgestellter Gedenkstein


Über Jahrhunderte hinweg war der dänische König Landesherr über die Herzogtümer Schleswig und Holstein gewesen. Am 24. März 1848 erhoben sich die deutsch sprechenden Schleswig-Holsteiner gegen Dänemark. Entzündet hatte sich die Erhebung an dem Sprachenstreit und der Interpretation des Vertrages von Ripen 1460 „Op ewich ungedeelt“, dem Anspruch einer untrennbaren Zusammengehörigkeit der Herzogtümer Schleswig und Holstein. Als nach dem Tode des letzten Schauenburgers es zur Wahl König Christians I. von Dänemark zum Landesherrn von Schleswig und Holstein gekommen war, hatte sich dieser in dem Ripener Freiheitsbrief mit den genannte Worten für sich und seine Erben verpflichten müssen, die Unteilbarkeit beider Landesteile anzuerkennen.
Es heißt dort: Wy lawen dat Schleswigk u. Holsten bliewen ewich tosamende ungedelt 1460
(in heutiger Schreibweise: Wir geloben daß Schleswig und Holstein bleiben ewig zusammen ungeteilt.)
Als dieses von Dänemark in Frage gestellt wurde, bewirkte das im Jahr 1848 die Erhebung der deutsch gesinnten Schleswig-Holsteiner. Die sogenanten Eiderdänen hatten am 11. März 1848 in Kopenhagen die Einverleibung Schleswigs in den dänischen Staat verlangt, wodurch sich der Gegensatz der deutschsprachigen Schleswig-Holsteiner zu Dänemark verschärfte. Es kam zur Erhebung!
Über die Dauer von annähernd drei Jahren - in der Zeit von 24.03.1848 bis zum Ende der Erhebung am 01.02.1851 – war Schleswig-Holstein ein selbständiger Staat.
Den bald von Truppen des Deutschen Bundes unterstützen Schleswig-Holsteinern waren zunächst erhebliche militärische Erfolge gelungen. Doch auf Druck der damaligen europäischen Großmächte zogen Preußen und der Deutsche Bund ihre Truppen wieder ab und veranlaßten sogar in der Schleswig-Holsteinischen Armee dienende Offiziere, ihren Dienst zu quittieren. Ein schändliches Geschehen! Preußen hatte am 10. Juli 1849 einen Waffenstillstand und im Namen des Deutschen Bundes am 2. Juli 1850 einen Sonderfrieden mit Dänemark geschlossen - die Truppen rückten wieder ab. In der Folge konnten die im Stich gelassenen und auf sich selbst gestellten Schleswig-Holsteiner den militärisch überlegenen Dänen nicht stand halten. Die Herzogtümer gelangten wieder unter dänische Kontrolle.
Die gescheiterte Erhebung hatte zur Folge, dass an der Erhebung beteiligte Personen als Rebellen und Aufrührer verfolgt wurden und viele daher ihre Heimat verlassen mußten. Viele Veteranen wanderten in die Vereinigten Staaten von Nordamerika aus. Bei ihnen blieb die Erinnerung an das tragische Geschehen und an die verlassene Heimat unvergessen.
Die Feier der fünfzigsten Wiederkehr des Tages der Erhebung konnte 1898 auch in Schleswig-Holstein begangen werden; dieses war möglich geworden, nachdem in der Folge des Krieges von 1865 zwischen Dänemark, Preußen und Österreich die preußische Provinz Schleswig-Holstein entstanden war, welche danach Teil des Deutschen Reiches wurde.
An sehr vielen Orten Schleswig-Holsteins wurden in einer Welle vaterländischer Gefühle Denkmale zur Erinnerung an die Erhebung errichtet und Doppeleichen als Symbol für die Zusammengehörigkeit der Landesteile gepflanzt.
Die Mehrzahl der alten Denkmale wurden in dem Jahrzehnt nach dem II. Weltkrieg dem herrschenden Zeitgeist entsprechend wieder beseitigt. Patriotismus war vielen Menschen obsolet. Auch in Wilster wurde das in der Mitte des Friedhofs in Bischof stehende Denkmal in den 1950er Jahren beseitigt. Dieser Schritt missachtete die Geschichte des eigenen Bundeslandes und verleugnete ein herausragendes Ereignis seiner Historie.

