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1932 Alter Schiffer auf dem Unterhaupt der Schleuse Kasenort

1932 Alter Schiffer auf dem Unterhaupt der Schleuse Kasenort
Das Unterhaupt der Schleuse am Kasenort * sh. Anmerkung ist so konzipiert, dass es von seiner Bauhöhe her die seinerzeit noch in voller Höhe in die Stör einlaufenden Sturmfluten kehren konnte. Von der sich in Kronenhöhe der anschließenden Flußdeiche befindlichen Bedienungsebene des Unterhauptes hat man eine wunderbare Aussicht sowohl über die Stör als auch über die fast 130m lange Schleusenkammer und die Marsch beiderseits der Wilsterau.
Die Schleuse am Kasenort wurde in den Jahre 1925 / 26 erbaut. Die maximale Durchfahrtsbreite beträgt 7,00 m. Die vorherige Schleuse hatte keine Kammer, weshalb nur bei annähernd buten und binnen gleichem Wasserstand Schleusungen durchgeführt werden konnten. Überdies war die nur 4,60m breite gedeckte Deichschleuse ein für die damaligen Schiffsgrößen zu sehr limitierender Engpass.
Das neue Bauwerk wurde seinerzeit im Trockenen (also nicht innerhalb eines zu der Zeit bestehenden Gewässerabschnitts) errichtet; nach Fertigstellung der Schleuse wurde die Ausmündung der Wilsterau entsprechend Stör-aufwärts verlegt.
Heute steht das sich im Eigentum der Stadt Wilster befindliche Schleusenbauwerk unter Denkmalschutz und befindet sich nach einer umfassenden und aufwendigen Sanierung in einem hervorragenden und auch optisch sehr ansprechenden Unterhaltungszustand.

Anmerkung: Im Gegensatz zu der im angeführten Link getroffenen Aussage,
wonach "die Wilsterau 1913 zur Wasserstraße erster Ordnung erklärt wurde," hat sie diese Einstufung nie gehabt!
Die Wilsterau ist ein "schiffbares Gewässer I. Ordnung"!
Es bestehen gravierende rechtliche Unterschiede
- zwischen den nach Wasserstraßengesetz zu Wasserstraßen gewidmeten Gewässern einerseits
- und den nach Wassergesetz bestimmten schiffbaren Gewässern andererseits.
Hinweis:
Die Einstufung der wasserrechtlichen Ordnung eines Gewässers orientiert sich allein an seiner wasserwirtschaftlichen Bedeutung!
Die Wilsterau war bereits seinerzeit (1932) ein schiffbares Gewässer I. Ordnung (Preußisches Wassergesetz vom 07.04.1913); auch gegenwärtig hat sie gem. Anlage 2 zum Wassergesetz des Landes-Schleswig-Holstein diesen Status. Sie ist dort unter Ziffer 4 aufgeführt: "Wilsterau (Sielwettern) mit Stadtarm von der Schweinsbrücke bis zur Einmündung in die Wilsterau" mit den Endpunkten Schöpfwerk Vaalermoor und Stör.
Die amtlich bekundete Schiffbarkeit eines Gewässers beinhaltet, dass über den Gemeingebrauch hinausgehend, die Schifffahrt auf diesem Gewässer zugelassen ist (soweit der Zustand des Gewässers dieses erlaubt), es jedoch nicht für diesen Zweck zu unterhalten ist, sondern nur zur Gewährleistung der erforderlichen hydraulischen Leistungsfähigkeit. Bei einer Wasserstraße hingegen ist ein der Schifffahrt dienender definierter Zustande dauerhaft durch entsprechende Unterhaltungsmaßnahmen zu erhalten.

Bildrechte: Robert Friedrichs, Wilster - Sammlung Werner Behning
Anmerkung: Robert Friedrichs macht sich seit Jahren dadurch verdient, daß er alte Foto aus der Sammlung seines Großvaters Werner Behning als Repros alter Postkarten oder mittels des Alt-Wilster-Kalender interessierten Heimatfreunden anbietet. Wer diese oder von den Originalnegativen gezogene Fotografien erwerben möchte, den verweisen wir auf die Seite Alt-Wilster  
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2017 - - 2019 Sanierung der Schleuse Kasenort a

2017 - 2019 Sanierung der Schleuse Kasenort an der Mündung der Wilsterau in die Stör
Die Wilsterau ist ein schiffbares Gewässer I. Ordnung und steht in der Unterhaltungspflicht des Landes Schleswig-Holstein. Die Unterhaltungspflicht für das Gewässer erstreckt sich somit jedoch nur auf einen ordnungsgemäßen Zustand für den Wasserabfluss; eine Erhaltung der Schiffbarkeit ist damit nicht verbunden, denn diese ist nur insoweit zugelassen, wie die Wasserstände dieses ermöglichen. Gleichwohl war über lange Zeiträume die Wilsterau ein wichtiger Verkehrsweg für die auf dem Wasserweg per Frachtewern und -kähnen von und nach Wilster beförderten Güter. Das ist seit einigen Jahrzehnten jedoch schon Geschichte.

