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Amtliches aus und zu Wilster

Flagge der Stadt Wilster

Flagge der Stadt Wilster (150 cm x 90 cm);
sie zeigt neben den Landesfarben blau, weiß (silber) und rot das in seinen Grundbestandteilen uralte Wappen der Stadt Wilster.
Die Blasonierung des Wappens lautet:
Geteilt von Rot und Blau. Oben ein silbernes Nesselblatt, belegt mit einem von Silber und Rot geteilten Schildchen, unten schwimmend auf silbernen Wellen ein silberner Fisch.

Leider war die Flagge nur in einer sehr kleinen Stückzahl gefertigt worden, da die Kommunalaufsicht des Kreises Steinburg aus kaum nachvollziehbaren Gründen der Stadt Wilster untersagte, diese Flagge gegen Zahlung des Selbstkostenpreises an Interessenten abzugeben.
Um so schöner war es für Peter von Holdt, den Begründer dieser Heimatseite, wenn er aus Anlaß besonderer Wilsteraner Festlichkeiten oder einem anstehenden Besuch aus Wilster diese Flagge an dem Flaggenmast bei seinem Hause in Tungeln hisste.
Den Wilsteranern und Buten-Wilsteranern ist zu wünschen, daß auch sie Gelegenheit erhalten, diese schöne Flagge zu erwerben um sie dann in Heimatverbundenheit zu zeigen!

Wappenrecht: Stadt Wilster

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Zeitungsartikel - 1941.10.21 Wilstersche Zeitung

Zeitungsartikel - 1941.10.21 Wilstersche Zeitung "Deich- und Hauptsielverband Wilstermarsch" gegründet.
Mit Verfügung vom 14. Oktober 1941 hatte der damalige Regierungspräsident in Schleswig auf Grund der Ersten Wasserverbandsverordnung vom 3. September 1937 für das Gebiet des vierten Holsteinischen Deichbandes "Wilstermarsch" die Bildung des Deich- und Hauptsielverbandes Wilstermarsch angeordnet.
Hinweis: Eine besser lesbare Datei mit dem Artikel und einer Transkription ist unten aufrufbar.

Vorgestellt wird mit den Abbildungen 2 bis 4 die Satzung des Verbandes in der Fassung vom 05.01.1962

Der Verband richtete seine Geschäftsstelle "Deichbauamt" im Gebäude der vormaligen Gaststätte "Zur Traube" an der Burgerstraße ein.
Der Verband ist heute noch Oberverband der Deich- und Sielverbände der Wilstermarsch, auch wenn Struktur, Mitglieder und seine Dienstleistungen Veränderungen unterworfen sind.

Anmerkung: Der Begründer dieser Heimat-Seite sammelte als Ingenieur seine ersten Erfahrungen in diesem Verband, wonach er dann drei Jahrzehnte beim Land Niedersachsen tätig war für Aufgabenbereiche Hochwasser- und Küstenschutz, Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken, naturnaher Gewässerausbau und in Ausschüssen der Deutsch-Niederländischen Grenzgewässerkommission.

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1163 - Kirche in Wilster urkundlich bezeugt

1163 Kirche in Wilster urkundlich bezeugt
Die erste urkundliche Erwähnung der Kirche zu Wilster ist in einer in lateinischer Sprache verfaßten Urkunde des Klosters Neumünster überliefert; die Urkunde befindet sich im Landesmuseum in Schleswig.
Mit der Urkunde übertrug der Erzbischof dem Kloster Neumünster ...."ebenso den Zehnten auf der südlichen Seite der Wilsterau im Nesse zwischen Stockfleth und Dammfleth gegenüber der Kirche und das Land, das unmittelbar daneben liegt, zwölf Joch groß."...
Die genannten Begrenzungen Dammfleth und Stockfleth waren mit Sicherheit Wasserläufe, wobei wahrscheinlich der erstere im Bereich der heutigen Mühlenstraße und der letztere im Bereich des heutigen Krumwehl seinen Verlauf hatte.
Ebenso ist zu vermuten, dass die Kirche auf dem Areal des heutigen Marktplatzes lag, denn dieses war die am höchsten gelegene Fläche in der Wilstermarsch.
Das Kloster Neumünster ließ in der Folge ein Gehöft, den sogenannten "Mönkehof" (Mönchs Hof), anlegen im Bereich der heutigen Straße Klosterhof, deren Namen somit an diesen erinnert.

Anmerkung: Die vorgestellte Darstellung wurde freundlicherweise zur Verfügung gestellt von der evangelisch lutherischen Kirchengemeinde Wilster.