Insbesondere bei den Nachkommen der aus ihrer Heimat vertriebenen Veteranen der Erhebung – der 48er - blieb dieses Ereignis jedoch im Gedächtnis.
Am 30. März 2008 wurde in der im US amerikanischen Staat Iowa am Mississippi gelegenen Stadt Davenport
ein Denkmal an die unvergessenen „48er – Freiheitskämpfer“ gesetzt.
Quelle: HIER Onlinemagazin für Lübeck und Umgebung am 24. März 2008
Dort wird zitiert aus dem Holsteinbuch (USA) Dr. Reppmann:
„Das Ziel war damals: Dem dänischen Despotismus in Bezug auf den jahrelangen Konflikt um die staatliche Zugehörigkeit der damaligen Elbherzogtümer Schleswig und Holstein zu entkommen. Wie festgestellt – ohne Erfolg. Viele dieser „48er“ von Schleswig-Holstein wanderten ins Exil und machten die Mississippistadt Davenport (Iowa, USA) – westlich von Chicago – zu ihrer neuen Wahlheimat. Zum 160. Jahrestag der demokratischen Revolution von 1848 wird dort am 30. März 2008 nun ein großes Denkmal eingeweiht.
Bereits am 24. März 1898 wurde der 50. Jahrestag der Eroberung der dänischen Festungsanlagen im schleswig-holsteinischen Rendsburg gefeiert. Auch im nordamerikanischen Davenport zogen damals rund 1200 Menschen durch die Straßen, um anschließend an der Einweihung eines Gedenksteins teilzunehmen.
Zwei sich kreuzende Eichenzweige umrahmten die in Stein gemeißelte Inschrift:
„Schleswig-Holstein Kampfgenossen 1848 – 49 – 50.
This stone was erected march 24.1898"
(Dieser Stein wurde am 24. März 1898 aufgestellt).
Dieses Denkmal sollte einst die ewige Verbindung zwischen Schleswig und Holstein symbolisieren.
Anfang des 20. Jahrhunderts galt Davenport als „deutscheste Stadt“ im gesamten Mittleren Westen. Nur knapp 20 Jahre später, mit Amerikas Beteiligung am Ersten Weltkrieg, wendete sich das Blatt. In der anti-deutschen Hysterie des Krieges wurde der Stein gelb angemalt, umgestoßen und verschwand eines Tages spurlos auf Nimmerwiedersehen, – wahrscheinlich im Mississippi.
Am Sonntag, 30. März 2008, wird zu Ehren der nie vergessenen „48er - Freiheitskämpfer“ in Davenport ein neues Denkmal gesetzt. Den Festvortrag der feierlichen Zeremonie hält der 1848er-Forscher Dr. Joachim Reppmann.
„Mit der Denkmalseinweihung geht für mich ein Traum in Erfüllung“, sagt der Historiker, der in Flensburg und Northfield, Minnesota (USA) lebt.
Initiatoren der Denkmalssetzung sind die „American/Schleswig-Holstein Heritage Society“ und die „Davenport Schützenpark Gilde“

Ein im Jahr 1898 in einem zeitgenössischen Journal erschienener Artikel (sh. Bild 3) über die Aufstellung des 1898 aufgestellten Denkstein in Davenport kann in der unten aufrufbaren Datei nachgelesen werden.

Bildrechte Bild 4: Dr. Reppmann, Flensburg

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1920 - Volksabstimmung vom 10. Februar 1920 - Süd-Schleswig bleibt bei Deutschland

Volksabstimmung vom 10. Februar 1920 - Süd-Schleswig bleibt bei Deutschland

1920 Erinnerung an die Volksabstimmung am 14. März 1920.
Die lange Zeit zwischen Dänemark und Deutschland strittige Staatsgrenze wurde nach dem I. Weltkrieg in einem Plébiscite festgelegt.
Die Inschrift auf der Karte "Gott wolle uns behüten, dass wir nicht werden Jüten", macht deutlich, wie sehr seinerzeit in nationalen Sichtweisen gedacht wurde.
Das heutige dänische Jütland hat seinen Namen von dem germanischen Volksstamm der gotisch sprechenden Jüten. Diese hatten ihre Stammsitze im Zuge der Völkerwanderung verlassen, wobei Teile von ihnen wohl auch im 5. Jahrhundert mit den Angeln, Sachsen und Ambronen nach Britannien ausgewandert sind. Jütland wurde danach von den nordgermanischen Dan (Dänen) besiedelt.

Schleswiger und Holsteiner empfanden sich über Jahrhunderte hinweg als eng miteinander verbundene Brüder.
Dieses hatte ihr Landesherr 1460 bekräftigt mit dem Schwur
Wy lawen dat Schleswigk u. Holsten bliewen ewich tosamende ungedelt
in heutiger Schreibweise:
Wir geloben, dass Schleswig und Holstein bleiben ewig zusammen ungeteilt
Als nach dem Tode des letzten Schauenburgers es zur Wahl König Christians I. von Dänemark zum Landesherrn von Schleswig und Holstein gekommen war, hatte sich dieser in dem Ripener Freiheitsbrief mit den genannte Worten für sich und seine Erben verpflichten müssen, die Unteilbarkeit beider Landesteile anzuerkennen.

Mit der Volksabstimmung 1920 wurde das von der Eider bis südlich der dänischen Stadt Kolding reichende ehemalige Herzogtum Schleswig geteilt mit der Folge, dass die Staatsgrenze seither nördlich von Flensburg verläuft; Nordschleswig fiel an Dänemark.
Die Abstimmung erfolgte in zwei jeweils zuvor festgelegten Zonen. Die Sieger des I. Weltkrieges bestimmten dabei, was nach ihrer Auffassung unter Gerechtigkeit zu verstehen war. Die Einteilung der Zonen und die Art der Abstimmung berücksichtigte dabei einseitig die Wünsche Dänemarks.
In der nördlichen Zone 1 wurde am 10. Februar en bloc abgestimmt, damit bei der erwarteten dänischen Gesamtmehrheit sich ergebende grenznahe Mehrheiten für Deutschland keine Berücksichtigung finden konnten. So blieb es auch ohne Folgen, dass in den Städten Tondern, Apenrade und Sonderburg jeweils eine Mehrheit für die Zugehörigkeit zu Deutschland stimmte.
In den Gemeinden der südlichen Zone 2, wo eine deutsche Mehrheit erwartet wurde, erfolgte die Abstimmung einen Monat später gemeindeweise, um die Möglichkeit zu eröffnen, einzelne Gemeinden mit einer dänischen Mehrheit Dänemark zuzuschlagen.
In einer weiteren noch weiter südlich und bis zur Eider reichenden Zone 3, in welcher die Mehrheitsverhältnisse pro Deutschland von vornherein überaus klar erschienen, wurde auf die Abstimmung verzichtet.