Wie immer wieder vielfach so kolportiert, ist die Wilsterau eine Wasserstraße I. Ordnung nie gewesen!
Es bestehen gravierende rechtliche Unterschiede
- zwischen den nach Wasserstraßengesetz zu Wasserstraßen gewidmeten Gewässern einerseits
- und den nach Wassergesetz bestimmten schiffbaren Gewässern andererseits.
Hinweis: Die Wilsterau war bereits Anfang des vergangenen Jahrhunderts ein schiffbares Gewässer I. Ordnung (Preußisches Wassergesetz vom 07.04.1913); auch gegenwärtig hat sie gem. Anlage 2 zum Wassergesetz des Landes-Schleswig-Holstein diesen Status. Sie ist dort unter Ziffer 4 aufgeführt: "Wilsterau (Sielwettern) mit Stadtarm von der Schweinsbrücke bis zur Einmündung in die Wilsterau" mit den Endpunkten Schöpfwerk Vaalermoor und Stör.
Die amtlich bekundete Schiffbarkeit beinhaltet, dass die Schifffahrt auf diesem Gewässer zugelassen ist (soweit der Zustand des Gewässers dieses erlaubt), es jedoch nicht für diesen Zweck zu unterhalten ist, sondern nur zur Gewährleistung der erforderlichen hydraulischen Leistungsfähigkeit. Bei einer Wasserstraße hingegen ist ein der Schifffahrt dienender definierter Zustande dauerhaft durch entsprechende Unterhaltungsmaßnahmen zu erhalten.


Die in den Jahren 1925/26 von der Stadt Wilster unter Verlegung der Mündung der Wilsterau gebaute und heute als technisches maritimes Baudenkmal geltende Kammerschleuse Kasenort diente insbesondere der Ermöglichung eines weitgehenden ungehinderten Schiffsverkehrs. Aus diesem Grunde ist das in der Deichlinie der Stör gelegene Außen- oder Unterhaupt der Schleuse auch als offenes Siel gebaut worden, während das Vorgängerbauwerk noch ein gedecktes Siel war.
Da bis zum Bau des Störsperrwerks und dessen Inbetriebnahme im Jahr 1975 die Deiche an der Stör zur ersten Deichlinie gehörten, waren die beiden Stemmtorpaare des Bauwerkes so ausgebildet worden, dass sie auch gegen höchste Sturmflutwasserstände kehren konnten.
Die Schleuse Kasenort erforderte insbesondere in den letzten Jahren erhebliche Maßnahmen zu ihrer Sanierung.
Nachdem eine Passage der Schleuse wegen deren defekter Tore an ihrem Oberhaupt bereits in den 1990er Jahren nur noch bei weitgehend ausgespiegelten Wasserständen in Stör und Wilsterau möglich war, wurden die Binnentore in den Jahren 1999 und 2000 erneuert.
Aus der örtlichen Einwohnerschaft war bereits 1995 ein Förderverein Wilster -Au und Schleuse e.V. gegründet worden, welcher sich nachdrücklich für die Erhaltung und Sanierung der im Eigentum der Stadt Wilster stehenden Schleuse einsetzt.
Zur Bewältigung von Hochwasserereignissen in der Wilsterau wurde 2017 ein leistungsfähiges Pumpwerk in das Außenhaupt der Schleuse in einem der bestehenden Umlaufkanäle integriert, um auch bei länger andauernden hohen Wasserständen in der Stör den Wasserspiegel der Wilsterau auch bei starken Niederschlagsereignissen auf einem für die Stadt Wilster und die Wilsterau schadlosen Niveau halten zu können.
Bei auch dem Hochwasser- bzw. dem Sturmflutschutz dienenden Siel- oder Schleusenbauwerken ist es Standard, dass diese eine sogenannte doppelte Sicherheit aufweisen, weshalb an dem Außenhaupt zwei Stemmtorpaare vorhanden sind. Seit 2018 werden die Stemmtorpaare des Bauwerkes saniert; in 2019 soll mit der Sanierung des zweiten Stemmtorpaares die Sanierung abgeschlossen werden.
Bei der zuvor durchgeführten Sanierung galt es, die Funktionsfähigkeit der Tore im Oberhaupt wieder herzustellen. Auch die aus Beton und gemauerten Verblendern bestehende Schwergewichtskonstruktion war zu sanieren; die beidseitige Verwallung des Schleusenbeckens war zu ertüchtigen und zu erhöhen. In der Schleusenkammer wurden neue Anleger eingebracht und das Umfeld der Schleuse miteinem rast- und Parkplatz neu gestaltet.

Bildrechte:
Bild 1: nicht bekannt
Bilder 2 - 4: Hans-Hermann Lindemann, Wilster

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1989 - Wilsterau - ein schiffbares Gewässer I. Ordnung