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1282 - Erhebung der Siedlung Wilster zur Stadt

1282 Erhebung der Siedlung Wilster zur Stadt
Wilster gehört zu den ältesten Städten des Landes Schleswig-Holstein.
Das damalige Dorf Wilster wurde mit Urkunde vom 8. August 1282 vom damaligen Landesherrn, dem Grafen Gerhard von Holstein und Schauenburg, zur Stadt erhoben.
Leider existiert das Original der Urkunde nicht mehr, jedoch wurde eine im Jahre 1648 vom damaligen Wilsteraner Stadtschreiber Johannes Hasse beglaubigte Abschrift der Urkunde in den Akten des ehemaligen Oberamtsgerichts Glückstadt im Jahr 1901 aufgefunden.
Die in Latein verfaßte Urkunde sowie eine in deutsch gehaltene Transkription wurde im Rahmen der vergangenen Feier des Stadtjubiläums als Druck aufgelegt. Wenn dabei von der "Gründungsurkunde der Stadt Wilster" die Rede ist, trifft dieses den Sachverhalt nicht ganz zutreffend, denn die Urkunde bewirkte die Erhebung zur Stadt des bereits bestehenden Dorfes Wilster, dessen Gründung weiter zurück lag (eine Urkunde von 1163 erwähnt bereits die Kirche).

Anmerkung:
In der unten aufrufbaren Datei sind sowohl der lateinische als auch der deutsche Text der Urkunde enthalten.

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1848 - Licitation über Deichsmaterialien durch die Deichgrefen der Wilstermarsch

1848 Licitation über Deichsmaterialien durch die Deichgrefen der Wilstermarsch.
Annonce der "derzeitigen Deichgrefen der Wilstermarsch" vom 14. Dec. 1848 (Beilage zum Itzehoer Wochenblatt Nr. 87 von Sonnabend dem 16ten Dec.1848)
In der Annonce kündigen die Deichgrafen der Wilstermarsch eine im Hotel "Wilstermarsch-Haus" vorgesehene öffentliche Versteigerung (Licitation = Versteigerung) von Deichbaumaterialien an.

Interessant ist an dieser Stelle, daß die Bezeichnung Deichgrefe (auch Deichgräfe oder gegenwärtig Deichgraf) für den Vorsteher der genossenschaftlich organisierten Deichverbände von den die Wilstermarsch kolonisiert habenden Niederländern eingeführt wurde. In anderen Landschaften lautet die Bezeichnung u.a. Deichvogt, Deichgeschworener, Deichrichter, Deichhauptmann, Deichvorsteher.

Anmerkung: Der Zeitungsausschnitt wurde freundlicherweise zur Verfügung gestellt von Frau Silke Brenner, Freiburg

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1850 - Lokalstatut für die Stadt Wilster vom 20. März 1850

Amtsblatt für die Herzogtümer Schleswig-Holstein
vom 20. März 1850
Nachdem sich am 24. März 1848 die deutschsprachigen Schleswig-Holsteiner gegen Dänemark erhoben hatten, lief eine vom dänischen Staat losgelöste Verwaltung der Herzogtümer ordnungsgemäß weiter.
Bereits am 23. März 1848 war in Kiel eine provisorische Regierung für Schleswig-Holstein eingesetzt worden. In der Folge kam es zu einem bis 1850 dauernden Bürgerkrieg zur - zunächst - erfolglosen Loslösung Schleswig-Holsteins von Dänemark.
In dem abgebildeten Amtsblatt erfolgte die Bestätigung für das von den städtischen Gremien entworfene Lokalstatut für die Stadt Wilster.

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1945 - /46 Flüchtlinge und Heimatvertriebene leiden Not

1946 Flüchtlinge und Heimatvertriebene leiden Not
In der Folge des II. Weltkrieges hatten sehr viele Flüchtlinge und Heimatvertriebene zunächst in Schleswig-Holstein Obdach gefunden. Mit Stand vom 01. Juni 1950 waren von den insgesamt 2.667.000 im Lande lebenden Menschen 916.000 Heimatvertriebene, also 34,3 % bzw. jeder Dritte.
In den Jahren zuvor war die Situation noch dramatischer.
In der kleinen Stadt Wilster lebten zeitweilig etwa 8.500 Menschen – also doppelt so viel wie gegenwärtig – denen nur halb so viel Wohnraum wie heute zur Verfügung stand.
Seitens der örtlichen Verwaltung wurde mit aller Kraft nicht nur mittels behördlicher Bewirtschaftung des Wohnraums dahingehend gewirkt, die Not dieser Menschen zu lindern. Die gesamte Bevölkerung wurde erfolgreich aufgefordert, mit Sachspenden zu helfen.
Als Beispiele dafür seien hier vorgestellt
- Anweisung vom 13. Oktober 1945 (Abbildung 1) zur Ablieferung von Kleidung.
- Aufforderung vom 11. Januar 1946 (Abbildung 2) zur Spende von wärmenden Wolldecken.
Vielen heutigen Wilsteranern ist nicht mehr bekannt, wie einfach und überaus provisorisch für viele Menschen seinerzeit ihre Gesamtsituation und Wohnverhältnisse waren. Ein Beispiel dafür zeigt das Foto (Bild 3) der am sonnabendlichen Badetag in einer Zinkwanne sich waschenden jungen Mädchen.
Über siebzig Jahre danach macht die Erinnerung an diese Zeit bescheiden und demütig, fördert das Verständnis für Beweggründe und Belange der heute in Deutschland um Obdacht und Hilfe bittenden vor Krieg und Verfolgung fliehenden Menschen.