Bildrechte: Aug. Westpalen, Flensburg

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Schleswig-Holstein - ein wunderschönes interessantes Land

1988 Schleswig-Holstein - ein wunderschönes interessantes Land
Schleswig-Holstein ist ein wundervolles Land, welches auf engem Raum sehr unterschiedliche Landschaftsformen aufweist.
Die Nordsee und das Wattenmeer mit seinen Watten, Sänden, Prielen und Gatten, Halligen, Marschinseln, Düneninseln, Altmoräneninseln, die Trichtermündungen von Elbe und Eider, die See- und Flussmarschen hinter hohen Deichen, die Hoch- und Flachmoore, die Donns, die steil mit dem Klev aufragende sandige Geest mit ihren Heiden, das anschließende Hügelland mit Wäldern und Seen, die tief in das Land einschneidenden Förden, die Steilküsten und Ausgleichsküsten, die Warder, die Ostsee mit Fehmarn und seinen Dünen, Strandseen und Nehrungshaken.
Vieles mehr ist zu entdecken!

Bildrechte: Verlag Schöning & Co + Gebrüder Schmidt, Lübeck

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Schleswig-Holstein - Gedicht auf ein schönes Land

1983 Mehrbildkarte mit Gedicht auf Schleswig-Holstein.
Ansichten von Städten in Schleswig-Holstein.
Der Marktplatz in Heide ist der größte Deutschlands (auf ihm fanden früher Viehmärkte statt);
Schleswig an der Schlei mit seinem Dom;
der Marktplatz in Husum mit seinen schönen Häusern mit Treppengiebel;
St. Peter Ording auf Eiderstedt mit seinem breiten Strand; Fischkutter in Tönning an der Eider;
der Tunnel unter dem Nord-Ostsee-Kanal in Rendsburg;
Niebüll mit seinen Backsteinbauten.

Bildrechte: Verlag Ferd. Lagerbauer & Co. Hamburg

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1819 - - 1903 Wappen Schleswig, Holstein und Lauenburg im Wappen Dänemarks

1819 - 1903 Wappen Schleswig, Holstein, Lauenburg, Dithmarschen und Stormarn im Wappen Dänemarks.
Während seit 1959 das Staatswappen Dänemarks nur noch die drei blauen gekrönten Löwen und 9 rote Herzen auf goldenem Schild führt, zeigte das ursprüngliche dynastische Große Wappen im Verlaufe der Geschichte mehrfach unterschiedliche Heroldsbilder.
Das vorgestellte auch zur Zeit der im Jahr 1848 erfolgten Erhebung der deutsch gesinnten Schleswig-Holsteiner gegen Dänemark von diesem geführte Wappen verdeutlicht dessen seinerzeitige territorialen Ansprüche. So bekräftigte das von 1819 - 1903 gebräuchliche Wappen die dynastischen Ansprüche Dänemarks auf die Herrschaft auch über die Herzogtümer Schleswig, Holstein, Lauenburg, Dithmarschen und Stormarn.
Das erste Feld zeigt drei gekrönte blaue Löwen und neun rote Herzen.
Im zweiten Feld befindet sich das Wappen von Schleswig mit den beiden nicht gekrönten Löwen.
Die drei Kronen im dritten Feld stehen für die Kalmarer Union und entsprechen dem Wappen Schwedens. Für Island steht der gekrönte Stockfisch auf rotem Grund, daneben in Silber auf Blau der Widder der Färöer und der Eisbär Grönlands.
Im vierten Feld stehen Heroldsbilder für historische Titel der Dänischen Herrscher als König der Goten (oben) und der Wenden (unten).
Der Schild in der Mitte (sh. Bild 3) zeigt die Wappen Holsteins, Stormarns, Dithmarschens und Lauenburgs.
Der Herzschild ist gespalten und zeigt die Wappen von Oldenburg und Delmenhorst (Stammländer der Dänischen Könige).

Bildrechte: nicht verzeichnet

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1898 - Basar des Militair-Vereins, Denkmale

1898 Basar des Militair-Vereins Wilster, Denkmale
Das Denkmal zur Erinnerung an die Gefallenen des Krieges um die – zunächst erfolglose - Schleswig-Holsteinische Erhebung 1848-1851 (gegen Dänemark, zu dem damals neben Schleswig auch große Teile Holsteins gehörten) stand auf dem Friedhof in Bischof.
Eine Zeitliste zu den wichtigsten Ereignissen der Schleswig-Holsteinischen Erhebung finden Sie hier.
Das Denkmal zur Erinnerung an die Gefallenen des Deutsch - Französischen Krieges von 1870 / 1871 stand vor dem Friedhof in Bischof. Es war 1873 auf dem Rondeel vor der - zwischenzeitlich abgebrochenen - Kapelle errichtet worden.
Beide Denkmale wurden in den 1950er Jahren beseitigt.
Militair-Vereine bestanden vor hundert Jahren in vielen Dörfern und Städten.