Wilsterau - ein idyllischer kleiner Fluß
Die der Stadt Wilster und der sie umgebenden Wilstermarsch ihren Namen gebende Wilsterau war in früheren Zeiten als schiffbares Gewässer I. Ordnung ein bedeutender Wasserweg für die Region. Sie liefert den Begründungszusammenhang für das Entstehen und Werden der kleinen Stadt gerade an diesem Ort. Die Wilsterau bedingte die unverwechselbare Charakteristika der Stadt Wilster. Sie war Lebensader für Stadt und Land. Und über Jahrhunderte hinweg war die Schifffahrt auf der Wilsterau maßgeblich für Gewerbe und Handel und damit für das Gedeihen der kleinen Stadt.
Dieses alles hinderte vor einigen Jahrzehnten Rat und Verwaltung der Stadt Wilster nicht, in einem als modern empfundenen Gebaren die Verfüllung der Arme der Wilsterau am Rosengarten und nördlich der Schweinsbrücke als Beseitigung eines vermeintlichen Mißstandes und "zum Wohle aller" zu betreiben.
Der Begründer (Peter J. von Holdt) dieser Heimat Seite konnte seinerzeit mit fachlichen und rechtlichen Bedenken und unterstützt von drei Anliegern diese Absichten verhindern - und sah sich mit seinen Mitstreitern üblen Anwürfen ausgesetzt. Doch es hat sich gelohnt - auch heute noch geben die offenen Arme der Wilsterau der Stadt einen unverwechselbaren Reiz und erinnern an die Zeit, als von Wilster aus kleine Frachtschiffe die Produkte der Marsch zu ihren Empfängern brachten und die Stadt durch den Handel zu ihrer Blütezeit kam.
Die vorgestellten Bilder stammen aus dem Jahr 1989
Bild 1: Am ehemaligen Hafen am Brook künden ein vor sich hin rostendes Arbeitsschiff sowie das vereinsamt dort liegende Binnenschiff KASENORT (Eigner Werner Rogkensack) vom Niedergang der Berufsschifffahrt auf der Wilsterau
Bild 2 und 3: Die pittoreske Idylle der Wilsterau angrenzend an die Hausgrundstücke von Deichstraße und Landrecht bzw. der Hans-Prox-Straße läßt kaum noch erahnen, daß hier früher die Berufsschifffahrt verkehrte.
Bild 4: Blick vom Brook über die Wilsterau nach Kathen und den später leider durch ein Großfeuer vernichteten stattlichen Bauernhof von Claus Harder (Hof 222 in dem Buch "Die Bauernhöfe der Wilstermarsch im Bild")

Bildrechte: Gerd Heutmann, Nutteln

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1914 - Lastkahn auf der Wilsterau bei der Schenkel Brücke

1914 Lastkahn auf der Wilsterau bei der Schenkel Brücke.
Blick auf einen Lastkahn auf der Wilsterau in Höhe der Schenkel-Brücke (im Zuge der Landstraße von Wilster nach Burg; heutige L 135), Blickrichtung stromaufwärts.
Im Hintergrund ist der Hof von Kuhrt (334 im Buch „Die Bauernhöfe der Wilstermarsch im Bild“) erkennbar.
Der Lastkahn wird in dem schmalen Gewässer mittels eines Segels und durch Staken vorwärts bewegt.
Obwohl die Aufnahme eine Szene aus der Wilstermarsch zeigt, hat die Bildunterschrift „Luftkurort Burg i. Dithm.“ ebenfalls ihre Berechtigung, denn der kleine Lastkahn ist dorthin unterwegs. Über die Wilsterau und ihre Quellflüsse Burger Au und Holstenau erfolgte über Jahrhunderte hinweg mit kleinen Lastkähnen der wesentliche Warentransport von und nach dem südlichen Dithmarschen.
Zahlreiche sich dieser Aufgabe widmenden Schiffer waren in Wilster und in Burg i. Dithm. beheimatet.
Heute findet keine Fracht-Schifffahrt mehr auf der Wilsterau statt, das Gewässer wird nur noch von kleinen Sportbooten befahren. Daneben ist die Wilsterau ein gerne besuchtes Angel-Gewässer.
Bei der ergänzend vorgestellten Ansichtskarte (Bild 3) handelt es sich entgegen dem auf der Karte befindlichen Aufdruck nicht um die Burger Au sondern um die Wilsterau bei Achterhörn; Standort des Fotografen war offenbar die Schenkel-Brücke; Blickrichtung die Wilsterau aufwärts. Die jeweils links zu sehende Schöpfmühle ist wohl identisch. Im Hintergrund links ist jeweils schwach der aus der weiten ebenen Marsch aufsteigende hohe Klev bei Burg erkennbar.
Hinweis: Die Wilsterau war bereits seinerzeit ein schiffbares Gewässer I. Ordnung (Preußisches Wassergesetz vom 07.04.1913); auch gegenwärtig hat sie gem. Anlage 2 zum Wassergesetz des Landes-Schleswig-Holstein diesen Status. Sie ist dort unter Ziffer 4 aufgeführt: "Wilsterau (Sielwettern) mit Stadtarm von der Schweinsbrücke bis zur Einmündung in die Wilsterau" mit den Endpunkten Schöpfwerk Vaalermoor und Stör. Die amtlich bekundete Schiffbarkeit beinhaltet, dass die Schifffahrt auf diesem Gewässer zugelassen ist (soweit der Zustand des Gewässers dieses erlaubt), es jedoch nicht für diesen Zweck zu unterhalten ist, sondern nur zur Gewährleistung der erforderlichen hydraulischen Leistungsfähigkeit. Bei einer Wasserstraße hingegen wäre ein der Schifffahrt dienender Zustande dauerhaft durch entsprechende Unterhaltungsmaßnahmen zu erhalten.

Bildrechte: jeweils Verlag Fr. Voigt, Burg i. Dithm.

Anmerkung: Die ergänzend vorgestellte Karte befindet sich in der Sammlung von Herrn Hans-Peter Lausen, Burg in Dithmarschen

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06 - Bauwerke für die Schifffahrt an Burger Au und Wilsterau/Holstenau

