Erste der städtischen Verordnungen der "Burspraken" (Bürgerverordnung) wird verfasst.
Die Städtischen Gesetze (Bürgerverordnung) regelten das Zusammenleben in der Stadt
Erste der städtischen Verordnungen der "Burspraken" (Bürgerverordnung) wird verfasst.
Die Städtischen Gesetze (Bürgerverordnung) regelten das Zusammenleben in der Stadt
Mit dem Vertrag von Ripen / Ribe wird der dänische König als Herzog von Schleswig und Graf von Holstein-Stormarn der Landesherr von Wilster
Die dänischen Könige waren danach in der Folge ihrer über 400 Jahre in Personalunion ausgeübten Grafen-/bzw. Herzogswürde über Holstein zugleich auch Deutsche Reichsfürsten
Die Sankt Ewaldsgilde wird im Alten Ratsbuch genannt
Die Gilde war Eigentümerin einiger Grundstücke in der Stadt
Die Sankt Ewaldsgilde wird im Alten Ratsbuch genannt
Die Gilde war Eigentümerin einiger Grundstücke in der Stadt
Der in Schulden verstrickte Dänische König Christian I. verpfändet das Amt Steinburg an Hamburg
Der Pfandvertrag wurde 1485 wieder engelöst
Die Aberkennung des Hollischen Rechts und die Einführung des Holsten-Rechts durch den dänischen König führt zu Aufständen in der Wilstermarsch
Der gescheiterte Aufstand wurde von dem Marschen-Hauptmann Henneke Wulf geführt; dieser wurde nach seiner Flucht nach Dithmarschen dort erschlagen.
Holstein wird zum Herzogtum erhoben
Der jeweilige Dänische König wird danach zugleich auch Herzog von Holstein
Sielwettern am Audeich wird gegraben; sie verbindet die Wilsterau zwischen dem Helgenland und dem Großen Brook.
Das neue Gewässer verkürzt die Fließstrecke der Wilsterau; der in einem großen Mäander durch die Stadt führende Verlauf verliert Bedeutung für die Entwässerung der oberhalb der Stadt gelegenen Flächen. Die insbesondere zur
Verbesserung der Entwässerung der im Ecklaker und Neuendorfer Gebiet
gelegenen Marschen gegrabenen „Sielwettern“ (heute Teilstrecke der
Wilsterau am "Audeich") lag seinerzeit außerhalb der Stadtgrenzen.
Die Sielwettern verschlechterte die Möglichkeiten für die
Schiffahrt im Stadtarm der Au, weshalb Ende des 16. Jahrhunderts zum
Aufstauen des Wassers das Schott (an der Schottbrücke) gebaut wurde.
Folgende Objekte haben einen Zusammenhang mit diesem Beitrag
Sielwettern am Audeich wird gegraben; sie verbindet die Wilsterau zwischen dem Helgenland und dem Großen Brook.
Das neue Gewässer verkürzt die Fließstrecke der Wilsterau; der in einem großen Mäander durch die Stadt führende Verlauf verliert Bedeutung für die Entwässerung der oberhalb der Stadt gelegenen Flächen. Die insbesondere zur
Verbesserung der Entwässerung der im Ecklaker und Neuendorfer Gebiet
gelegenen Marschen gegrabenen „Sielwettern“ (heute Teilstrecke der
Wilsterau am "Audeich") lag seinerzeit außerhalb der Stadtgrenzen.
Die Sielwettern verschlechterte die Möglichkeiten für die
Schiffahrt im Stadtarm der Au, weshalb Ende des 16. Jahrhunderts zum
Aufstauen des Wassers das Schott (an der Schottbrücke) gebaut wurde.
Folgende Objekte haben einen Zusammenhang mit diesem Beitrag
Die selbständigen Handwerksmeister schlossen sich zu Ämtern bzw. Zünften zusammen, um die gemeinsamen Interessen zu regeln.
Errichtung des Bäckeramt
Die selbständigen Handwerksmeister schlossen sich zu Ämtern bzw. Zünften zusammen, um die gemeinsamen Interessen zu regeln.
Große Stadtschule In Wilster besteht als reine Knabenschule für das gesamte Kirchspiel
Mädchen werden, wenn überhaupt, privat oder in Nebenschulen unterrichtet
Erstmalige Predigt nach lutherscher Art in Wilster durch Johann Sina
Johann Sina wurde danach jedoch von den katholischen Pfaffen und Bürgern vertrieben. Im Jahre 1526 wurde Wilster unter Joachimus Francke dauerhaft protestantisch
Die Kirchenhauptleute veräußern den im Eigentum der Wilsteraner Kirche befindlichen Schweinebrook an die Stadt
In der Folge der Reformation trennt sich die Protestantisch gewordene Kirchengemeinde Wilster von vielen Besitzungen
Errichtung des Amtes der Schmiede – Schmiedeamt
Die selbständigen Handwerksmeister schlossen sich in den meisten Städten zu Ämtern bzw. Zünften zusammen, um die gemeinsamen Interessen zu regeln.
Errichtung des Amtes der Schmiede – Schmiedeamt
Die selbständigen Handwerksmeister schlossen sich in den meisten Städten zu Ämtern bzw. Zünften zusammen, um die gemeinsamen Interessen zu regeln.
Privileg für die Errichtung der Stadtmühle wird begründet, die Mühle wird in der Folge 1545 auf Dammflether Gebiet gebaut.
Dänischer König Christian III. gestattet mit einer Urkunde vom 10. März 1540 seinem Hofmeister Johann Rantzau, wegen des Mangels an Windmühlen in der
Wilstermarsch je eine Windmühle im Kirchspiel St. Margarethen, im
Kirchspiel Beidenfleth und vor Wilster zu bauen. Gleichzeitig
untersagt er, neben diesen Mühlen andere zu bauen.
Folgende Objekte haben einen Zusammenhang mit diesem Beitrag
In Wilster gibt es Bestimmungen über die Goldschmiede
Ein eigenes Amt (Zunft) bestand nicht
König von Dänemark erteilt in der Folge von kriegerischen Ereignissen das Verbot, Handel mit den Niederlanden, England, Schottland, Frankreich, Portugal und Andalusien zu treiben
Praktisch der gesamte Handel nach Westen wurde den Schiffern und Händlern verwehrt