Bildrechte: Verlag v. Fr. Schlüter, Wilster

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1898 - Erinnerung an die Schleswig-Holsteinische Erhebung 1848

1898 Erinnerung an die Schleswig-Holsteinische Erhebung 1848
Über Jahrhunderte hinweg war der dänische König Landesherr über die Herzogtümer Schleswig und Holstein. Am 24. März 1848 hatten sich die deutsch sprechenden Schleswig-Holsteiner gegen Dänemark erhoben. Über die Dauer von annähernd drei Jahren - in der Zeit von 24.03.1848 bis zum Ende der Erhebung am 01.02.1851 – war Schleswig-Holstein ein selbständiger Staat.
Die Feier der fünfzigsten Wiederkehr des Tages der Erhebung wurde 1898 begangen.
Die Karte zeigt:
- die Losung "Up ewig ungedeelt" entsprechend der Interpretation des Vertrages von Ripen 1460 und des dem Dänischen König abverlangten Schwurs.
- die Flagge Schleswig-Holsteins.
Die Flagge ist 1848 zur Zeit der Erhebung unter Verwendung der Farben aus den Wappen der Herzogtümer als Trikolore gestaltet; dieses unter Verzicht auf das Gold (gelb) des Herzogtums Schleswig.
- den goldenen Prägedruck eines Wappen.
Es handelt sich um das Wappen des Hauses Schleswig-Holstein-Gottorf aus den Jahren um 1616 - 1659
Blasonierung (heraldische Beschreibung, Seitenbezeichnung aus der Sicht des Schildträgers.
Oben rechts: Norwegen
Auf rotem Feld ein nach links steigender goldener gekrönter Löwe mit angehobener Tatze und ausgestreckter Zunge, der in den Vordertatzen eine angehobene Streitaxt mit goldenem Schaft und einem Blatt aus Silber hält- über dem Schild eine königliche Krone.
(Anmerkung: der Löwe im norwegischen Wappen schreitet nach rechts)
Oben links: Schleswig
Auf goldenem Feld zwei blaue, nach innen gewandte, rot bewehrte, übereinander schreitende Löwen.
Anmerkung: Die Schleswigschen Löwen sind dem Dänischen Wappen mit den drei Löwen und 9 roten Herzen entnommen, wobei für das Herzogtum eine Reduzierung auf zwei Löwen vorgenommen wurde
Mittig rechts: Holstein
Auf rotem Feld ein silbernes Nesselblatt
Mittig links: Stormarn
Auf rotem Feld ein nach rechts schreitender silberner Schwan mit erhobenen Flügeln und einer goldenen Krone um den Hals.
Unten: Dithmarschen
Auf rotem Feld auf silbernem galoppierenden Pferd mit goldenem Sattel, goldenem Zaumzeug und blauer Satteldecke ein golden gerüsteter, ein silbernes Schwert über dem Kopf schwingender Reiter mit silbernem Helmbusch.
Herzschild: Großherzogtum Oldenburg
Gevierter Schild; 1 und 4 in Gold zwei rote waagerechte Balken; 2 und 3 in Blau ein goldenes Nagelspitzkreuz

Es handelt sich um das Wappen der Herzöge von Gottorf (aus der Zeit Friedrichs III.; dieser war von 1616 bis 1659 Herzog von Schleswig-Holstein-Gottorf). Friedrich III war somit Landesherr verschiedener über das heutige Schleswig-Holstein verteilter Territorien – Wilster und die Wilstermarsch gehörten nicht dazu.
Das Wappen entspricht in seiner Zusammensetzung dem Titel des Herzogs:
Erbe zu Norwegen [Löwe], Herzog zu Schleswig [zwei Löwen], Holstein [Nesselblatt], Stormarn [Schwan] und der Dithmarschen [Reiter], Graf zu Oldenburg und Delmenhorst [Herzschild mit Balken und Kreuz]

Bildrechte: nicht bekannt

Anmerkung: Für einen Liberalen - wie Peter von Holdt als dem Begründer dieser Heimat-Seite - war es amüsant zu lesen, was der englischsprachige Absender der Karte schreibt über die Meinung eines strammen Konservativen zu den Liberalen insgesamt. Da hat sich, so scheint es, in den vergangenen einhundertzwanzig Jahren nicht viel verändert.

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1898 - Landes-Wappen und Landes-Flagge, Kirche St. Bartholomäus

1898 Landes-Wappen und Landes-Flagge, Kirche St. Bartholomäus zu Wilster
Die an der schiffbaren Wilsterau gelegene und urkundlich erstmals 1164 bezeugte Ansiedlung Wilster im Zentrum der Wilstermarsch hatte schon sehr früh eine Bedeutung als Handelsplatz; sie wurde bereits 1282 zur Stadt erhoben und mit den lübischen Rechten versehen.
Über Jahrhunderte hinweg gehörte die kleine Stadt bis zum preußisch-österreichisch-dänischen Krieg 1864 zum Dänischen Reich; danach zur preußischen Provinz Schleswig-Holstein, welche am 12.01.1867 entstand.

Bildrechte: Verlag v. Richter & Rieck, Hamburg
Anmerkung: Offenbar aus Anlaß des 50 Jahre zurück liegenden Beginns der Erhebung Schleswig-Holsteins (in den Jahren 1848 - 1851) gegen Dänemark, wurden in vielen Orten der Provinz Ansichtskarten mit identischem Grundmotiv (Doppeleiche, Wappen und Flagge) sowie einem individuellen örtlichen Motiv verausgabt,
so z.B. in Kiel (Bild 3), Lütjenburg (Bild 4) und Altona (von dort sind mind. 2 Karten mit verschiedenen örtlichen Motiven bekannt).
Die ergänzend vorgestellten Ansichtskarten befinden sich in der Sammlung Rogalla von Bieberstein, Stöfs.