Bauwerke für die Schifffahrt an Burger Au und Wilsterau/Holstenau
Hinweis: Die Wilsterau war bereits vor einhundert Jahren ein schiffbares Gewässer I. Ordnung (Preußisches Wassergesetz vom 07.04.1913); auch gegenwärtig hat sie gem. Anlage 2 zum Wassergesetz des Landes-Schleswig-Holstein diesen Status. Sie ist dort unter Ziffer 4 aufgeführt: "Wilsterau (Sielwettern) mit Stadtarm von der Schweinsbrücke bis zur Einmündung in die Wilsterau" mit den Endpunkten Schöpfwerk Vaalermoor und Stör. Die amtlich bekundete Schiffbarkeit beinhaltet, dass die Schifffahrt auf diesem Gewässer zugelassen ist (soweit der Zustand des Gewässers dieses erlaubt), es jedoch nicht für diesen Zweck zu unterhalten ist, sondern nur zur Gewährleistung der erforderlichen hydraulischen Leistungsfähigkeit. Bei einer Wasserstraße hingegen wäre ein der Schifffahrt dienender Zustande dauerhaft durch entsprechende Unterhaltungsmaßnahmen zu erhalten.
Schleusen für die Schifffahrt ermöglichten in der Vergangenheit die Passage kleiner Frachtschiffe zwischen den Gewässern Wilsterau/Holstenau und Burger Au.
Im Zeitraum weniger Jahrzehnte sind für diesen Zweck insgesamt vier (!) kleine Schifffahrtsschleusen erbaut worden (sh. Abbildung 3), welche jedoch seit langem nicht mehr bestehen .
- Die erste Schleuse zwischen Wilsterau/Holstenau und Burger Au wurde 1868 im Zusammenhang mit der Begradigung der Burger Au erbaut. Dabei wurde die nur wenige hundert Meter nördlich der heutigen Fährstelle Burg über den NOK gelegene ursprüngliche Einmündung der Burger Au in die Wilsterau/Holstenau zum Bebek verlegt, wo am neuen Standort die Schifffahrtsschleuse entstand (vgl. Zeichnung Bild 3).
- Der in den Jahren 1887 bis 1895 vorgenommene Bau des Kaiser Wilhelm Kanals (Nord- Ostsee Kanal bzw. NOK) trennte die Gewässer Wilsterau/Holstenau und Burger Au voneinander. Die bestehende Schleuse verlor ihre Funktion und wurde beseitigt, der Bau von zwei neuen Schleusen erforderlich.
Zum einen wurde an dem der Burger Au zugewandten Ende der mit dem NOK verbundenen Gewässeraufweitung Kattenstieg eine Schleuse errichtet, welche kleinen Frachtschiffen den Auf- und Abstieg zwischen Kanal und Burger Au ermöglichte.
Auf der dem Kattenstieg gegenüber gelegenen Seite des NOK wurde eine weitere Schleuse zwischen dem Kanal und der Wilsterau erbaut.
Der Bau des Kanals hatte überdies zur Folge gehabt, dass die Holstenau von ihrem Oberlauf abgetrennt wurde.
- Die schon in den Jahren 1907 bis 1914 notwendig gewordene Verbreiterung und Vertiefung des NOK machte die Beseitigung der Schleuse zwischen dem Kanal und der Wilsterau erforderlich, weshalb an einem etwas weiter nördlich gelegenen Standort eine neue Schleuse errichtet wurde (beide Standorte sind auf dem Luftbild gut erkennbar).

Keine der genannten Schleusen besteht heute noch; das Luftbild (Bild 4) zeigt die Standorte der drei zuletzt errichteten Schleusen.
Die Karte (Bild 3) fasst die verschiedenen baulichen Zustände der betroffenen Gewässer zusammen.
Die Fotos (Bilder 1 und 2) bilden zwei der Schleusen ab. Bild 2 wurde offenkundig aufgenommen im Zeitraum der Verbreiterung des NOK, denn im Hintergrund ist ein Eimerkettenbagger zu erkennen.

In der unten aufrufbaren Datei (evtl. etwas längere Ladezeit) können weitere Informationen zu historischen Situationen der genannten Gewässern nachgelesen werden.

Bildrechte:
Bilder 1 und 2: nicht bekannt
Bild 4: Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

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1986 - Spaziergang entlang der Wilsterau m - Wilsterau an Deichstraße und Landrecht

1986 Spaziergang entlang der Wilsterau - Wilsterau an Deichstraße und Landrecht
Die Wilsterau, ein schiffbares Gewässer I. Ordnung, hatte bis Ende der 1950er Jahre als Wasserweg Bedeutung. Das schmale Gewässer wurde von kleinen Frachtschiffen - Ewern - durchfahren, welche Ladung von und zu der Futtermittelfabrik an der Rumflether Straße transportierten.
Bild 1: Blick stadtauswärts vom (heute nicht mehr vorhandenen und Deichstraße und Hans-Prox-Straße verbindenden) Fußgängersteg auf die Wilsterau.
Bild 2: Blick stadteinwärts vom (heute nicht mehr vorhandenen und Deichstraße und Hans-Prox-Straße verbindenden) Fußgängersteg auf die Wilsterau. Links im Hintergrund mündet der vom Rosengarten kommende Gewässerarm ein.
Bild 3: Einmündung des vom Rosengarten kommenden Gewässerarm in den Hauptarm der Wilsterau. An der Spitze des zwischen den beiden Auarmen gelegenen Helgenlandes (historischer Platz der Wilsteraner Werften) steht noch der Bootsschuppen, in welchem der Tischlermeister Heinrich von Holdt mehrere hölzerne Segeljachten erbaute.
Bild 4: Blick in den sich in einem völlig verwahrlosten Unterhaltungszustand befindlichen Arm der Wilsterau.