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1946 - Fahrradbenutzungskarte

1946 Fahrradbenutzungskarte - ohne Benutzungskarte keine Erlaubnis zum Radfahren.
In den Jahren nach dem II. Weltkrieg durfte man in Wilster - so wie wahrscheinlich im gesamten heutigen Bundesland - nicht ohne behördliche Genehmigung ein Fahrrad benutzen, denn dafür benötigte man eine kostenpflichtige Genehmigung.
Diese bei der Verwaltung der Stadt zu erwerbende "Fahrradbenutzungskarte" hatte nicht die Bedeutung eines Führerscheins als Nachweis für die Beherrschung von Fahrrad und Verkehrsregeln, sie war lediglich ein Nachweis für die erfolgte Gebührenzahlung.
Ob die skurrile Regelung dazu diente, den Diebstahl von Fahrrädern zu erschweren oder um dem städtischen Gebührenhaushalt zu dienen, mag dahin stehen. Jedenfalls mußte der Benutzer eines Fahrrades zwingend die zum Fahrad gehörende Fahrradbenutzungskarte mit sich führen. Verstöße hiergegen wurden durch Kontollen seitens der Polizei festgestellt und durch Bußgeld oder strafrechtlich geahndet.
Ob die Vorschrift bezüglich der Fahrradbenutzungskarte von der seinerzeitigen Besatzungsbehörde vorgegeben war oder ein Produkt der (eingeschränkten) gemeindlichen Selbstverwaltung war, konnte von mir noch nicht geklärt werden - auch ist nicht bekannt, bis zu welchem Zeitpunkt ein solcher Schein für das Führen von Fahrrädern vorgeschrieben war.

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1953 - Wohnraumbewirtschaftung in Wilster

1953 Wohnraumbewirtschaftung in Wilster
Vielen heutigen Wilsteranern ist nicht mehr bekannt, daß in dem Jahrzehnt nach dem II. Weltkrieg in Wilster der Wohnraum behördlich bewirtschaftet wurde.
Der vorgestellte Bescheid (Abbildung 1) vom 24.04.1953 des damaligen Wohnungsamtes der Stadt Wilster verdeutlicht die seinerzeitige überaus notwendige Handhabung. Unterschrieben ist der Bescheid von Walter Bauch, welcher zuletzt als Oberinspektor die Funktion des büroleitenden Beamten im Wilsteraner Rathaus ausübte.
In der Folge des II. Weltkrieges hatten sehr viele Heimatvertriebene zunächst in Schleswig-Holstein Obdach gefunden. Mit Stand vom 01. Juni 1950 waren von den insgesamt 2.667.000 im Lande lebenden Menschen 916.000 Heimatvertriebene, also 34,3 % bzw. jeder Dritte (vgl. Abbildungen 2 und 3); Quelle: Heft 1 "Unsere sozialen Probleme, Heft 1, Die Menschen unseres Volkes" Institut zur Förderung öffentlicher Angelegenheiten; Frankfurt a.M. (Abbildung 4).
In der kleinen Stadt Wilster lebten zeitweilig etwa 8.500 Menschen – also doppelt so viel als gegenwärtig – denen nur halb so viel Wohnraum als heute zur Verfügung stand.
Es war daher erforderlich, eine behördliche Bewirtschaftung des Wohnraums vorzunehmen. Die Verfügung über den Wohnraum war den an sich Berechtigten weitgehend entzogen. Nur mit behördlicher Genehmigung war Vermietung erlaubt, überwiegend wurden sogar Mietverhältnisse durch Zwangsvermietverfügung begründet. Grundlage der Wohnraumbewirtschaftung waren zunächst besatzungsrechtliche Vorschriften gewesen. Diese wurden durch das Wohnraumbewirtschaftungsgesetz vom 31. 3. 1953 abgelöst. Die Wohnungszwangswirtschaft wurde erst im Jahre 1960 aufgehoben.

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