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1898 - Schleswig-Holsteinische Erhebung 1848 Flagge und Wappen

1898 Schleswig-Holsteinische Erhebung 1848 - Flagge und Wappen
Die Ansichtskarte erinnert an den fünfzigsten Jahrestag der Erhebung Schleswig-Holsteins gegen Dänemark.
Über Jahrhunderte hinweg war der dänische König Landesherr über die Herzogtümer Schleswig und Holstein. Am 24. März 1848 hatten sich die deutsch sprechenden Schleswig-Holsteiner gegen Dänemark erhoben. Über die Dauer von annähernd drei Jahren - in der Zeit von 24.03.1848 bis zum Ende der Erhebung am 01.02.1851 – war Schleswig-Holstein ein selbständiger Staat. Die Feier der fünfzigsten Wiederkehr des Tages der Erhebung wurde 1898 begangen; dieses war möglich geworden, nachdem in der Folge des Krieges von 1865 zwischen Dänemark, Preußen und Österreich die preußische Provinz Schleswig-Holstein entstanden war, das Land in der Folge Teil des Deutschen Reiches geworden war.
Die Karte zeigt die Flagge Schleswig-Holsteins mit dem Wappen.
Die Flagge ist als Trikolore unter Verwendung der Farben aus den Wappen der Herzogtümer gestaltet, unter Verzicht auf das Gold (gelb) des Herzogtums Schleswig.
Das Wappen geviert, darin ein geteilter Herzschild.
Oben links: Das holsteinische Nesselblatt mit drei Nägeln
Oben rechts: Zwei nach außen schreitende Löwen
Unten links: Der Dithmarscher Reiter
Unten rechts Der nach außen blickende Stormarner Schwan
Das geteilte (gespaltene) Herzschild steht für das Großherzogtum Oldenburg
rechts (heraldisch): Ein Ankersteckkreuz oder Tatzenkreuz (Herrschaft Delmenhorst).
links (heraldisch): In Gold zwei rote Querbalken (Grafschaft Oldenburg
Flagge und die Flaggenbänder sind dargestellt vor dem Hintergrund der Doppeleiche als Sinnbild der Verbindung der Herzogtümer „up ewig ungedeelt“ entsprechend dem Vertrag von Ripen von 1460. Der Spruch „up ewig ungedeelt“ befindet sich auch auf der Flagge.

Bildrechte: nicht bekannt

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1898 - Schleswig-Holsteinische Erhebung 1848 Herzog von Augustenburg

1898 Schleswig-Holsteinische Erhebung 1848 - Herzog von Augustenburg
Herzog von Augustenburg, ein Unterstützer der Loslösung von Dänemark.
Christian August von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg (1798 - 1869) war ab 1814 Chef der Augustenburger Linie des Hauses Oldenburg. Die Ländereien der Familie wurden als Herzogtum Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg - kurz Herzogtum Augustenburg - bezeichnet, welches jedoch kein souveränes Territorium bildete.
Der Herzog trat für die Unabhängigkeit von Schleswig-Holstein von Dänemark ein und unterstützte die Schleswig-Holsteinische Erhebung. Sein Ziel war ein vereinigtes Schleswig-Holstein im Deutschen Bund und mit ihm selbst als Herzog. Nach dem Scheitern der Erhebung wurde er zu einem politischen Betätigungsverzicht und zum Rückzug auf ein in Niederschlesien gelegenes Rittergut gezwungen.

Bildrechte: Verlagsanstalt Richter, Hamburg

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1898 - Schleswig-Holsteinische Erhebung 1848 Theures Land, du Doppeleiche

Schleswig-Holsteinische Erhebung 1848 - Theures Land, du Doppeleiche
Bis zum preußisch-österreichisch-dänischen Krieg von 1865 gehörten Schleswig, Holstein und Lauenburg zum dänischen Gesamtstaat.
Die deutschsprachigen Schleswig-Holsteiner hatten sich zuvor 1848 in einem Bürgerkrieg – der Schleswig-Holsteinischen Erhebung - erfolglos gegen den dänischen Gesamtstaat erhoben. Entzündet hatte sich die Erhebung an dem Sprachenstreit und der Interpretation des Vertrages von Ripen 1460 „Op ewich ungedeelt“.
Entsprechend der damals entstandenen Hymne Schleswig-Holsteins, dem Schleswig-Holstein Lied,
wo es u.a. heißt: „Ob auch wild die Brandung tose“, wird der unverbrüchliche Zusammenhalt der als Doppel-Eiche dargestellten Herzogtümer auf der Abbildung dargestellt.
Mit der Flagge Schwarz-Rot-Gold des Deutschen Bundes und der neu kreierten Flagge Blau-Weiß-Rot der Herzogtümer stellen sich Männer der drohenden und Spaltung bergenden Gefahr.
50 Jahre nach Beginn der Erhebung wurde dieses Ereignis festlich begangen; so schreibt der Absender der Karte: „… vom heutigen Jubiläumstage Schleswig-Holsteins herzliche Grüße; selbiges wird hier großartig gefeiert.“

Bildrechte: Verlagsanstalt Richter, Hamburg


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1898 - Schleswig-Holsteinische Erhebung 1848 Wappen a