Bildrechte: Udo Urban, Wilster

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1949 - Wilsterau im Bereich Landrecht

1949 Wilsterau, Häuser an der Straße Landrecht
Blick von der Straße Hinter der Stadt (der späteren Hans-Prox-Straße) flußabwärts auf die Wilsterau.
Links sind die Rückseiten einiger an der Straße Landrecht stehender Häuser zu erkennen, während recht der Bürgersteig der Straße Hinter der Stadt und weiter im Hintergund an dieser stehende Gebäude zu erkennen sind.
Die Häuser an der Straße Landrecht standen - so wie heute noch - vielfach mit ihren Rückseiten unmittelbar oder sehr nahe an der Wilsterau.
Die Wilsterau, ein schiffbares Gewässer I. Ordnung, wurde seinerzeit noch von kleinen Frachtschiffen befahren, welche die Lederwerke und die Futtermittelfabrik an der Rumflether Straße bedienten. Daher hatte das schmale Gewässer in seiner gesamten Breite eine erhebliche Sohltiefe (ca. 2,00 Wassertiefe), weshalb anstelle natürlicher Uferböschungen das seitliche Gewässerbett von Uferverbauen - den sogenannten Vorsetzen - begrenzt war. Sehr häufig befanden sich diese Uferverbaue in einem wenig Vertrauen erweckenden Zustand.
Nach dem Ende der Frachtschifffahrt auf der Wilsterau ist die Gewässersohle bis heute zunehmend aufgeschlickt, da die Sedimente nicht mehr von den Schiffsschrauben aufgewühlt und sodann von der Strömung abgeführt werden. Hinzu kommt, dass seither ein gleichmäßigerer Wasserstand in der Wilsterau gehalten wird und nicht mehr so wie in früheren Zeiten der Ebbstrom in Verbindung mit der Schifffahrt zur Räumung des Gewässers genutzt wird.

Bildrechte: Wilhelm Steinhauer, Krempe

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1962 - Wilsterau - Häuser an der Straße Landrecht

1962 Wilsterau, Häuser an der Straße Landrecht
Blick von der Hans-Prox-Straße über die Wilsterau auf Häuser in Landrecht. Die Häuser an der Straße Landrecht und an der Deichstraße standen - so wie heute noch - vielfach mit ihren Rückseiten unmittelbar oder sehr nahe an der Wilsterau.
Die abgebildeten Gebäude gehören zu den Häusern 21 bis 25 an der Straße Landrecht.
Die Wilsterau, ein schiffbares Gewässer I. Ordnung, wurde seinerzeit noch von kleinen Frachtschiffen befahren, welche die Lederwerke und die Futtermittelfabrik an der Rumflether Straße bedienten. Daher hatte das schmale Gewässer in seiner gesamten Breite eine erhebliche Sohltiefe (ca. 2,00 Wassertiefe), weshalb anstelle natürlicher Uferböschungen das seitliche Gewässerbett von Uferverbauen - den sogenannten Vorsetzen - begrenzt war. Sehr häufig befanden sich diese Uferverbaue in einem wenig Vertrauen erweckenden Zustand.
Nach dem Ende der Frachtschifffahrt auf der Wilsterau ist die Gewässersohle zunehmend aufgeschlickt, da die Sedimente nicht mehr von den Schiffsschrauben aufgewühlt und sodann von der Strömung abgeführt werden. Hinzu kommt, dass seither ein gleichmäßigerer Wasserstand in der Wilsterau gehalten wird und nicht mehr so wie in früheren Zeiten der Ebbstrom in Verbindung mit der Schifffahrt zur Räumung des Gewässers genutzt wird.

Bildrechte: Wolfgang Bockelmann, Krefeld

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1930 - Fracht-Ewer in der Schleuse Kasenort

1930 Fracht-Ewer in der Schleuse Kasenort.
Das zweimastige kleine Frachtschiff wartet auf die Öffnung des Schleusentores am Oberhaupt der Schleuse auf die Weiterfahrt auf der Wilsterau in Richtung Wilster.
Im Hintergrund rechts ist ein Gehöft (Hof Sühl, Nr. 227 in "Die Bauernhöfe der Wilstermarsch im Bild") zu erkennen
Die Wilsterau, ein schiffbares Gewässer I. Ordnung, hatte bis Ende der 1950er Jahre für die Frachtschifffahrt Bedeutung. Das schmale Gewässer wurde von kleinen Frachtschiffen - Ewern - durchfahren, welche Ladung von und zu der Futtermittelfabrik an der Rumflether Straße transportierten.
Die vormals gedeckte Deichschleuse an der Einmündung der Wilsterau in die Stör war n versetzter Stelle in den Jahren 1925 / 26 durch einen Neubau ersetzt worden.
Die neu erstellte Schleuse ist im Bereich der Tore 7 m breit; sie wurde im Trockenen (also nicht innerhalb eines zu der Zeit bestehenden Gewässerabschnitts)errichtet;
nach Fertigstellung der Schleuse wurde die Ausmündung der Wilsterau Stör-aufwärts verlegt.
Das Binnenhaupt (hinten) der Schleuse war seit dem Niedergang der Schifffahrt Mitte der 1960er mehrere Jahrzehnte lang funktionsuntüchtig und wurde erst in letzter Zeit in Folge des vorbildlichen Wirkens des Fördervereins
Wilster-Au und Schleuse e.V. wieder funktionsfähig gemacht.

