Sankt Nikolaus Brüderschaft wird im Alten Ratsbuch genannt
Es handelte sich um eine Bruderschaft der Schiffer (St. Nikolaus ist der Schutzheilige der Schiffer). Die Bruderschaft unterhielt in der Kirche den Altar "sunte Nycolaus lichte", wobei sie den diesem zugeordneten Geistlichen bezahlte.
Erste Satzung der Gilde "Schützenbruderschaft vom Heiligen Leichnam" wird errichtet
Nur in der Stadt ansässige Bürger (Personen mit Grundeigentum und/oder selbständige Handwerksmeister) waren gildefähig und konnten Mitgliedschaft erlangen.
Erste Satzung der Gilde "Schützenbruderschaft vom Heiligen Leichnam" wird errichtet
Nur in der Stadt ansässige Bürger (Personen mit Grundeigentum und/oder selbständige Handwerksmeister) waren gildefähig und konnten Mitgliedschaft erlangen.
Neue Schleuse für die bei der Allerheiligenflut zerstörte Wilsterau-Schleuse (sie lag innerhalb der Stadt beim Monnekenhave) wird gebaut.
Der Standort der Schleuse wurde verlegt an den Kasenort, also an die Mündung der Wilsterau in die Stör. Etwa zu der Zeit wurde die Wilsterau von Rumfleth bis zum Goldbogen begradigt. Der alte Lauf "die alte Wilster" verlief am Rumflether Deich
Neue Schleuse für die bei der Allerheiligenflut zerstörte Wilsterau-Schleuse (sie lag innerhalb der Stadt beim Monnekenhave) wird gebaut.
Der Standort der Schleuse wurde verlegt an den Kasenort, also an die Mündung der Wilsterau in die Stör. Etwa zu der Zeit wurde die Wilsterau von Rumfleth bis zum Goldbogen begradigt. Der alte Lauf "die alte Wilster" verlief am Rumflether Deich
Urkundlich bezeugt steht dem Rat der Stadt Wilster ein Bürgermeister vor
Der Bürgermeister lenkte die Geschicke der Stadt und war Vorsitzender der Ratsversammlung.
Bevölkerung der Stadt Wilster umfaßt etwa 400 Personen
Bei der Bevölkerung wurde unterschieden zwischen Bürgern (Personen mit Grundbesitz) und Einwohnern.
Erste der städtischen Verordnungen der "Burspraken" (Bürgerverordnung) wird verfasst.
Die Städtischen Gesetze (Bürgerverordnung) regelten das Zusammenleben in der Stadt
Die Sankt Ewaldsgilde wird im Alten Ratsbuch genannt
Die Gilde war Eigentümerin einiger Grundstücke in der Stadt
Die Sankt Ewaldsgilde wird im Alten Ratsbuch genannt
Die Gilde war Eigentümerin einiger Grundstücke in der Stadt
Errichtung des Bäckeramt
Die selbständigen Handwerksmeister schlossen sich zu Ämtern bzw. Zünften zusammen, um die gemeinsamen Interessen zu regeln.
Errichtung des Bäckeramt
Die selbständigen Handwerksmeister schlossen sich zu Ämtern bzw. Zünften zusammen, um die gemeinsamen Interessen zu regeln.
Erstmalige Predigt nach lutherscher Art in Wilster durch Johann Sina
Johann Sina wurde danach jedoch von den katholischen Pfaffen und Bürgern vertrieben. Im Jahre 1526 wurde Wilster unter Joachimus Francke dauerhaft protestantisch
Erstmalige Predigt nach lutherscher Art in Wilster durch Johann Sina
Johann Sina wurde danach jedoch von den katholischen Pfaffen und Bürgern vertrieben. Im Jahre 1526 wurde Wilster unter Joachimus Francke dauerhaft protestantisch
Die Kirchenhauptleute veräußern den im Eigentum der Wilsteraner Kirche befindlichen Schweinebrook an die Stadt
In der Folge der Reformation trennt sich die Protestantisch gewordene Kirchengemeinde Wilster von vielen Besitzungen
Die Kirchenhauptleute veräußern den im Eigentum der Wilsteraner Kirche befindlichen Schweinebrook an die Stadt
In der Folge der Reformation trennt sich die Protestantisch gewordene Kirchengemeinde Wilster von vielen Besitzungen
Die Kirchenhauptleute veräußern den im Eigentum der Wilsteraner Kirche befindlichen Schweinebrook an die Stadt
In der Folge der Reformation trennt sich die Protestantisch gewordene Kirchengemeinde Wilster von vielen Besitzungen
Errichtung des Amtes der Schmiede – Schmiedeamt
Die selbständigen Handwerksmeister schlossen sich in den meisten Städten zu Ämtern bzw. Zünften zusammen, um die gemeinsamen Interessen zu regeln.
Errichtung des Amtes der Schmiede – Schmiedeamt
Die selbständigen Handwerksmeister schlossen sich in den meisten Städten zu Ämtern bzw. Zünften zusammen, um die gemeinsamen Interessen zu regeln.
Privileg für die Errichtung der Stadtmühle wird begründet, die Mühle wird in der Folge 1545 auf Dammflether Gebiet gebaut.
Dänischer König Christian III. gestattet mit einer Urkunde vom 10. März 1540 seinem Hofmeister Johann Rantzau, wegen des Mangels an Windmühlen in der
Wilstermarsch je eine Windmühle im Kirchspiel St. Margarethen, im
Kirchspiel Beidenfleth und vor Wilster zu bauen. Gleichzeitig
untersagt er, neben diesen Mühlen andere zu bauen.
Folgende Objekte haben einen Zusammenhang mit diesem Beitrag