1898 Wappen Schleswig-Holstein.
Blasonierung: Über dem Wappen zwei sich fassende Hände, darüber eine Großherzogskrone (oder Königskrone).
Das Wappen geviert, darin ein geteilter Herzschild.
Oben links: In Rot das silberne holsteinische Nesselblatt mit drei silbernen Nägeln.
Oben rechts: In Gold übereinander zwei nach außen schreitende rot bewehrte blaue Löwen.
Unten links: In Rot der silberne geharnischte Dithmarscher Reiter (Holsten-Reiter).
Unten rechts: In Rot der nach außen blickende silberne Stormarner Schwan mit goldener Halskrone.
Der geteilte (gespaltene) Herzschild steht für das Großherzogtum Oldenburg;
rechts (heraldisch): Auf Blau ein Ankersteckkreuz oder Tatzenkreuz (Herrschaft Delmenhorst).
links (heraldisch): Auf Gold zwei rote Querbalken (Grafschaft Oldenburg).
In späteren Versionen des Wappens – so auch im aktuellen Schleswig-Holsteinischen Landeswappen – wurden aus heraldischen Gründen der Höflichkeit bei zusammengesetzten (Allianz-) Wappen die Figuren so angeordnet, daß sie einander anblicken (die Löwen also nach links schreiten - heraldisch vom Schildträger aus gesehen).
Auf dem unter dem Wappen befindlichen geschwungenen Spruchband findet sich der Satz:
Wy lawen dat Schleswigk u. Holsten bliewen ewich tosamende ungedelt 1460
In heutiger Schreibweise:
Wir geloben, dass Schleswig und Holstein bleiben ewig zusammen ungeteilt.
Über Jahrhunderte hinweg war der dänische König Landesherr über die Herzogtümer Schleswig und Holstein. Als nach dem Tode des letzten Schauenburgers es zur Wahl König Christians I. von Dänemark zum Landesherrn von Schleswig und Holstein kam, hatte sich dieser in dem Ripener Freiheitsbrief mit den genannte Worten für sich und seine Erben verpflichten müssen, die Unteilbarkeit beider Landesteile anzuerkennen. Als dieses von Dänemark in Frage gestellt wurde, bewirkte das 1848 die Erhebung der deutsch gesinnten Schleswig-Holsteiner.
Am 24. März 1848 haben sich die deutsch sprechenden Schleswig-Holsteiner gegen Dänemark erhoben.
Über die Dauer von annähernd drei Jahren - in der Zeit von 24.03.1848 bis zum Ende der Erhebung am 01.02.1851 – war Schleswig-Holstein ein selbständiger Staat.

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1898 - Schleswig-Holsteinische Erhebung 1848 Wappen b

1898 Erinnerung an die Schleswig-Holsteinische Erhebung 1848
Schleswig Holsteinisches Wappen
Über Jahrhunderte hinweg war der dänische König Landesherr über die Herzogtümer Schleswig und Holstein. Am 24. März 1848 hatten sich die deutsch sprechenden Schleswig-Holsteiner gegen Dänemark erhoben. Über die Dauer von annähernd drei Jahren - in der Zeit von 24.03.1848 bis zum Ende der Erhebung am 01.02.1851 – war Schleswig-Holstein ein selbständiger Staat.
Die Herzogtümer führten das abgebildete Wappen.
Blasonierung:
Über dem Wappen zwei sich fassende Hände, darüber eine Großherzogskrone (oder Königskrone).
Das Wappen geviert, darin ein geteilter Herzschild.
Oben links: Das holsteinische Nesselblatt mit drei Nägeln.
Oben rechts: Zwei nach außen schreitende Löwen.
Unten links: Der Dithmarscher Reiter.
Unten rechts: Der nach außen blickende Stormarner Schwan.
Das geteilte (gespaltene) Herzschild steht für das Großherzogtum Oldenburg
rechts (heraldisch): Ein Ankersteckkreuz oder Tatzenkreuz (Herrschaft Delmenhorst).
links (heraldisch): In Gold zwei rote Querbalken (Grafschaft Oldenburg).
In späteren Versionen des Wappens – so auch im aktuellen Schleswig-Holsteinischen Landeswappen – wurden aus heraldischen Gründen der Höflichkeit bei zusammengesetzten (Allianz-) Wappen die Figuren so angeordnet, daß sie einander anblicken (die Löwen also nach links schreiten - heraldisch vom Schildträger aus gesehen).
Auf dem unter dem Wappen befindlichen geschwungenen Spruchband findet sich der Satz:
Wy lawen dat Schleswigk u. Holsten bliewen ewich tosamende ungedelt 1460
In heutiger Schreibweise: Wir geloben daß Schleswig und Holstein bleiben ewig zusammen ungeteilt.
Als nach dem Tode des letzten Schauenburgers es zur Wahl König Christians I. von Dänemark zum Landesherrn von Schleswig und Holstein kam, hatte sich dieser in dem Ripener Freiheitsbrief mit den genannte Worten für sich und seine Erben verpflichten müssen, die Unteilbarkeit beider Landesteile anzuerkennen. Als dieses von Dänemark in Frage gestellt wurde, bewirkte das 1848 die Erhebung der deutsch gesinnten Schleswig-Holsteiner.