Bildrechte: Heinrich von Holdt, Wilster

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1931 - Wilsterau, Häuser an der Deichstraße

1931 Wilsterau, Häuser an der Deichstraße
Die Häuser an der Deichstraße und an der Straße Landrecht standen - so wie heute noch - vielfach mit ihren Rückseiten unmittelbar an der Wilsterau.
Die abgebildeten Gebäude gehören zu den Häusern 31 bis 34 an der Deichstraße.
Im Hintergrund links ist der aufgeständerte Fusgängersteg erkennbar, welcher im Zuge des Fußweges von der Deichstraße zur Straße "Hinter der Stadt" (heute: Hans-Prox-Straße) die Wilsterau überquerte.
Die Wilsterau, ein schiffbares Gewässer I. Ordnung, wurde seinerzeit noch von kleinen Frachtschiffen befahren, welche die Lederwerke und die Futtermittelfabrik an der Rumflether Straße bedienten. Daher hatte das schmale Gewässer in seiner gesamten Breite eine erhebliche Sohltiefe, weshalb anstelle natürlicher Uferböschungen das seitliche Gewässerbett von Uferverbauen - den sogenannten Vorsetzen - begrenzt war. Sehr häufig befanden sich diese Uferverbaue in einem wenig Vertrauen erweckenden Zustand.

Bildrechte: Theoder Möller (1900 - 1953), Kiel
welcher seine Fotos 1950 dem Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein übereignete, in dessen Fundus sie sich jetzt befinden.

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1931 - Frachtschiff auf der Wilsterau im Winter 1930/31

Winter 1931 Wilsterau am Rosengarten und am Helgenland
Die Wilsterau bietet sich dem Betrachter noch als Wasserweg (schiffbares Gewässer I. Ordnung);
am Helgenland ist das Gewässer (der Stadtarm) noch erheblich breiter als im heutigen Zustand.
Bild 1 Ein Frachtschiff liegt in der zugefrorenen Wilsterau etwa in Höhe der Waffenhalle; das Helgenland wird nur noch als Gartenland genutzt.
Bild 2 Vom Quai am Rosengarten führt eine breite Treppe hinunter zur Wasserfläche der Wilsterau
Bild 3 Blick von der Fußgängerbrücke am Rosengarten auf das an der Deichstraße gelegene Grundstück von Holdt
Bild 4 Blick von der Brücke auf die von Heinrich von Holdt im Jahre 1932 errichtete Werkstatt seiner Tischlerei; davor posieren seine Mutter Frida von Holdt sowie die gleichnamige Schwester.

Bildrechte: Frida von Holdt, W"ilster

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1900 - Wilsterau in Rumfleth

1900 Wilsterau in Rumfleth
Eine typische Jugendstil Ansichtskarte
o.l. die im Mittelalter gegrabene schnurgrade Strecke der Wilsterau von Rumfleth aus Richtung Goldbogen.
Die als Wasserweg (schiffbares gewässer I. Ordnung) gut ausgebaute Wilsterau verdeutlicht, daß in früheren Jahrhunderten der Verkehr auf dem Gewässer bis nach Burg in Dithmarschen und in die Burger Au und Holsten Au für die Region eine ganz erhebliche Bedeutung hatte.
o.r. die alte hölzerne Rumflether Brücke (nach Diekdorf);
l.u. die Schöpfmühlen prägten lange Zeit das Landschaftbild der Wilstermarsch, sie wurden im letzten Jahrhunderts durch moderne Schöpfwerke ersetzt.

Bildrechte: Verlag Carl Kuskop, Wilster

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1990 - Wilsterau Hafen am Brook

1990 Wilsterau Hafen am Brook
Die der Stadt Wilster und der sie umgebenden Wilstermarsch ihren Namen gebende Wilsterau war in früheren Zeiten als schiffbares Gewässer I. Ordnung ein bedeutender Wasserweg für die Region. Sie liefert den Begründungszusammenhang für das Entstehen und Werden der kleinen Stadt gerade an diesem Ort. Die Wilsterau bedingte die unverwechselbare Charakteristika der Stadt Wilster. Sie war Lebensader für Stadt und Land. Und über Jahrhunderte hinweg war die Schifffahrt auf der Wilsterau maßgeblich für Gewerbe und Handel und damit für das Gedeihen der Stadt Wilster.
Bis zu Beginn der 1980er Jahre waren mehrere Binnenschiffe - der Rest einer zeitweilig sehr ansehnlichen Flotte - in Wilster beheimatet. Das ist seit einem Vierteljahrhundert nur noch Geschichte - der Liegeplatz am Brook ist seit dem Niedergang der Binnenschifffahrt verwaist.

Bildrechte: Rudolf Horstmann, Wilster

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1923 - Kohlmarkt, Brücke über den Burggraben

1923 Kohlmarkt, Brücke über den Burggraben
Blick von Höhe des Geschäftshauses des seinerzeitigen Verlages der Wilsterschen Zeitung in den Kohlmarkt stadtauswärts.
Links und rechts der Straße sind die Geländer der Brücke erkennbar, die hier hier den Burggraben überquerte und in dessen ehemaligen Verlauf heute nach links ein fußläufiger Verbindungsweg zur Burger Straße führt.
Das ursprünglich künstlich gegrabene Gewässer führte von der Deichstraße kommend über den Stadtpark, den Colosseumplatz, die Burger Staße querend am Verlagsgebäude der Wilsterschen Zeitung vorbei und den Kohlmarkt querend wieder zurück zur Wilsterau. Das Gewässer wurde 1925 verfüllt. Zuvor hatte die Stadt Wilster einen Rechtsstreit gegen den Regierungspräsidenten der Provinz Schleswig_Holstein gewonnen (Urteil des III. Senats v. 20. März 1924, V.B. 23/24. I. Bezirksausschuß zu Schleswig), wonach der Burggraben als unselbständiger Bestandteil der Wilsterau deren Gewässerordnung (I. Ordnung) teilt. Offenbar finanzierte in der Folge der Staat die Verfüllung des Burggrabens.

