Kirchdorf Wilster als Wilstria in einer Urkunde des Klosters Neumünster genannt
Die Kirche stand auf dem noch heute so genannten und genutzten Kirchplatz auf einer künstlichen Wurt links der Wilster Au (auf der "Alten Seite"); die Siedlung wurde vom Burggraben umschlossen
Folgende Objekte haben einen Zusammenhang mit diesem Beitrag
An Straßen bestehen außer derjenigen bei den Häusern am Kirchplatz nur die "Kehdinger Straße" (heutige Deichstraße) und die "Hafer Straße" (ehemalige "Achterstraat", heutige Burger Straße) sowie eine Verbindungsstraße hinter den östlichen Häusern am Kirchplatz
Vermutlich war nur die südliche und die östliche Seite des Kirchplatzes mit Häusern bebaut
Stadt Itzehoe erwirkt für sich ein Stapelrecht für alle von Schiffern aus Wilster auf der Stör transportierten Waren; auch Hamburg erwirkt für sich ein Stapelrecht
Wilster hat sich für seine größeren Nachbarn in manchen Bereichen des Handels zur Konkurrentin entwickelt
Papst erlaubt dem Augustiner-Orden, in der Stadt Wilster ein Kloster zu errichten
die tatsächliche Realisierung der Gründung eines Klosters in Wilster ist zweifelhaft und nicht belegt
Die "Unserer Frauen Gilde" wird im alten Ratsbuch genannt
Die Gilde hatte und unterhielt einen besonderen Marien-Altar in der Kirche
Hovedlude und Landtschwaren der Marsch schließen einen Vertrag mit dem jenseits der Elbe gelegenen Land Kehdingen
Die Bauern der Wilstermarsch saßen auf eigener Scholle und hatten als Obrigkeit nur den Landesherrn über sich
Sankt Nikolaus Brüderschaft wird im Alten Ratsbuch genannt
Es handelte sich um eine Bruderschaft der Schiffer (St. Nikolaus ist der Schutzheilige der Schiffer). Die Bruderschaft unterhielt in der Kirche den Altar "sunte Nycolaus lichte", wobei sie den diesem zugeordneten Geistlichen bezahlte.
Sankt Nikolaus Brüderschaft wird im Alten Ratsbuch genannt
Es handelte sich um eine Bruderschaft der Schiffer (St. Nikolaus ist der Schutzheilige der Schiffer). Die Bruderschaft unterhielt in der Kirche den Altar "sunte Nycolaus lichte", wobei sie den diesem zugeordneten Geistlichen bezahlte.
Erste Satzung der Gilde "Schützenbruderschaft vom Heiligen Leichnam" wird errichtet
Nur in der Stadt ansässige Bürger (Personen mit Grundeigentum und/oder selbständige Handwerksmeister) waren gildefähig und konnten Mitgliedschaft erlangen.
Erste Satzung der Gilde "Schützenbruderschaft vom Heiligen Leichnam" wird errichtet
Nur in der Stadt ansässige Bürger (Personen mit Grundeigentum und/oder selbständige Handwerksmeister) waren gildefähig und konnten Mitgliedschaft erlangen.
Neue Schleuse für die bei der Allerheiligenflut zerstörte Wilsterau-Schleuse (sie lag innerhalb der Stadt beim Monnekenhave) wird gebaut.
Der Standort der Schleuse wurde verlegt an den Kasenort, also an die Mündung der Wilsterau in die Stör. Etwa zu der Zeit wurde die Wilsterau von Rumfleth bis zum Goldbogen begradigt. Der alte Lauf "die alte Wilster" verlief am Rumflether Deich
Errichtung des Bäckeramt
Die selbständigen Handwerksmeister schlossen sich zu Ämtern bzw. Zünften zusammen, um die gemeinsamen Interessen zu regeln.
Große Stadtschule In Wilster besteht als reine Knabenschule für das gesamte Kirchspiel
Mädchen werden, wenn überhaupt, privat oder in Nebenschulen unterrichtet
Erstmalige Predigt nach lutherscher Art in Wilster durch Johann Sina
Johann Sina wurde danach jedoch von den katholischen Pfaffen und Bürgern vertrieben. Im Jahre 1526 wurde Wilster unter Joachimus Francke dauerhaft protestantisch
Die Kirchenhauptleute veräußern den im Eigentum der Wilsteraner Kirche befindlichen Schweinebrook an die Stadt
In der Folge der Reformation trennt sich die Protestantisch gewordene Kirchengemeinde Wilster von vielen Besitzungen
Die Kirchenhauptleute veräußern den im Eigentum der Wilsteraner Kirche befindlichen Schweinebrook an die Stadt
In der Folge der Reformation trennt sich die Protestantisch gewordene Kirchengemeinde Wilster von vielen Besitzungen
Errichtung des Amtes der Schmiede – Schmiedeamt
Die selbständigen Handwerksmeister schlossen sich in den meisten Städten zu Ämtern bzw. Zünften zusammen, um die gemeinsamen Interessen zu regeln.
Privileg für die Errichtung der Stadtmühle wird begründet, die Mühle wird in der Folge 1545 auf Dammflether Gebiet gebaut.
Dänischer König Christian III. gestattet mit einer Urkunde vom 10. März 1540 seinem Hofmeister Johann Rantzau, wegen des Mangels an Windmühlen in der
Wilstermarsch je eine Windmühle im Kirchspiel St. Margarethen, im
Kirchspiel Beidenfleth und vor Wilster zu bauen. Gleichzeitig
untersagt er, neben diesen Mühlen andere zu bauen.
Folgende Objekte haben einen Zusammenhang mit diesem Beitrag
Privileg für die Errichtung der Stadtmühle wird begründet, die Mühle wird in der Folge 1545 auf Dammflether Gebiet gebaut.
Dänischer König Christian III. gestattet mit einer Urkunde vom 10. März 1540 seinem Hofmeister Johann Rantzau, wegen des Mangels an Windmühlen in der
Wilstermarsch je eine Windmühle im Kirchspiel St. Margarethen, im
Kirchspiel Beidenfleth und vor Wilster zu bauen. Gleichzeitig
untersagt er, neben diesen Mühlen andere zu bauen.
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