Bildrechte: Verlag nicht verzeichnet

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1898 - Schleswig-Holsteinische Erhebung 1848.03.24. Proklamation von Kiel

24.03.1848 Proklamation von Kiel - Beginn der Schleswig-Holsteinischen Erhebung
Bis zum preußisch-österreichisch-dänischen Krieg von 1865 gehörten Schleswig, Holstein und Lauenburg zum dänischen Gesamtstaat. Die deutschsprachigen Schleswig-Holsteiner hatten sich zuvor 1848 in einem Bürgerkrieg – der Schleswig-Holsteinischen Erhebung - erfolglos gegen den dänischen Gesamtstaat erhoben.
Am 24. März 1848 kam es zur Ausrufung der provisorischen Regierung in Kiel und der Loslösung von Dänemark. Eine kriegerische Auseinandersetzung war die Folge.
Entzündet hatte sich die Erhebung der Schleswig-Holsteiner an dem Sprachenstreit und der Interpretation des Vertrages von Ripen 1460 „Op ewich ungedeelt“.
Nachdem die Eiderdänen am 11. März 1848 in Kopenhagen die Einverleibung Schleswigs in den dänischen Staat verlangt hatten, verschärfte sich der Gegensatz der deutschsprachigen Schleswig-Holsteiner zu Dänemark.
Die Ausrufung der provisorischen Regierung in Kiel erfolgte am 24. März 1848.
Vor der Tür des Rathauses und unter dem Glockengeläut der Nikolaikirche verlas der Liberale Wilhelm Hartwig Beseler die Proklamation an die Mitbürger.
Nachträglich entwarf der Maler Hans Olde ein großes farbiges Wandgemälde mit der Proklamation; das Gemälde befindet sich jetzt in der Schleswig-Holsteinischen Landesbibliothek.

Bildrechte: Hans Olde und Julius Fürst

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1898 - Schleswig-Holsteinische Erhebung 1848.03.24. Proklamation von Kiel b

1848 Ausrufung der Schleswig-Holsteinischen provisorischen Regierung am 24. März 1848 in Kiel.
Vor der Tür des Rathauses und unter dem Glockengeläut der Nikolaikirche verlas der Liberale Wilhelm Hartwig Beseler die Proklamation an die Mitbürger.
Weitere Mitglieder der Provisorischen Regierung waren J. Bremer, Martin Thorsen Schmidt, Friedrich Prinz von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg (er nannte sich Prinz von Noer), Th. Olshausen, Graf Reventlow.
Bis zum preußisch-österreichisch-dänischen Krieg von 1865 gehörten Schleswig, Holstein und Lauenburg zum dänischen Gesamtstaat. Die deutschsprachigen Schleswig-Holsteiner hatten sich zuvor 1848 in einem Bürgerkrieg – der Schleswig-Holsteinischen Erhebung - erfolglos gegen den dänischen Gesamtstaat erhoben. Am 24. März 1848 kam es zur Ausrufung der provisorischen Regierung in Kiel und der Loslösung von Dänemark.
Entzündet hatte sich die Erhebung der Schleswig-Holsteiner an dem Sprachenstreit und der Interpretation des Vertrages von Ripen 1460 „Op ewich ungedeelt“.
Nachdem die Eiderdänen am 11. März 1848 in Kopenhagen die Einverleibung Schleswigs in den dänischen Staat verlangt hatten, hatte sich der Gegensatz der deutschsprachigen Schleswig-Holsteiner zu Dänemark verschärft und zur Rebellion geführt.

Bildrechte: Ferd. Urbahns, Kiel

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1898 - Schleswig-Holsteinische Erhebung 1848.03.24. Provisorische Regierung

1898 Schleswig-Holsteinische Erhebung - 24. März 1848 Provisorische Regierung
Feier der Wiederkehr des Tages der Erhebung Schleswig-Holsteins am 24. März 1848 gegen Dänemark.
Die Karte zeigt das Wappen Schleswig-Holsteins (alte Form mit den – heraldisch unhöflich und dem Nesselblatt Holsteins ihre Kehrseite zeigenden – sich nach rechts wendenden Löwen Schleswigs)
in der Doppeleiche als Sinnbild der Verbindung der Herzogtümer „up ewig ungedeelt“ entsprechend dem Vertrag von Ripen von 1460.
Daneben die Portraits von Graf v. Reventlow, W. Beseler und Prinz v. Noer, welche Mitglieder der am 24. März 1848 neu gebildeten Regierung waren.

Bildrechte: nicht bekannt

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1898 - Schleswig-Holsteinische Erhebung 1848.03.24. Provisorische Regierung a

Schleswig-Holsteinische Erhebung - 1848.03.24. Provisorische Regierung
Am 24.03.1848 wurde in Kiel als Auftakt der Schleswig-Holsteinischen Erhebung gegen Dänemark eine Provisorische Regierung für die Herzogtümer Schleswig und Holstein von vorwiegend national-liberalen Kräften gebildet.
Zum Ausbruch des Bürgerkrieges kam es, nachdem unter der Führung des Prinzen von Noer im Handstreich die Festung Rendsburg – sie war die größte dänische Garnison – am 24.03.1848 übernommen worden war.
Die in leicht unterschiedlichen Aufmachungen verausgabte Karte zeigt oben links Uwe Jens Lornsen, der 1830 Landvogt auf Sylt wurde und durch seine Schrift "Über das Verfassungswerk in Schleswigholstein" den Anstoß gab für ein Bestreben für ein vereintes und von Dänemark weniger abhängiges Schleswig-Holstein.
In der Mitte die Mitglieder der Provisorischen Regierung: J. Bremer, Martin Thorsen Schmidt, W.H. Beseler, Friedrich Prinz von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg (er nannte sich Prinz von Noer), Th. Olshausen, Graf Reventlow.
rechts der Komponist der Melodie des Schleswig-Holstein Liedes, Carl Gottlieb Bellmann, und Matthäus Friedrich Chemnitz als Dichter des Liedertextes "Schleswig-Holstein meerumschlungen"