Bildrechte: nicht bekannt
Anmerkung: Das Foto wurde freundlicherweise und unentgeltlich zur Verfügung gestellt von Ralf Steffens, Luzern, Schweiz

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05 - Holstenaue - Wilsteraue - 1874 Wasserstrasse in Preussen

1874 Holstenaue und Wilsterau zählte als Schiffbarer Fluß zu den Wasserstrassen in Preussen
Von Dückerswisch bis zum Kasenort
In der heutigen Zeit mit ihren modernen Verkehrsmitteln und gut ausgebauten Verkehrswegen ist es kaum noch vorstellbar, dass in der Zeit vor reichlich einem Jahrhundert kleine Flüsse und Auen intensiv für den Warentransport genutzt wurden.
Vom Kasenort bis Dückerswisch in der dithmarscher Gemeinde Schafstedt galt die Holstenau / Wilsterau durchgehend als Schiffbares Gewässer.
Schon kurz nach der Loslösung Holsteins von Dänemark und nachdem Schleswig-Holstein preussische Provinz geworden war, wird amtlich der Fluß Holstenau / Wilsterau im Jahr 1874 in der Liste der Wasserstrassen in Preussen aufgeführt.
Als Häfen und Liegeplätze an dem Fluß sind aufgeführt: Dückerswisch, Hochdonn und Wilster

Interessante detaillierte Angaben zu der damaligen Wasserstrasse sind aus den angefügten Dateien ersichtlich.

Hinweis: Informationen zu den vorgestellten Unterlagen erhielten wir freundlicherweise von Herrn Dieter Möller, Schafstedt

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1952 - Blick vom Stadtpark auf den Kirchturm

1952 Blick vom Stadtpark auf den Kirchturm
Die Stadt Wilster hat die Fläche des vormaligen Friedhofs und heutigen Stadtparks im Jahre 1907 von der Kirchengemeinde gekauft, um sie zum Stadtpark umzugestalten.
Ein Teil der Rasenfläche war seinerzeit als Kinderspielplatz ausgewiesen – dieser Ansatz wurde in den 1950er Jahren durch die Stadt Wilster und einen von ihr eingesetzten Parkwächter konterkariert, der sogar mit ihren Puppenwagen die Wege befahrenden kleinen Mädchen aus den Park wies. Erst nachhaltige Proteste aus der Elternschaft machten diesem Unfug ein Ende.
Vor dem den Park abgrenzenden Lattenzaun und dem Schuppen - diese gehörten dem Gastwirt und Viehhändler Karl Stücker am Markt - bestand zu Beginn der 1950er Jahre eine "Sandkiste" für Kleinkinder; diese war zunächst zunächst lediglich eine Auffüllung mit Sand, denn hier verlief der 1925 verfüllte Burggraben. Das Gewässer war bis in die 1920er Jahre offen; es wurde 1925 verfüllt. Zuvor hatte die Stadt Wilster einen Rechtsstreit gegen den Regierungspräsidenten der Provinz Schleswig-Holstein gewonnen (Urteil des III. Senats v. 20. März 1924, V.B. 23/24. I. Bezirksausschuß zu Schleswig), wonach der Burggraben als unselbständiger Bestandteil der Wilsterau deren Gewässerordnung (I. Ordnung) teilt. Offenbar finanzierte in der Folge der Staat die Verfüllung des Burggrabens.

Bildrechte: Robert Friedrichs, Wilster - Sammlung Werner Behning
Anmerkung: Robert Friedrichs macht sich seit Jahren dadurch verdient, daß er alte Foto aus der Sammlung seines Großvaters Werner Behning als Repros alter Postkarten oder mittels des Alt-Wilster-Kalender interessierten Heimatfreunden anbietet. Wer diese oder von den Originalnegativen gezogene Fotografien erwerben möchte, den verweisen wir auf die Seite Alt-Wilster

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1878 - Burger Straße - Einmündung der Bahnhofstraße (heutigen Tagg-Straße)

1878 Burger Straße - Einmündung der Bahnhofstraße (heutigen Tagg-Straße)
Burger Straße (die vormalige Hinterstraße bzw. Achterstraat), Blick in Richtung Markt.
In Bildmitte ist im Zuge der Straße die über den Burggraben führende Brücke gut zu erkennen.
Das Gewässer war bis in die 1920er Jahre offen; es wurde 1925 verfüllt. Zuvor hatte die Stadt Wilster einen Rechtsstreit gegen den Regierungspräsidenten der Provinz Schleswig_Holstein gewonnen (Urteil des III. Senats v. 20. März 1924, V.B. 23/24. I. Bezirksausschuß zu Schleswig), wonach der Burggraben als unselbständiger Bestandteil der Wilsterau deren Gewässerordnung (I. Ordnung) teilt. Offenbar finanzierte in der Folge der Staat die Verfüllung des Burggrabens.
Der nördliche Teil des Burggraben zweigte von der Wilsterau am Rosengarten ab, kreuzte die Deichstraße, verlief am östlichen Rand des heutigen Stadtparks, querte die Zingelstraße, verlief am südlichen Rand des Platzes am Colosseum, querte die Burger Straße in Höhe des Deichbauamts und sodann den Kohlmarkt, um dann wieder in den Stadtarm der Wilsterau einzumünden.