Bildrechte: nicht bekannt

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1898 - Schleswig-Holsteinische Erhebung 1848.03.24. Provisorische Regierung b

1898 Erinnerung an die Schleswig-Holsteinische Erhebung.
Schleswig-Holstein wurde 1848 für kurze Zeit ein selbständiger Staat!
Bis zum preußisch-österreichisch-dänischen Krieg von 1865 gehörten Schleswig, Holstein und Lauenburg zum dänischen Gesamtstaat. Die deutschsprachigen Schleswig-Holsteiner hatten sich 1848 in einem Bürgerkrieg – der Schleswig-Holsteinischen Erhebung – zunächst erfolglos gegen den dänischen Gesamtstaat erhoben. Entzündet hatte sich die Erhebung an dem Sprachenstreit und der Interpretation des Vertrages von Ripen 1460 „Op ewich ungedeelt“.
In der Nacht vom 23. März auf den 24. März 1848 wurde in Kiel eine provisorische Regierung für die Herzogtümer gebildet. Die Regierung bestand aus sechs führenden Persönlichkeiten der schleswig-holsteinischen Bewegung; sie sollte die Bildung eines selbständigen Staates Schleswig-Holsteins mit eigener demokratische Verfassung bewirken. Die Mitglieder der Regierung sind mittig auf der Karte abgebildet.
In der Regierung waren Exponenten verschiedener politischen Richtungen vertreten: Die beiden Rechtanwälte Wilhelm Beseler und Jürgen Bremer vertraten die nationalliberale schleswig-holsteinische Bewegung. Der konservative Graf Reventlow-Preetz vertrat den Adel und wandte sich gegen liberale Reformen, so wie auch der als Prinz von Noer bekannte Prinz Frederik von Augustenburg. Letzterer war der jüngere Bruder des Herzogs von Augustenburg und galt als militärischer Fachmann der Regierung.
Martin Thorsen Schmidt war ein Liberaler; er stand der Bürgerbewegung in Kiel vor.
Der links abgebildete Uwe Jens Lornsen, er wurde 1830 Landvogt auf Sylt, hatte durch seine Schrift "Über das Verfassungswerk in Schleswigholstein" den Anstoß gegeben für das Bestreben für ein vereintes und von Dänemark weniger abhängiges Schleswig-Holstein.
Mit den rechts abgebildeten Porträts werden die Schöpfer des „Schleswig-Holstein Liedes“ geehrt. Komponist des Liedes, welches erstmals am 24. Juli 1844 auf dem Schleswiger Sängerfest gesungen wurde, war der Schleswiger Kantor Carl Gottlieb Bellmann; Dichter des Liedertextes war der Jurist Matthäus Friedrich Chemnitz. Das Lied war Ausdruck des Bestrebens nach einem unabhängigen deutschen Vaterland, womit aber nicht das gesamte Deutschland, sondern die Herzogtümer Schleswig und Holstein gemeint waren.
Das unten abgebildete Denkmal bei Idstedt erinnert an die dortige Schlacht am 25.07.1850, welche die Auseinandersetzung zu Gunsten von Dänemark wendete. Die zunächst von Preußen und dem Deutschen Bund unterstützten Schleswig-Holsteiner waren von ihren Verbündeten auf Druck Europäischer Großmächte im Stich gelassen worden. Sie wurden überdies durch den Abzug von Offizieren auch in ihrer militärischen Führung nachhaltig geschwächt.

Bildrechte: Verlag G.J. Koch, Schleswig; Druck Knackstedt & Näther, Hamburg

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1898 - Schleswig-Holsteinische Erhebung 1848.03.24. Provisorische Regierung c

1898 Erinnerung an die provisorische Regierung von 1848
Schleswig-Holstein wurde 1848 für kurze Zeit ein selbständiger Staat!
In der Nacht vom 23. März auf den 24. März 1848 wurde in Kiel eine provisorische Regierung für die Herzogtümer gebildet . Die Regierung bestand aus sechs führenden Persönlichkeiten der schleswig-holsteinischen Bewegung; sie sollte die Bildung eines selbständigen Staates Schleswig-Holsteins mit eigener demokratische Verfassung bewirken.
Bis zum preußisch-österreichisch-dänischen Krieg von 1865 gehörten Schleswig, Holstein und Lauenburg zum dänischen Gesamtstaat. Die deutschsprachigen Schleswig-Holsteiner erhoben sich 1848 in einem Bürgerkrieg – der Schleswig-Holsteinischen Erhebung – zunächst erfolglos gegen den dänischen Gesamtstaat. Entzündet hatte sich die Erhebung an dem Sprachenstreit und der Interpretation des Vertrages von Ripen 1460 „Op ewich ungedeelt“.
In der Regierung waren Exponenten sehr gegensätzlicher politischer Richtungen vertreten:
Die beiden Rechtanwälte Wilhelm Beseler und Jürgen Bremer vertraten die nationalliberale schleswig-holsteinische Bewegung.
Der konservative Graf Reventlow-Preetz vertrat den Adel und wandte sich gegen liberale Reformen, so wie auch der als Prinz von Noer bekannte Prinz Frederik von Augustenburg. Letzterer war der jüngere Bruder des Herzogs von Augustenburg und galt als militärischer Fachmann der Regierung.
Theodor Ohlshausen vertrat die Linke.
Martin Thorsen Schmidt war ein Liberaler; er stand der Bürgerbewegung in Kiel vor.

Bildrechte: Verlagsanstalt und Druckerei A.-G. (vorm. J.F. Richter), Hamburg

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