Bildrechte: Hans-Peter Mohr, Wilster
Anmerkung: Auf der Ansichtskarte ist kein Verlag vermerkt. Die alte Aufnahme ist reichlich ein halbes Jahrhundert später für eine sogenannte private Ansichtskarte genutzt worden. Sie stammt aus einem 1933 vom damaligen Heimatverein Wilstermarsch als Ehrengabe Herrn Pastor D.Dr. Wilhelm Jensen überreichten Album, welches freundlicherweise von Frau Sigrid Malz, Karlruhe, mit Zustimmung der Nachkommen des D.Dr. Wilhelm Jensen für die Heimat-Seite mein-wilster zur Verfügung gestellt wurde.

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1904 - Burggraben - gesehen von der Burger Straße

1904 Burggraben von der Burger Staße aus gesehen
Der Verlauf des die Stadt Wilster (Alte Seite) im Mittelalter umschließenden und von der Wilsterau gespeisten Burggrabens ist heute noch in der Örtlichkeit gut nachverfolgbar.
Das Gewässer war bis in die 1920er Jahre offen; es wurde 1925 verfüllt. Zuvor hatte die Stadt Wilster einen Rechtsstreit gegen den Regierungspräsidenten der Provinz Schleswig-Holstein gewonnen (Urteil des III. Senats v. 20. März 1924, V.B. 23/24. I. Bezirksausschuß zu Schleswig), wonach der Burggraben als unselbständiger Bestandteil der Wilsterau deren Gewässerordnung (I. Ordnung) teilt. Offenbar finanzierte in der Folge der Staat die Verfüllung des Burggrabens mit.
Der nördliche Teil des Burggraben zweigte von der Wilsterau am Rosengarten ab, kreuzte die Deichstraße, verlief am östlichen Rand des heutigen Stadtparks, querte die Zingelstraße, verlief am südlichen Rand des Platzes am Colosseum, querte die Burger Straße in Höhe des Deichbauamts und sodann den Kohlmarkt, um dann wieder in den Stadtarm der Wilsterau einzumünden.
Südlich der Wilsterau markierte das heute gleichfalls verfüllte Bäckerstraßenfleth dort die Grenzen des auf die Neue Seite hinüber gewachsenen mittelalterlichen Wilster (sh. Bild 3 - Ausschnitt aus Lageplan aus dem Jahr 1775).

Bildrechte: M. Glückstadt & Münden, Hamburg

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1878 - Burger Straße - Einmündung der Bahnhofstraße (heutigen Tagg-Straße)

1878 Burger Straße - Einmündung der Bahnhofstraße (heutigen Tagg-Straße)
Bild 1: Burger Straße (die vormalige Hinterstraße bzw. Achterstraat), Blick in Richtung Markt.
In Bildmitte ist im Zuge der Straße die über den Burggraben führende Brücke gut zu erkennen.
Das Gewässer war bis in die 1920er Jahre offen; es wurde 1925 verfüllt. Zuvor hatte die Stadt Wilster einen Rechtsstreit gegen den Regierungspräsidenten der Provinz Schleswig_Holstein gewonnen (Urteil des III. Senats v. 20. März 1924, V.B. 23/24. I. Bezirksausschuß zu Schleswig), wonach der Burggraben als unselbständiger Bestandteil der Wilsterau deren Gewässerordnung (I. Ordnung) teilt. Offenbar finanzierte in der Folge der Staat die Verfüllung des Burggrabens.
Der nördliche Teil des Burggraben zweigte von der Wilsterau am Rosengarten ab, kreuzte die Deichstraße, verlief am östlichen Rand des heutigen Stadtparks, querte die Zingelstraße, verlief am südlichen Rand des Platzes am Colosseum, querte die Burger Straße in Höhe des Deichbauamts und sodann den Kohlmarkt, um dann wieder in den Stadtarm der Wilsterau einzumünden.
Bild 2: Burger Straße, Blick Richtung stadtauswärts.
Im Hintergrund bog nach links der nach Hackeboe führende Weg ab - die jetzige Neue Burger Straße.

Bildrechte: Hans-Peter Mohr, Wilster

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1904 - Burggraben von der Burgerstraße aus gesehen

1904 Burggraben von der Burgerstraße aus gesehen
Der Verlauf des die Stadt Wilster (Alte Seite) im Mittelalter umschließenden Burggrabens ist heute noch gut zu erkennen.
Das Gewässer war bis in die 1920er Jahre offen; es wurde 1925 verfüllt. Zuvor hatte die Stadt Wilster einen Rechtsstreit gegen den Regierungspräsidenten der Provinz Schleswig_Holstein gewonnen (Urteil des III. Senats v. 20. März 1924, V.B. 23/24. I. Bezirksausschuß zu Schleswig), wonach der Burggraben als unselbständiger Bestandteil der Wilsterau deren Gewässerordnung (I. Ordnung) teilt. Offenbar finanzierte in der Folge der Staat die Verfüllung des Burggrabens.
Der nördliche Teil des Burggraben zweigte von der Wilsterau am Rosengarten ab, kreuzte die Deichstraße, verlief am östlichen Rand des heutigen Stadtparks, querte die Zingelstraße, verlief am südlichen Rand des Platzes am Colosseum, querte die Burger Straße in Höhe des Deichbauamts und sodann den Kohlmarkt, um dann wieder in den Stadtarm der Wilsterau einzumünden.

Bildrechte: M. Glückstadt & Münden, Hamburg
Zu dieser alten Ansichtskarte ist anzumerken, dass sie an Nanny Ketels gerichtet war, deren Ansichtskartenalben den Grundstock bilden für die auf mein-wilster vorgestellte Sammlung.


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